Zeuge will Zaster

Hi,

[…]
Wir haben ja einen Zeugen, den kann man also ruhig der STA
melden. Dieser wird sich dann mit dem Zeugen in Verbindung
setzen und ihn dann schon über seine Rechte und Pflichten als
Staatsbürger aufklären. Sollte der Zeuge sich dann weigern
auszusagen, dann könnte er das nur, wenn er ein
Zeugnisverweigerungsrecht hat. Ansonsten muss er aussagen, ob
er will oder nicht.

Du meinst, man kann der STA eine Telefonnummer geben, unter welcher der Zeuge vielleicht erreichbar ist.

Sollte er was falsches aussagen, dann stellt sich das
vielleicht anhand der Spuren raus und somit haben wir eine
Falschaussage vor Gericht. Ebenso eine Straftat.

Vor Gericht sind wir aber (noch lange) nicht.

Also einfach die Nummer mit dem Sachverhalt der STA melden, die
freut sich wahrscheinlich schon auf so was.

Da habe ich halt Zweifel. In einem Fall von häuslicher Gewalt, den Person A miterlebt hat, hat die STA etwa 6 Monate gebraucht, einen namentlich bekannten Beschuldigten vernehmen zu lassen.
Worauf müsste Person A sich einrichten, wann die STA die Identität eines Zeugen, von dem nur (s)eine Handy-nr. bekannt ist, wohl ermittelt hat?! Ob der Verursacher sein Fahrzeug dann noch hat, bzw. ob noch Spuren zu finden sind? Zumal man dem Zeugen ja dann wohl abnehmen muss, sich nicht mehr erinnern zu können?!
Greetz
T.

dem vermögenschaden, der entsteht, wenn er den täter nicht
preisgibt.

Ist er denn gegenüber Person A zur Aussage verpflichtet?

geht es hier um raten oder fakten?
die nötigung ist eine straftat, wenn man diese überführen
will, besorgt man sich einen richterlichen bescheid für ein tk
überwachung und ruft die person an und gibt vor, das angebot
annehmen zu wollen. dann hat man das beweisbar und die person
ist dran.

Man interessiert sich aber nicht für die eventuell im Raum stehende Straftat des Zeugen, sondern für die Identität des Unfallverursachers, bzw. dessen Versicherung!!!

ob er den täter nun kennt, verrät oder nur abzocken wollte,
kann er dann dem richter erklären und muss mit ein bissl pech
sogar damit rechnen, das man ihn schadensersatzpflichtigt
macht

Person A würde lieber eine Versicherung schadenersatzpflichtig machen, da ist nämlich mit Sicherheit was zu holen.
Person A misstraut dem Engagement der Staatsanwaltschaft, denn in einem Fall von häuslicher Gewalt, den Person A miterlebt hat, hat die STA etwa 6 Monate gebraucht, einen namentlich bekannten Beschuldigten vernehmen zu lassen.
Worauf müsste Person A sich einrichten, wann die STA die Identität eines Zeugen, von dem nur (s)eine Handy-Nr. bekannt ist, wohl ermittelt hat?! Ob der Verursacher sein Fahrzeug dann noch hat, bzw. ob noch Spuren zu finden sind? Zumal man dem Zeugen ja dann wohl abnehmen muss, sich nicht mehr erinnern zu können?!
Greetz
T.
Ich habe übrigens auch noch ne uralte E-Plus prepaid Karte, die mir mal die Freundin einer Freundin geschenkt hat, darüber würde mich keiner ermitteln. Ich hätte anstelle von Person A irgendwie Angst, dass die Zeit gegen mich spielt.

dem vermögenschaden, der entsteht, wenn er den täter nicht
preisgibt.

Ist er denn gegenüber Person A zur Aussage verpflichtet?

geht es hier um raten oder fakten?

er ist gegenüber der staatsanwaltschaft zur aussage verpflicht und die ist auch herrin des verfahrens.

die nötigung ist eine straftat, wenn man diese überführen
will, besorgt man sich einen richterlichen bescheid für ein tk
überwachung und ruft die person an und gibt vor, das angebot
annehmen zu wollen. dann hat man das beweisbar und die person
ist dran.

Man interessiert sich aber nicht für die eventuell im Raum
stehende Straftat des Zeugen, sondern für die Identität des
Unfallverursachers, bzw. dessen Versicherung!!!

das mag stimmen, aber wir sind hier nicht bei wünsch dir was sondern im rechtsbrett. wenn du wissen willst, wie man da trickst, musst du ins plauderbrett

ob er den täter nun kennt, verrät oder nur abzocken wollte,
kann er dann dem richter erklären und muss mit ein bissl pech
sogar damit rechnen, das man ihn schadensersatzpflichtigt
macht

Person A würde lieber eine Versicherung schadenersatzpflichtig
machen, da ist nämlich mit Sicherheit was zu holen.

s.o.

Person A misstraut dem Engagement der Staatsanwaltschaft, denn
in einem Fall von häuslicher Gewalt, den Person A miterlebt
hat, hat die STA etwa 6 Monate gebraucht, einen namentlich
bekannten Beschuldigten vernehmen zu lassen.

und?

Worauf müsste Person A sich einrichten, wann die STA die
Identität eines Zeugen, von dem nur (s)eine Handy-Nr. bekannt
ist, wohl ermittelt hat?! Ob der Verursacher sein Fahrzeug
dann noch hat, bzw. ob noch Spuren zu finden sind? Zumal man
dem Zeugen ja dann wohl abnehmen muss, sich nicht mehr
erinnern zu können?!

das kann man pausal nicht sagen

Greetz
T.
Ich habe übrigens auch noch ne uralte E-Plus prepaid Karte,
die mir mal die Freundin einer Freundin geschenkt hat, darüber
würde mich keiner ermitteln. Ich hätte anstelle von Person A
irgendwie Angst, dass die Zeit gegen mich spielt.

wie kommst du auf die idee, das man dich damit nicht ermitteln kann? nur weil nicht direkt dein name draufsteht, sind die chancen sehr gut, das man dich erwischt.

daher ja die tk überwachung… dann hat man seine aussage
belastbar auf band (sowas macht man nicht selbst, dafür gibts
den staat)

Tk= Telekommunikation??
Aber ich glaube, Du schaust zu viel Sat1?! CSI und so…? Mir ist nicht wirklich klar, inwiefern hier eine Straftat besteht, vielleicht könnte ja mal ein Strafrechtler erörtern, warum genau welcher § erfüllt ist.
Aber selbst wenn, wie sieht denn der technische Aufwand aus? Wer soll den finanzieren? Wie lange soll das dauern?

LG
Bommel

daher ja die tk überwachung… dann hat man seine aussage
belastbar auf band (sowas macht man nicht selbst, dafür gibts
den staat)

Tk= Telekommunikation??

§§ 100a-101StPO

Aber ich glaube, Du schaust zu viel Sat1?! CSI und so…? Mir
ist nicht wirklich klar, inwiefern hier eine Straftat besteht,
vielleicht könnte ja mal ein Strafrechtler erörtern, warum
genau welcher § erfüllt ist.

nötigung und erpressung, brauchst du hausnummern?

Aber selbst wenn, wie sieht denn der technische Aufwand aus?
Wer soll den finanzieren? Wie lange soll das dauern?

das macht die polizei in auftrag des staatsanwaltes mit einem richterlichen beschluss für dich