Hi,
[…]
Wir haben ja einen Zeugen, den kann man also ruhig der STA
melden. Dieser wird sich dann mit dem Zeugen in Verbindung
setzen und ihn dann schon über seine Rechte und Pflichten als
Staatsbürger aufklären. Sollte der Zeuge sich dann weigern
auszusagen, dann könnte er das nur, wenn er ein
Zeugnisverweigerungsrecht hat. Ansonsten muss er aussagen, ob
er will oder nicht.
Du meinst, man kann der STA eine Telefonnummer geben, unter welcher der Zeuge vielleicht erreichbar ist.
Sollte er was falsches aussagen, dann stellt sich das
vielleicht anhand der Spuren raus und somit haben wir eine
Falschaussage vor Gericht. Ebenso eine Straftat.
Vor Gericht sind wir aber (noch lange) nicht.
Also einfach die Nummer mit dem Sachverhalt der STA melden, die
freut sich wahrscheinlich schon auf so was.
Da habe ich halt Zweifel. In einem Fall von häuslicher Gewalt, den Person A miterlebt hat, hat die STA etwa 6 Monate gebraucht, einen namentlich bekannten Beschuldigten vernehmen zu lassen.
Worauf müsste Person A sich einrichten, wann die STA die Identität eines Zeugen, von dem nur (s)eine Handy-nr. bekannt ist, wohl ermittelt hat?! Ob der Verursacher sein Fahrzeug dann noch hat, bzw. ob noch Spuren zu finden sind? Zumal man dem Zeugen ja dann wohl abnehmen muss, sich nicht mehr erinnern zu können?!
Greetz
T.