Zeuge will Zaster

Person A kommt zu seinem Fahrzeug, welches in einer Seitenstasse geparkt steht. Die Fahrertür ist eingedrückt, der zugehörige Kratzer geht nach hinten bis zum Seitenteil.
An der Windschutzscheibe ist ein Zettel „Habe gesehen, wie jemand Ihr Fahrzeug beschädigt hat, bei Fragen bitte anrufen!“ Eine Nummer steht dabei.
Person A ruft natürlich an, jedoch möchte der Zeuge gerne entweder

500 EUR für das Nennen der Autonummer oder aber
1000 EUR für die Preisgabe seiner Identität und eine schriftliche Aussage mit Uhrzeit, Autonummer des Schädigers, Fahrzeugtyp und Unfallhergang.

Macht der Zeuge sich strafbar? Was könnte Person A tun, um kostenlos an die für ihn wichtigen Informationen zu kommen?

Greetz
T.

Macht der Zeuge sich strafbar? Was könnte Person A tun, um
kostenlos an die für ihn wichtigen Informationen zu kommen?

Den gesamten Vorgang wie geschildert der Polizei melden (Zettel aufheben!). Der spinnt wohl.

Gruß S

Witziges Kerlchen.

Übergib das Ganze direkt der Polizei.
Denn:
Was ist seine Aussage wohl wert?
Hat er überhaupt was gesehen?
Eine Quittung und Aussagegarantie bekommst du ja nie und nimmer.
Am Ende kommt der Kuhhandel heraus - wie sieht wohl die Glaubwürdigkeit eines gekauften Zeugen aus?

Witziges Kerlchen.
Übergib das Ganze direkt der Polizei.

Wieso denn ich? Alles rein fiktiv! Oder vielleicht bin ich der Zeuge?! :wink:

Was würde die Polizei tun? Hat der Zeuge sich denn in irgendeiner Weise strafbar gemacht? Würde die Staatsanwaltschaft wohl den Anschlussinhaber ermitteln? Welchen Anlass hätten die?
Ausserdem würden die Streifenhörnchen vielleicht selbst anrufen und dann bleibt Person mit ziemlicher Sicherheit auf dem Schaden sitzen.

Denn:
Was ist seine Aussage wohl wert?

Wer weiss das schon so genau?

Hat er überhaupt was gesehen?

Wer weiss das schon so genau?

Eine Quittung und Aussagegarantie bekommst du ja nie und
nimmer.

Eine Quittung hat der Zeuge nicht angeboten, wohl aber die Preisgabe seiner Identität, die steht auf seiner Aussage (damit Versicherung und/oder Polizei Rückfragen halten können) und seinen Ausweis würde er Person A auch vorlegen.

Am Ende kommt der Kuhhandel heraus - wie sieht wohl die
Glaubwürdigkeit eines gekauften Zeugen aus?

Wer wüsste schon davon? Ausserdem dürfte das Verursacherfahrzeug entsprechende Schäden oder inzwischen eine passende Reparatur aufweisen.
Und auf einem Schaden von sicher jenseits 4000 EUR sitzen zu bleiben, sieht auch nicht sonderlich gut aus.
Persönlich finde ich die Forderung zu hoch, aber dass jemand, der einem anderen einen signifikanten finanziellen Vorteil verschafft, „vom Kuchen etwas abhaben möchte“ finde ich nicht wirklich verwerflich. Trotzdem würde Person A gerne „alleine an der Sache verdienen“.

Was würde die Polizei tun? Hat der Zeuge sich denn in
irgendeiner Weise strafbar gemacht?

Er ist Zeuge einer Straftat.

Würde die
Staatsanwaltschaft wohl den Anschlussinhaber ermitteln?

Davon würde ich ausgehen.

Welchen Anlass hätten die?

Hmm … mal überlegen … manchmal kommen die tatsächlich auf die Idee, Zeugen von Straftaten auch vernehmen zu wollen. :smile:

Ausserdem würden die Streifenhörnchen vielleicht selbst
anrufen

Auch das ist möglich. Wäre lustig, wenn er denen zuerst auch erzählt, dass er Knete haben will (weil er vielleicht gar nicht merkt, dass das ein Polizist ist - ja, Polizisten machen so etwas manchmal)

und dann bleibt Person mit ziemlicher Sicherheit auf
dem Schaden sitzen.

… und sich dann plötzlich an nichts mehr mehr erinnern kann. Staatsänwälte mögen so etwas richtig gerne.

Wer wüsste schon davon?

Der gekaufte Zeige. Und es gibt einen Grundsatzu, den man nie vergessen wsollte: Wer einmal wie ein Lump handelt, tut das auch ein zweitesmal. Ich würde so jemandem nicht trauen.

Persönlich finde ich die Forderung zu hoch, aber dass jemand,
der einem anderen einen signifikanten finanziellen Vorteil
verschafft, „vom Kuchen etwas abhaben möchte“ finde ich nicht
wirklich verwerflich.

Er kann ja mal denjenigen Fratgen, der den Schaden verursacht lassen - vielleicht zahlt der besser, wenn er dafür den Mund hält? So viel anders ist auch nicht, ob man nun einen Straftäter deckt, weil man fürs Schweigen bezahlt wird oder nicht genug fürs Reden bekommen hat.

Trotzdem würde Person A gerne „alleine
an der Sache verdienen“.

Verdienen? Er möchte seinen Schaden ersetzt bekommen.

M.

Was würde die Polizei tun? Hat der Zeuge sich denn in
irgendeiner Weise strafbar gemacht?

Er ist Zeuge einer Straftat.

Also hat er sich (bislang) nicht strafbar gemacht?!

[…]
Trotzdem würde Person A gerne „alleine
an der Sache verdienen“.

Verdienen? Er möchte seinen Schaden ersetzt bekommen.

natürlich… Aber dabei trotzdem gerne „einen möglichst guten Schnitt machen“… :smile:

Greetz
T.

Der Zettel besagt lediglich, dass er etwas gesehen haben will nur nicht, was :frowning:

Vor der Polizei muss er sich zu einem Ermittlungsverfahren wg. Unfallflucht garnicht äußern; nur auf eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts muss er dort erscheinen und eine Aussagen machen, die durch Ordnungsmittel (Ordnungsgeld und Ordnungshaft) erzwungen werden kann.

Nur: Auszusagen und dabei plötzlich keine genaue Erinnerung zu haben oder bewusst falsche Aussagen zu machen, nachdem er sich etwa beim Verursacher 1000 EUR abholt, sind nur dann mit Strafe bedroht, wenn beweislich wäre, dass dadurch ein Straftäter begünstigt oder die Bestrafung eines Schuldigen vereitelt wird.

Im Ergebnis bezahlst du also den Zeugen oder deinen Schaden selbst :frowning:

G imager

na so einfach ist die Sache nicht, allein die Vorgehensweise, Aussage gegen Geld kann schon eine Nötigung sein. Im zweifel die Sache einfach so der Polizei mitteilen, einen Beschluss besorgen und den Zeugen die Aussage bei Überwachung wiederholen lassen, dann wirds für den richtig teuer…

Also hat er sich (bislang) nicht strafbar gemacht?!

Das kann ich Dir nicht beantworten.

natürlich… Aber dabei trotzdem gerne „einen möglichst guten
Schnitt machen“… :smile:

Gruselige Denke,

M.

natürlich… Aber dabei trotzdem gerne „einen möglichst guten
Schnitt machen“… :smile:

Gruselige Denke,

Dazu kann man stehen, wie man will. Ist aber sicher bei Schäden, die über die gegnerische KFZ-Haftpflicht abgerechnet werden, eher der Normalfall.

na so einfach ist die Sache nicht, allein die Vorgehensweise,
Aussage gegen Geld kann schon eine Nötigung sein.

Es fühlt sich für mich auch nicht sauber an. Aber bislang sehe ich die strafrechtliche Relevanz nicht. Worin könnte denn hier die Nötigung liegen?

Im zweifel die Sache einfach so der Polizei mitteilen, einen Beschluss besorgen und den Zeugen die Aussage bei Überwachung wiederholen lassen, dann wirds für den richtig teuer.

„Einen Beschluss besorgen“? Wie soll das gehen? Und der Zeuge -sollte er ermittelt werden- wird sich zu seiner Vorgehensweise wohl kaum umfassend erklären und kann sowieso den von ihm vorgeschlagen Deal abstreiten und einfach sagen, er habe „aus der Distanz ein rotes Auto wegfahren sehen“, das habe er Person A (als dieser anrief) auch schon gesagt und seinen Namen halt damals einfach lieber nicht nennen wollen.
Dann zahlt Person A den Schaden und irgendjemand kommt mit Fahrerunfallflucht davon?!

Dazu kann man stehen, wie man will. Ist aber sicher bei
Schäden, die über die gegnerische KFZ-Haftpflicht abgerechnet
werden, eher der Normalfall.

Gruselig finde ich eher die Denke, daß jemand, der einen massiven Schaden hat und ihn ersetzt haben will, dabei einen „guten Schnitt“ machen könnte, an dem man sich sogleich wie ein Parasit dranhängen kann. Das ist schlicht primitive Abzocke.

Wer so wenig sozial ist, dass er der Meinung ist, ohne Bezahlung wegschauen zu können, wenn andere Opfer einer Straftat werden, dem wünsche ich ihm echt mal einen Einbuch oder einen Autoiebstahl. Und eine Menge desinteressierte Nachbarn und Passanten, die keinen Finger rühren.

Gruß,
Max

Dazu kann man stehen, wie man will. Ist aber sicher bei
Schäden, die über die gegnerische KFZ-Haftpflicht abgerechnet
werden, eher der Normalfall.

Gruselig finde ich eher die Denke, daß jemand, der einen
massiven Schaden hat und ihn ersetzt haben will, dabei einen
„guten Schnitt“ machen könnte, an dem man sich sogleich wie
ein Parasit dranhängen kann. Das ist schlicht primitive
Abzocke.

Die Auffassung wiederum teile ich. Das Verhalten des Zeugen ist fragwürdig. Er hat etwas, das jemand anderes gerne möchte und versucht nun, daran zu verdienen (vielleicht ist er ja im Hauptberuf schon Immobilienmakler??^^).

Wer so wenig sozial ist, dass er der Meinung ist, ohne
Bezahlung wegschauen zu können, wenn andere Opfer einer
Straftat werden, dem wünsche ich ihm echt mal einen Einbuch
oder einen Autoiebstahl. Und eine Menge desinteressierte
Nachbarn und Passanten, die keinen Finger rühren.

JA…! JA…! JA…!
Alles richtig!!! Aber… Was macht nun Person A? Er möchte gerne möglichst viel Geld für den Schaden und mit möglichst wenig Geld und Risiko in Vorleistung gehen.
Und es stört ihn tatsächlich auch ein wenig, dass der Verursacher vielleicht mit Fahrerunfallflucht davon kommen könnte, denn das Verhalten des Verursachers ist deutlich verwerflicher, als das des Zeugen, finde ich.

Greetz
T.

Alles richtig!!! Aber… Was macht nun Person A?

Das, was schon vorgeschlagen wurde: Die ganze Angelegenheit der Polizei übergeben.
Sich darauf einzulassen bietet mE unkalkulierbare Risiken. Wer an einer Stelle wie ein Lump handelt, tut das meiner Erfahrung nach auch an anderen. Man muss also damit rechnen, dass er sich vor Gericht dann doch nicht mehr so genau erinnert … und nur die Aussage vor Gericht zählt am Ende. Und es kommt nicht gut, wenn man dann mit der schriftlichen Aussage wedelt und laut ruft „Aber ich habe dir 1000 Euro dafür gezahlt!“ :smile:

Ich habe bisher jedesmal, wenn ich mich auf so halbschaurige Geschichten eingelassen habe, am Ende draufgezahlt. Deswegen mache ich so etwas nicht mehr.

Gruß,
Max

Genau so sieht es aus. Er hat sich lediglich als Zeuge zu erkennen gegeben aber was genau er letzlich aussagt, weiß niemand. Auch nicht nach Zahlung :frowning:

Was machts du eigentlich, wenn er behauptet, von dir gegen Entgeld zu einer Falschaussage angestiftet worden zu sein?

G imager

Alles richtig!!! Aber… Was macht nun Person A?

Das, was schon vorgeschlagen wurde: Die ganze Angelegenheit
der Polizei übergeben.
Sich darauf einzulassen bietet mE unkalkulierbare Risiken. Wer
an einer Stelle wie ein Lump handelt, tut das meiner Erfahrung
nach auch an anderen. Man muss also damit rechnen, dass er
sich vor Gericht dann doch nicht mehr so genau erinnert …
[…]

Eben… damit dürfte bei einer Übergabe an die Polizei kaum noch etwas bei der Sache herauskommen. Zwar hat der Zeuge nichts verdient und etwas Ärger am Hacken, aber Person A hat ein kaputtes Auto und der Verursacher kommt ungeschoren davon?!

Genau so sieht es aus. Er hat sich lediglich als Zeuge zu
erkennen gegeben aber was genau er letzlich aussagt, weiß
niemand. Auch nicht nach Zahlung :frowning:

Doch, er hat gegen Zahlung von 1000 EUR -die er nicht quittieren will- eine schriftliche Aussage (detailliert und mit Kopie seines Ausweises, sowie Vorage desselben) angeboten. Er käme wohl „für soviel Geld auch aus der Deckung“!

Was machts du eigentlich, wenn er behauptet, von dir gegen

Die Sache so darstellen, wie sie war.

Nicht auf den Vorschlag des Zeugen einzugehen, bedeutet mit ziemlicher Sicherheit auf einem fetten Schaden sitzen zu bleiben und sich mächtig über den Verursacher zu ärgen.
Auch nicht die angenehmste Lösung, finde ich.

na so einfach ist die Sache nicht, allein die Vorgehensweise,
Aussage gegen Geld kann schon eine Nötigung sein.

Es fühlt sich für mich auch nicht sauber an. Aber bislang sehe
ich die strafrechtliche Relevanz nicht. Worin könnte denn hier
die Nötigung liegen?

dem vermögenschaden, der entsteht, wenn er den täter nicht preisgibt.

Im zweifel die Sache einfach so der Polizei mitteilen, einen Beschluss besorgen und den Zeugen die Aussage bei Überwachung wiederholen lassen, dann wirds für den richtig teuer.

„Einen Beschluss besorgen“? Wie soll das gehen? Und der Zeuge
-sollte er ermittelt werden- wird sich zu seiner
Vorgehensweise wohl kaum umfassend erklären und kann sowieso
den von ihm vorgeschlagen Deal abstreiten und einfach sagen,
er habe „aus der Distanz ein rotes Auto wegfahren sehen“, das
habe er Person A (als dieser anrief) auch schon gesagt und
seinen Namen halt damals einfach lieber nicht nennen wollen.
Dann zahlt Person A den Schaden und irgendjemand kommt mit
Fahrerunfallflucht davon?!

geht es hier um raten oder fakten?
die nötigung ist eine straftat, wenn man diese überführen will, besorgt man sich einen richterlichen bescheid für ein tk überwachung und ruft die person an und gibt vor, das angebot annehmen zu wollen. dann hat man das beweisbar und die person ist dran.

ob er den täter nun kennt, verrät oder nur abzocken wollte, kann er dann dem richter erklären und muss mit ein bissl pech sogar damit rechnen, das man ihn schadensersatzpflichtigt macht

daher ja die tk überwachung… dann hat man seine aussage belastbar auf band (sowas macht man nicht selbst, dafür gibts den staat)

Hi,

ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher aber für mich ergibt sich hier doch folgender Fall:

An der Windschutzscheibe ist ein Zettel „Habe gesehen, wie
jemand Ihr Fahrzeug beschädigt hat, bei Fragen bitte anrufen!“
Eine Nummer steht dabei.

wir haben hier also einen Zeugen einer Straftat.

Macht der Zeuge sich strafbar? Was könnte Person A tun, um
kostenlos an die für ihn wichtigen Informationen zu kommen?

Evtl. ja, nämlich dann wenn er entweder nicht aussagt oder falsch aussagt.

Wir haben ja einen Zeugen, den kann man also ruhig der STA melden. Dieser wird sich dann mit dem Zeugen in Verbindung setzen und ihn dann schon über seine Rechte und Pflichten als Staatsbürger aufklären. Sollte der Zeuge sich dann weigern auszusagen, dann könnte er das nur, wenn er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Ansonsten muss er aussagen, ob er will oder nicht.

Sollte er was falsches aussagen, dann stellt sich das vielleicht anhand der Spuren raus und somit haben wir eine Falschaussage vor Gericht. Ebenso eine Straftat.

Also einfach die Nummer it dem Sachverhalt der STA melden, die freut sich wahrscheinlich schon auf so was.

Grüße RS99

Greetz
T.