Hallo. Ich würde gerne mal von euch wissen, ob eine Hausverwaltung Zeugen für Ruhestörung in der Nacht verlangen kann, wenn man als Betroffener alleine lebt? Und wenn der Lärm stuckchenweise zu hören ist. Man kann doch auch nicht verlangen, daß man deshalb immer die Polizei ruft.?
Lärmprotokoll führen.
Man schreibt sich mit Datum und Uhrzeit auf, wann und wie lange der Lärm statt fand und in welcher, Form. Z.B. klopfen, trampeln, laute Musik etc.
ramses90
Servus,
hängt auch ein bisselchen davon ab, von welcher Art der Ruhestörung der Betroffene berichtet.
Wenn er z.B. angibt, sein Nachbar Abdullah Karamanoglu würde jede Nacht um 2:30 h laut die Vogelpredigt des Hl. Franziskus deklamieren, besteht Anlass zu der Vermutung, dass nur der Betroffene das hört - hier wäre es angebracht, zu fragen, ob andere das auch hören können.
Schöne Grüße
MM
Das ist die falsche Herangehensweise, weil es darum nicht geht. Es geht vielmehr darum, dass in solchen Fällen immer schnell Aussage gegen Aussage steht, und die Hausverwaltung selbst zu weit weg vom Geschehen ist, als dass sie sich dann problemlos und sicher auf eine Seite stellen könnte. Und ein Hausverwaltung weiß eben auch, dass wenn sie in so einer Situation dann etwas unternehmen will, sie auch vor Gericht im kurzen Hemd dastehen wird, wenn es nur Aussage gegen Aussage gibt. Da Du aber natürlich möchtest, dass hier erfolgreich vorgegangen wird, liegt es in deinem eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass es eine bestmögliche Beweissituation gibt, die die von Dir festgestellten Belästigungen belegt. Ein sauber über einen längeren Zeitraum geführtes Lärmprotokoll ist da schon mal ein Ansatz. Noch besser wäre es aber natürlich, wenn nicht nur Du sondern auch Dritte bzw. weitere Mieter die dort gemachten Einträge bestätigen könnten.
Es gab auch schon Lärmprotokolle in welchen Lärmbelästigungen einer Nachbarin aufgeschrieben wurden die zu dem Zeitpunkt schon seit Wochen tot war…
Es ist oft schwer zu beweisen von wem eine plötzliche, kurze Lärmbelästigung tatsächlich ausgeht.
Kommt darauf an, wie laut ihm die Vögel antworten und was sie sagen.
Die Vogelpredigt habe ja tatsächlich stattgefunden.
Und ich stand auch schon in des Franzens Taufkirche. In der auch Friedrich II getauft worden soll sein.
Lärmprotokoll:
31.04.2021
4:34 Uhr Hochreißen der Fensterrolladen 2x, Türenkrachen 3x,
4:51 Uhr Tür kracht wieder
ab
5:05 Uhr
Hin- und Her laufen auf Laminat mit Stöckelschuhen bis
5:12 Uhr
Wohnungstür wird in’s Schloß* gekracht
5:55 Uhr erneutes Trampeln durch die ganze Wohnung , Teenagerkind steht auf , dabei mehrfaches Türenknallen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem es außer Haus geht
15:50 Uhr Rückkunft des Kindes. Türenknallen, laute Musik (so genannte Hipf-hüpf-Musik und mit Texten, in denen es um Madderfagger und Gängsde geht)
bis 18:10 Uhr fortwährendes Trampeln und Türenknallen
ab 22 Uhr : 4x geräuschvolles herunterlassen der Rollläden.
22:38 Uhr Ein schwerer Gegenstand wird auf dem Fußboden verschoben. Noch zweimaliges Türenkrachen.
- Der Protokollführer ist etwas älter und schreibt deshalb in der alten Rechtschreibung.
Um so wichtiger sind eben möglichst konkrete Beweise. Wenn die Hausverwaltung sieht, dass Lärm einem zwischenzeitlich gar nicht im Haus wohnhaften Mieter (um einen brauchbaren Fall zu konstruieren) zugeordnet wird, dann weiß sie, dass der unschuldig sein muss. Dann wird sie den auch nicht behelligen, sondern dem Beschwerdeführer mitteilen, dass es so wie beschrieben nicht gewesen sein kann, und sie deshalb auch nichts in diese Richtung unternehmen wird.
Dazu hat mir Dr. H. van Veen mal erklärt: „Wenn ich mit Gott spreche, nennt man das Beten - wenn Gott mit mir spricht, Paranoia!“
In diesem Sinne
MM
Um das wirkungsvoll zu unterbinden sollte der lärmgeschädigte Nachbar jedes mal lautstark mitrappen
Seit Erfindung der Tonwiedergabetechnik hat sich zur Jugendlichenabwehr das Abspielen klassischer Musik, am Besten geeignet sind Opernarien, bewährt.
Uffbasse! Das kann ruckzuck nach hinten losgehen! Insbesondere bei solchen von Mozart besteht das Risiko, dass die Bagage nach einer ersten Schrecksekunde dann gleich lauthals mitknödelt - höchstens einen halben Ton daneben un rischdisch con brio!
ÜÜch fühl es - üüüchh fühhl es, wie dies Göötterbild main Heaaz mit nooiä Reegunk füüüllt usw.
Ob man vorsichtshalber auf Gregorianik ausweichen sollte? Oder reizt das dann gleich dazu, einen ganz neuen Trend „Vocal Gothic“ auszurufen?
Nicht doch. Das würde man ja selber hören.
Man nehme ein handelsübliches Smartphone, eine einfache „Frequenzgenerator“-App.
Dann stellt man z.B. 17 kHz ein und spielt das je nach Örtlichkeit über den Handy-Lautsprecher oder via angeschlossenem Verstärker ab.
Glaube ich nicht, wenn die Oma in der Nachbarwohnung beim Gangsterrap lautstark mitrappt wird der Jugendliche freiwillig auf Klassik umsteigen.
Zu seichtgründig.
Ich empfehle magenschwere Wagner-Opern. Dieser geniale Kompositeur hat uns, Gott sei es gedanket, etliche solcher Werke hinterlassen.
Dann lass die Frequenzen aller 2 Sekunden um die 17 kHz wechseln. Marder- und Insektenscheuchen funktionieren so.
Und nicht zu vergessen die Wagnertuba, ohne die es nicht oder zumindest nur auf Umwegen zur Entwicklung der Automobil-Hupe gekommen wäre.
Man male sich aus, alle Kraftwagen wären mit Schweizer Posthörnern ausgerüstet!
Bitte nicht dem Vorurteil Vorschub leisten, Musik von Mozart sei seicht, das Gegenteil ist wahr. Ok, ist jetzt für die Ausgangsfrage nicht so zentral…
- Dass manches davon ein bisschen nach Leierkasten klingt, ist meistens nicht die Schuld des Komponisten, sondern des Interpreten:
https://www.youtube.com/watch?v=J-wuEsw4CxY&t=173s
Schöne Grüße
MM
Und die Steinofenpizza!
- von der Schlaraffia-Kaltschaummatratze ganz zu schweigen!