hallo ihr lieben,
meine chefin möchte meinen freund anzeigen wegen angeblichem hausfriedensbruch(hausverbot wurde eigentlich nie erteil) in ihrer bäkerei.
sie wird ihn deffinitive anzeigen und nun bittet sie mich als zeuge für sie auszusagen und ich möchte ihr doch bitte den namen und die anschrift von meinem freund mitteilen.
dies möchte ich aber nicht.
nun meine frage, muss ich den seine daten laut gesätz weitergeben?
darf zbs. wenns zur anzeige kommt von der staatsanwaltschaft erzwungen werden seine daten zu nennen?
oder habe ich das recht zu schweigen?
danke im vorraus für ehrliche antworten,
eure tina
Hallo,
Nein, du darfst nicht schweigen! Im schlimmsten fall kann die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld verhängen oder sogar Haft zur Erzwingung der Aussage anordnen!
Hallo,
wenn dein „Freund“ dein Lebenspartner ist, kannst du das Zeugnis vor Gericht verweigern gem. § 52, 55 StPO. Wenn nicht…kann deine Aussage auch nicht erzwungen werden! Wenn Du aber was sagst, muss es die Wahrheit sein, sonst droht Dir ein Verfahren wegen Falschaussage!
Du wirst die Angaben schon machen müssen, sofern es sich nur um einen Freund handelt! Letztlich ist es egal, ob Deine Chefin Dich fragt oder die Polizei…die Polizei wird Dich aber über Deine Rechte belehren… Im Übrigen bedingt ein Hausfriedensbruch kein vorheriges ausgesprochenes „Hausverbot“! Die Chefin übt in ihrem Geschäft/Wohnung usw. ein Hausrecht aus, dass ihr diese Möglichkeit gibt…
Guten Tag,
Ihre Chefin hat kein Recht, von Ihnen Namen und Anschrift des Bekannten zu erfahren. Erst wenn sie eine Anzeige (gegen zunächst Unbekannt) erstattet und Sie als Zeugin angibt, wird man Sie nach der Adresse befragen.
Sie haben ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten würden. Sonst hätten Sie nur ein Aussageverweigerungsrecht wenn Sie mit ihm verlobt oder verheiratet wären. Das scheint nicht der Fall, also müssten Sie Namen und Anschrift bekanntgeben.
Die Polizei muss Sie über Ihr Aussageverweigerungsrecht belehren.
MfG
W. G.
Liebe tina,
wenn dein freund straftaten in der bäckerei begangen hat, kannst du von der staatsanwaltschaft gezwungen werden, die daten deinens freundes zu nennen.
Aber:
Solltest du einen grund zur zeugnisverweigerung haben, kannst du dich auf dieses recht berufen und brauchst dann nichts zu sagen.
Das zeugnisverweigerungsrecht steht dir zu, wenn dein freund dein verlobter ist, ihr euch also die ehe versprochen habt (ganz formlos, ohne sonstige rechtliche konsequenzen).
Du verstehst?
Überlege aber, ob es wirklich richtig ist, deinen freund zu decken. Bedenke, was er getan hat und ob es nicht fair und richtig wäre, aus sicht der geschädigten gesehen, wenn er sich auch dafür verantworten muß.
Schreib mir nicht, was er getan hat. Das mußt du für dich selbst entscheiden, ob es deckenswert ist oder nicht.
Liebe grüße
Karsti
Ihre Sachverhaltsschilderung gibt leider nicht viel her,so kann ich nicht sagen ob ein Hausfriedensbruch vorliegt oder nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet und sie Zeuge im Verfahren sind müssen sie aussagen solange sie sich nicht selbst belasten. Diese Gefahr besteht in diesem Fall ja nicht, also müssen sie der Staatsanwaltschaft dann schon die Daten ihres Freundes geben.
Hausfriedensbruch gibt es auf zwei Arten:
- jemand spricht SCHON VORHER ein Hausverbot, Betretungsverbot usw. aus, aber der Täter geht trotzdem in das Haus oder betritt das Grundstück.
- jemand ist in einem Haus oder einem Grundstück und der Besitzer sagt, dass er gehen soll (z.B. ungebetener Partygast) - aber der Täter geht nicht.
Wenn also deine Chefin zu deinem Freund JETZT sagt, dass er aus der Bäckerei verschwinden soll und er tut es nicht, ist es Hausfriedensbruch. Da muss vorher kein Hausverbot ausgesprochen worden sein.
Wenn du von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter angehört wirst, hast du KEIN Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber deinem Freund. Das heißt, du MUSST gegen ihn aussagen.
Nichts sagen musst du nur, wenn du selbst beschuldigt bist, oder die Anzeige gegen deinen Ehemann, deinen Verlobten, deine Eltern, Geschwister, Großeltern, Kinder, Enkel und nahe Verwandte geht. Da sind die Grenzen aber recht eng. Gegen den Onkel musst du nichts sagen, aber gegen deinen Cousin oder Cousine.
Kurz gesagt: du musst aussagen - und zwar die Wahrheit
Ein Zeuge kann nicht gezwungen werden, den Namen zu nennen.