Zeugenaussage ja oder nein?!

Ich war mit einem bekannten etwas trinken. Wir waren angetrunken und haben uns ein Taxi geteilt. Kurz vor dem Ziel kam es zwischen dem Bekannten und dem Taxifahrer zu einem Streit. Der Taxifahrer hielt an und der bekannte verschwand. Ich wurde durch den Taxifahrer festgehalten bis die Polizei kam. Da ich im Taxi eingeschlafen bin, konnte ich zur Tat nichts sagen und auch zu sonst nichts. Jetzt habe ich eine Vorladung als Zeuge zum Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung und gef. Eingriff in den Staßenverkehr bekommen. Jetzt weiß ich nicht ob ich hingehen soll oder nicht? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Staatsanwaltschaft mich aufgrund des öffentlichen Interesses nochmal vorladen möchte falls ich bei der Polizei nicht aussage?

Hallo,

da Du offensichtlich der einzige Zeuge der Sache bist, würde ich an Deiner Stelle den Termin zur Zeugenvernehmung bei der Polizei wahrnehmen. Wenn Du das nicht machst, lädt Dich der StA mit Sicherheit vor (da mußt Du erscheinen). Da kannst Du das Procedere auch abkürzen.

Dachsgruß