Zeugenaussage!

Ich hab da mal eine Frage… und zwar mein freund hat beim auspacken ein Auto geramt hat es aber nicht mitbekommen… und ist weiter gefahren… als ein Arbeitskollege ihn an rief das er ein Auto geramt hat… darauf ist er zurück gefahren um nach zu schauen ob es wirklich so war… als er an der Unfall stelle ankam war schon die Polizei und haben die Daten von meinem Freund aufgenommen… nun kam ein Brief darin stand als Zeugen die zwei Polizisten obwohl die nicht dabei waren… kann man was dagegen machen?

Hallo!

Als Zeugen für eine Straftat nach § 142 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html taugen die Polizisten durchaus. Immerhin haben sie bei ihrem Eintreffen bemerkt, dass der Unfallverursacher nicht da war und erst später dazu kam.

Leichtes Berühren eines anderen Fahrzeugs kann schon mal der Aufmerksamkeit entgehen, aber Rammen - wird nicht leicht glaubhaft zu machen sein, so etwas nicht bemerkt zu haben. Es sei denn, der Unfallverursacher saß in einem schweren Lkw.

Gruß
Wolfgang

Oh das hab ich vergessen mein freund saß in ein großen Transporter

Schönen Dank für die Antwort… also mein freund saß in ein großen Transporter…

Hallo!

In einem Transporter/Van dröhnt Rammen eines anderen Fahrzeugs genau so durch die ganze Karosserie wie in einem Pkw und ist schwerlich zu überhören. Auch den Ruck, wenn man kräftig gegen ein anderes Fahrzeug stößt, wird man bemerken. Der Schadensverursacher muss jedenfalls damit rechnen, dass seine Behauptung, nichts bemerkt zu haben, als Schutzbehauptung gewertet wird und ihm nichts bringt. Zudem lässt sich anhand des Schadensbildes ziemlich genau rekonstruieren, ob „hab nichts mitbekommen“ überhaupt angehen kann.

Soll heißen: Wenn es sich nachweislich nur um eine Schutzbehauptung handelt, kann die Sache teuer nach hinten losgehen, weil zum Strafverfahren auch noch Gutachterkosten hinzu kommen.

Gruß
Wolfgang

Ja, diese Info macht den (Frage)kohl auch fett !

Ein großer Transporter ist auch ein großer Resonanzkörper. Das macht ein „habe ich nicht gemerkt“ noch unglaubwürdiger. Richter gehen grundsätzlich davon aus, daß man so etwas bemerkt. Darauf sollte man nicht pochen, sonst kommt der noch auf die Idee, die Fahrtüchtigkeit grundsätzlich in Frage zu stellen.