Zeugengeld Gericht Beamter?

Hi,

Ein Bekannter ist als Zeuge vor das Landgericht geladen. Fahrtkosten bekommt er ersetzt.

Bekommt er als Beamter auch eine Entschädigung für seine Zeit? Verdienstausfallentschädigung?
Er bekommt für die Aussage keine Dienstfreistellung, sondern muss die Zeit nacharbeiten (Stechkarte). Er geht also in seiner Freizeit dorthin.

Viele Grüße
Cirwalda

Auch hi,

KEIN Zeuge muss in seiner Freizeit kommen und das gilt für alle Zeugen (ZSEG)

Er ist als Beamter vom Dienst freizustellen; die Teilnahme am Termin sowie die Fahrtzeiten hin und zurück zum Dienstort gilt als Dienstzeit, sie ist ausdrücklich nicht auf Überstunden oder im Gleitzeitrahmen zu nehmen.

Bei den übrigen Arbeitnehmer gilt dies ebenso, aber die Arbeitgeber dürfen den Verdienstausfall bescheinigen und der Zeuge bekommt ihn aus der jeweiligen Landeskasse ausgezahlt; ist derzeit auf 13,–EUR pro Stunde vom Gesetzgeber begrenzt. Darüberliegender Verdienstausfall ist tatsächlich das Privatvergnügen des Zeugen und er ist der Dumme.

Beamte haben grundsätzlich keinen Verdienstausfall, da die Gehälter zwingend sowohl nach Bundes- als auch Länderrecht weiter gezahlt werden müssen.

Du solltest Deinen Bekannten bitten, die Sache über die Verwaltung seienr Behörde klären zu lassen. Viele Verwaltungen scheuen den Aufwand und verlangen von ihren Bediensteten, dass sie sogenannte „Freizeit stechen“, damit haben sie nämlich bedeutend weniger Arbeit in der Gleitzeitabrechnung.
Im Grunde genommen ist es für einen Beamten genauso, wie wenn er an diesem Tag für einige Stunden an einem Seminar seiner Dienststelle teilnimmt; ist auch Dienstzeit.

Solche „außerordentlichen Abrechnungen“ machen den Personalverwaltungen eine Menge Zusatzarbeit und ich nehme daher an, dass das der Grund dafür ist, Deinen Bekannten mit dummen Sprüchen abzuspeisen.

Sollte er weitere Fragen haben, ist es immer sinnvoll, sich schriftlich an das Gericht zu wenden, zu dem man geladen ist.
Die dortigen Sachbearbeiter sind meiner Erfahrung nach nicht nur kompetent, sondern auch ausnehmend freundlich.
Die haben nämlich selbst was dagegen, dass Zeugen von ihren Arbeitgebern gerne Märchen aufgebunden werden.

Gruß
Annette
(vom Account ihres Mannes)

Hi,

vielen Dank für deine Antwort.

So mit Details ausgestattet hat mein Bekannter seine Geschäftsstelle aufgesucht:
Ergebnis: Da machen sie nicht mit, Zeugen müssen in ihrer Freizeit zum Gericht gehen. Aus dem ZSEG können sie keine Freistellung entnehmen.

Anschließend hat er beim Gericht angerufen:
Ergebnis: er bekommt pro Stunde 2,00 Euro Erstattung. Er muss während seiner Freizeit erscheinen!!

Hoffnung hat er bei diesen Auskünften keine mehr.

Früher (vor mindestens 10 Jahren) gab es noch den Begriff „Dienstgang“, der von den Vorgesetzten großzügig ausgelegt wurde. Aber schon lange wird alles rigoros abgelehnt.

Ja, da kommt man schon ins Grübeln.

Falls er keine konkrete Fundstelle, die die Geschäftsstelle akzeptiert, hat, wird er wohl den Gang zum Gericht in seiner Freizeit erledigen müssen.

Viele Grüße
Cirwalda

Mehr Angaben bitte
Hi,

schreib doch mal bitte näheres über Deinen Bekannten. Ist er Kommunal-, Landes- (welches Bundesland?) oder Bundesbeamter?

Gruß
Stefan

gerne
Hi,

schreib doch mal bitte näheres über Deinen Bekannten. Ist er
Kommunal-, Landes- (welches Bundesland?) oder Bundesbeamter?

gerne: er ist Landesbeamter beim Land Baden-Württemberg
Die Behörde, bei der er beschäftigt ist, ist ein Finanzamt.(Er ist aber trotzdem nett :wink:

Viele Grüße
Cirwalda

Hallo,

da fällt mir als „langgedientem“ Angestellten im öff. Dienst doch glatt eine alte Untugend ein, die sehr wirkungsvoll sein kann:

Schrftliche !!! Anfrage, wieviel Geld nach dem ZSEG zusteht, etwa so:

„Da ich nach dem ZSEG als Zeuge geladen bin und neben den üblichen Fahrkosten auch noch Verdienstausfall (X € pro Stunde) habe, bitte ich um rechtsmittelfähigen (!) Bescheid über die Höhe der dortigen Leistungen.“

Dies kann man vielleicht auch nach der Vernehmung machen.

Grund: Bei „schriftlich“, „Bescheid“, „rechtsmittelfähig“ schrillen im Normalfall die Alarmglocken in einer Behörde. Welcher Sachbearbeiter ist sich denn immer 100 % sicher, die Entschädigung richtig berechnet zu haben ? Meist wird dann etwas großzügiger Verfahren.

Und mit so einem Bescheid kann der Bürger ja Widerspruch einlegen, Klagen usw. Und ich habe eben etwas in Händen.

Gruss

Andreas

Sieht nicht gut aus
Hi,

gerne: er ist Landesbeamter beim Land Baden-Württemberg
Die Behörde, bei der er beschäftigt ist, ist ein Finanzamt.(Er
ist aber trotzdem nett :wink:

Schönen Gruß von meiner Frau. Sie lässt ausrichten: In BW ist das eine Sache, die in der sog. „Urlaubsverordnung“ (UrlVO) festgelegt ist. Wir haben das Ding jetzt nicht da, aber es scheint sich um eine „Kannbestimmung“ handeln. Der Beamte kann freigestellt werden (bzw. Sonderurlaub erhalten) wenn keine dienstlichen Gründe dagegenstehen.

Dein Bekannter wurde ja wegen einer privaten Sache geladen - und nicht in seiner Eigenschaft als Finanzbeamter, oder? Sonst sähe die Sache nämlich ganz anders aus.

Gruß
i.A. Stefan :wink:

Hallo!

Ich denke, ich verstehe was du meinst, habe aber da noch eine Frage:

rechtsmittelfähigen (!) Bescheid
über die Höhe der dortigen Leistungen."

Gibt es einen „nichtrechtsmittelfähigen Bescheid“? Ist es nicht so: entweder es ist ein Bescheid, dann gibt es ein Rechtsmittel oder es ist kein Bescheid (dann gibt es natürlich keine Rechtskraft), dann gibt es kein Rechtsmittel?

Gruß
Tom

Hallo,

Schönen Gruß von meiner Frau.

Grüße zurück von meinem Bekannten (und mir)

Sie lässt ausrichten: In BW ist

das eine Sache, die in der sog. „Urlaubsverordnung“ (UrlVO)
festgelegt ist. Wir haben das Ding jetzt nicht da, aber es
scheint sich um eine „Kannbestimmung“ handeln. Der Beamte
kann freigestellt werden (bzw. Sonderurlaub erhalten)
wenn keine dienstlichen Gründe dagegenstehen.

Das ist es wohl, woran es liegt. Da sie dort nicht mehr großzügig sind, hat er eben Pech.
Dann wird er es wohl nacharbeiten…

Vielen Dank für die Tipps
Cirwalda

Dein Bekannter wurde ja wegen einer privaten Sache geladen -
und nicht in seiner Eigenschaft als Finanzbeamter, oder? Sonst
sähe die Sache nämlich ganz anders aus.

Gruß
i.A. Stefan :wink: