Auch hi,
KEIN Zeuge muss in seiner Freizeit kommen und das gilt für alle Zeugen (ZSEG)
Er ist als Beamter vom Dienst freizustellen; die Teilnahme am Termin sowie die Fahrtzeiten hin und zurück zum Dienstort gilt als Dienstzeit, sie ist ausdrücklich nicht auf Überstunden oder im Gleitzeitrahmen zu nehmen.
Bei den übrigen Arbeitnehmer gilt dies ebenso, aber die Arbeitgeber dürfen den Verdienstausfall bescheinigen und der Zeuge bekommt ihn aus der jeweiligen Landeskasse ausgezahlt; ist derzeit auf 13,–EUR pro Stunde vom Gesetzgeber begrenzt. Darüberliegender Verdienstausfall ist tatsächlich das Privatvergnügen des Zeugen und er ist der Dumme.
Beamte haben grundsätzlich keinen Verdienstausfall, da die Gehälter zwingend sowohl nach Bundes- als auch Länderrecht weiter gezahlt werden müssen.
Du solltest Deinen Bekannten bitten, die Sache über die Verwaltung seienr Behörde klären zu lassen. Viele Verwaltungen scheuen den Aufwand und verlangen von ihren Bediensteten, dass sie sogenannte „Freizeit stechen“, damit haben sie nämlich bedeutend weniger Arbeit in der Gleitzeitabrechnung.
Im Grunde genommen ist es für einen Beamten genauso, wie wenn er an diesem Tag für einige Stunden an einem Seminar seiner Dienststelle teilnimmt; ist auch Dienstzeit.
Solche „außerordentlichen Abrechnungen“ machen den Personalverwaltungen eine Menge Zusatzarbeit und ich nehme daher an, dass das der Grund dafür ist, Deinen Bekannten mit dummen Sprüchen abzuspeisen.
Sollte er weitere Fragen haben, ist es immer sinnvoll, sich schriftlich an das Gericht zu wenden, zu dem man geladen ist.
Die dortigen Sachbearbeiter sind meiner Erfahrung nach nicht nur kompetent, sondern auch ausnehmend freundlich.
Die haben nämlich selbst was dagegen, dass Zeugen von ihren Arbeitgebern gerne Märchen aufgebunden werden.
Gruß
Annette
(vom Account ihres Mannes)