Muss ein Zeuge bei einem Geschwindigkeitsverstoß benannt werden?
Nein.
Worum geht es denn genau? Je vollständiger die Frage gestellt wird um so besser kann die Antwort sein…
Wenn es sich um ein Verwarnungsgeld bis 35€ handelt dann nicht, denn hier handelt es sich nur um ein Angebot der Bußgeldbehörde das im Gegensatz zum Bußgeldbescheid vereinfacht ist und ohne Verwaltungskosten auskommt.
In einem Bußgeldbescheid muss der Zeuge aber schon angegeben sein, das geht aus §66 OWiG hervor. Dort heißt es:
(1) Der Bußgeldbescheid enthält
- die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
- den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
- die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
- die Beweismittel ,
- die Geldbuße und die Nebenfolgen.
Hallo
es geht um eine Ordnungswidrigkeit. 22 zu schnell Innerorts. Gibt nen Punkt und ca.80€…
Als Beweis wird ein Frontfoto sowie das Messgerät ein Speedophot RADAR angegeben aber kein aufnehmender Beamter benannt. Kann man da was machen?
Nein, da hat man kaum Chancen. Das Foto reicht als Beweis aus. Außerdem würde der durchführende Beamte spätestens in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge aussagen können.
Wenn man den Punkt jetzt unbedingt vermeiden muss dann bleibt nur der Gang zu einem erfahrenen Anwalt der vielleicht die Messung selbst anzweifeln kann wenn dort Fehler gemacht wurden. Das ist aber auch nur dann anzuraten wenn es dafür Anhaltspunkte gibt, sonst wird die Sache nur unnötig teurer.