Guten Tag, dem Halter eines Fahrzeuges wird ein Zeugenbefragungsbogen mit Zahlungsangebot aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung (15km/h - 25 Euro) zugestellt.
Darin wird schon angegeben, dass der Fahrer ein anderes Geschlecht als der Halter hat.
Der Halter weiß, dass der Fahrer ein naher Verwandter ist.
Nun hat der Halter das Recht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Was aber passiert danach? Wird der zu zahlende Betrag höher, sollte der Fahrer nun noch ermittelt werden? Dem Halter kann auferlegt werden ein Fahrtenbuch zu führen?
Vielen Dank bereits für Antworten.
Gruß Sli