Ich benötige bitte wieder mal einen Rat: Meine Tochter hat in einem Geschäft eine Sonnenbrille gefunden, die dem Kunden vor uns gehörte. Meine Tochter und ich sind dem Kunden auf den Parkplatz gefolgt, meine Tochter hat den Mann mehrmals angesprochen, er möge doch seine Sonnenbrille, die er im Laden liegen gelassen hat, an sich nehmen. Er schaute sie nur an, keinerlei Reaktion und stieg ohne einen Ton zu sagen ins Auto. Wir waren ziemlich verdattert wegen dieser „Nicht“-Reaktion. Inzwischen kam mein Mann aus dem Laden und wir sind nach Hause gefahren, die Brille hat meine Tochter zur Seite gelegt. Mehrere Wochen später, waren mein Mann und ich wieder mal in besagtem Geschäft. Als wir an der Kasse standen, teilte uns der Kassierer mit, dass er die Polizei rufen musste, da der Kunde eine Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, wegen seiner Sonnenbrille. Das ALLES geschah dann im Kassenbereich des Geschäftes, die Befragung der Polizei unserer perönlichen Daten, sowie die Daten unserer Tochter, die in einer anderen Stadt lebt, wurden erfragt. Wir fühlten uns regelrecht überrumpelt und haben leider auch Auskunft gegeben. Im Nachgang habe ich mich über diese Art und Weise der Polizeibeamten sehr geärgert. Ich habe gestern mit dem Bearbeiter bei der Polizei gesprochen und habe ihn nach dem „Zeugenverweigerunsrecht“ befragt. Kleinlaut hat er zugegeben, dass man uns darauf hätte Aufmerksam machen (ist nicht erfolgt). Als ich ihn auf das „Beweisverwerungsverbot“ aufmerksam machte, kam die Antwort: „Wir leben ja hier nicht in Amerika“. Wie ist der Stand? Es gibt doch auch so etwas wie eine Angemessenheitsfrage, oder so ähnlich. Es geht hier wie gesagt nicht um die Brille, sondern um den Umgang mit uns. Jeder Dieb wird im Laden in ein Büro geführt, uns hat man vor allen Kunden wie Verbrecher behandelt, DAS regt mich fürchterlich auf und ich möchte mir das eigentlich NICHT gefallen lassen. Danke für Tipps! S
Als wir an der Kasse standen, teilte uns der Kassierer mit, dass er die Polizei rufen musste, da der Kunde eine Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, wegen seiner Sonnenbrille.
Ok…freies Land wo jeder Anzeigen stellen kann. Nur was hattet IHR damit zu tun?
Das ALLES geschah dann im Kassenbereich des Geschäftes, die Befragung der Polizei unserer perönlichen Daten, sowie die Daten unserer Tochter, die in einer anderen Stadt lebt, wurden erfragt.
Was hat Euch davon abgehalten darauf zu bestehen dass man in einen Nebenraum geht?
Ich habe gestern mit dem Bearbeiter bei der Polizei gesprochen und habe ihn nach dem „Zeugenverweigerunsrecht“ befragt. Kleinlaut hat er zugegeben, dass man uns darauf hätte Aufmerksam machen (ist nicht erfolgt). Als ich ihn auf das „Beweisverwerungsverbot“ aufmerksam machte, kam die Antwort: „Wir leben ja hier nicht in Amerika“.
Sorry, aber ab hier verstehe ich Deine Frage nicht mehr…
Gruss
K
Hallo Sabine,
Wir sind nach Hause gefahren, die Brille hat meine Tochter zur Seite gelegt.
Also,habt ihr die Brille mit nach Hause genommen,anstatt diese im Laden abzugeben?
Warum?
Als wir an der Kasse standen, teilte uns der Kassierer mit, dass er die Polizei rufen musste, da der Kunde eine Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, wegen seiner Sonnenbrille.
Der Verkäufer muss doch die Sachlage kennen,es sei denn man hat sich mit der
Sonnenbrille „aus dem Staub“ gemacht ohne diese zu erklären.
Für den Verkäufer würde es sich dann so darstellen,das der Finder ohne Angabe
der Personalien die Fundsache aus dem Laden mitgenommen hätte ohne den
weiteren Sachverhalt :
Meine Tochter hat den Mann mehrmals angesprochen, er möge doch seine Sonnenbrille, die er im Laden liegen gelassen hat, an sich nehmen. Er schaute sie nur an, keinerlei Reaktion und stieg ohne einen Ton zu sagen ins Auto.
zu kennen.
Ein klärendes Gespräch mit dem „Kunden“ wäre m.E. sinnvoller als sich mit den Behörden zu streiten.Vielleicht hat er einfach nur einen schlechten Tag gehabt.
Wir wissen es nicht.
Auf jeden Fall kann man dies nur als Lehrbeispiel anerkennen.
Eine Fundsache geht nicht in Privateigentum über und gehört ins Fundbüro.
Den Wert einer Fundsache kann der Finder in den allerwenigsten Fällen selbst
beurteilen.
Da Du aber ein Tipp brauchst,meine Empfehlung:
Eine Fundsache sollte im öffentlichen Verkehrsraum dem Fundbüro,oder aber in Geschäften bzw. Ämtern mit schriftlichen Nachweis der Geschäftsleitung übergeben
werden.
Die Polizei geht nur der Anzeige nach,überprüft die Fakten und klärt Ungereimtheiten.
(So sollte es zumindest sein.)
Einen Fehler einzugestehen ist oftmals schwerer,als zehn Unwahrheiten zu verkünden.
LG Bollfried
Ich versteh die Frage auch nicht so richtig.
Wenn der Kunde irgendwann in das Geschäft zurück kam und nach seiner Sonnenbrille fragte, und der Verkäufer ihm dann erklärte, dass ihr mit der Sonnenbrille das Geschäft verlassen habt und er deshalb eine Anzeige bei der Polizei machte, dann seid ihr weniger Zeugen sondern eher Verdächtigte einer Straftat. In dem Fall habt ihr auch nicht das Recht die Angabe eurer Personalien zu verweigern. Die Polizisten hätten euch notfalls auch mit aufs Revier nehmen können um eure Personalien festzustellen.
Zeugnisverweigerungsrecht
Hallo,
die Diskussion liegt ein paar Tage zurück, vielleicht liest hier aber doch noch jemand, ich bin jetzt erst darüber gestolpert.
Wenn der Kunde irgendwann in das Geschäft zurück kam und nach
seiner Sonnenbrille fragte, und der Verkäufer ihm dann
erklärte, dass ihr mit der Sonnenbrille das Geschäft verlassen
habt und er deshalb eine Anzeige bei der Polizei machte, dann
seid ihr weniger Zeugen sondern eher Verdächtigte einer
Straftat. In dem Fall habt ihr auch nicht das Recht die Angabe
eurer Personalien zu verweigern. Die Polizisten hätten euch
notfalls auch mit aufs Revier nehmen können um eure
Personalien festzustellen.
Sowohl du als auch die UP bringen einiges durcheinander. Die Personalien müssen in der Tat immer angegeben werden, und der UP ging es auch nicht grundsätzlich darum, WAS gemacht wurde, sondern WIE bzw. WO es gemacht wurde (vor anderen Kunden statt in einem Büro). Aber was sie meinte heißt auch nicht „Zeugenverweigerungsrecht“ sondern Zeugnisverweigerungsrecht, und was du geschrieben hast, ist im Prinzip richtig, dass sie ggf. keine Zeugen sondern Verdächtigte (bzw. Beschuldigte) wären, aber in dem Fall hätten sie auch das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern, nennt sich in dem Fall Aussageverweigerungsrecht, ähnelt dem aber sehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerungsrecht
Viele Grüße
Christa
Vielleicht hilft folgendes weiter (die Antworten bisher gehen meiner Meinung nach in die falsche Richtung).
Wenn ihr nur die Daten von euch und eurer Tochter angegeben habt, kann das ohne weiteres „verwertet“ werden. da es keine Aussage zum eigentlichen Vorgang war.
Wenn man euch den Vorwurf macht, die Brille gestohlen zu haben, muss man euch vor der Vernehmung als Beschuldigten belehren. Geschieht das nicht, ist alles, was ihr gesagt habt, grundsätzlich unverwertbar, aber nur dann, wenn ihr ausdrücklich der Verwertung widersprecht. Dazu gehören wie gesagt nicht die Angaben zu den Daten, denn diese dienen nur der Identitätsfeststellung.
Als Eltern habt ihr ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es gegen eure Tochter geht. Wenn ihr darüber nicht belehrt wurdet, gilt oben gesagtes entsprechend.
Du meintest aber auch, es geht euch nicht um die Brille, sondern nur um die Art und Weise, wie das abgelaufen ist. Dazu kann ich nur sagen, dass ihr einfach nicht mit der Polizei hättet sprechen müssen. Wenn die eure Daten aufgenommen haben, wozu sie berechtigt sind, können sie euch schließlich vorladen. Weitere Auskünfte können die Beamten nicht ohne Weiteres an Ort und Stelle verlangen. Aber deiner Frage nach, habt ihr ja auch keine weiteren Auskünfte gegeben. (??)
Da kann man jetzt nichts mehr machen, da es sich nicht um einen schwerwiegenden Eingriff gehandelt haben dürfte.
Die Brille hättet ihr wirklich besser abgegeben. Nur fürs nächste Mal.