Zeugnis "anfechten", aber wie?

Hallo allerseits,

zum 30.09 habe ich nach 4,5 Jahren im gleichen Unternehmen meinen Job gekündigt, da ich mit meiner neuen Vorgesetzen, die ich seit Jan 2013 vorgesetzt bekommen habe, überhaupt nicht klargekommen bin.

Bevor mein alter Chef gegangen ist, hat mir dieser ein Zwischenzeugnis ausgestellt, das wirklich seeeeehr gut war!
Das Abschlusszeugnis, das ich nun bekommen habe, hat fast den identischen Wortlaut, ist nur etwas schlechter! Ich würde dieses gerne anfechten, da unter anderem die Zusatzaufgaben, die ich seit Januar übernommen habe, nicht aufgelistet sind.

Wie geht man in solch einem Fall vor? E-Mail an die Personalabteilung?
Wie hoch sind die Chancen, dass das Zeugnis geändert wird?
Muss ich irgendwelche Fristen einhalten?

Ich hab auch eine Rechtschutzversicherung, die das Thema Arbeitsrecht abdeckt. Macht es Sinn, diese irgendwie ins Spiel zu bringen oder ist das noch zu früh?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo!

dann steht doch nichts entgegen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Die Versicherung bezahlt doch auch die Erstberatung, nicht nur ein Klageverfahren. Dazu muss(wird) es ja gar nicht kommen müssen.

MfG
duck313

Hallo!
Neben dem bereits erwähnten Anwalt sind bei Änderungwünschen die Personalstelle und der Zeugnisaussteller der erste Ansprechpunkt, man muß ja nicht immer gleich mit dem dicken Stock kommen, auch wenn es oft vonnöten ist.

Hallo, 

ich würde Ihnen zunächst den einfachen Weg vorschlagen, dem sehr oft auch Folge geleistet wird. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden sind. Dabei sollten Sie aber in keine wilde Diskussion verfallen, sondern den einfachsten Weg suchen, indem Sie das Zeugnis selbst formulieren und zur Unterzeichnung vorlegen. Aus meiner Erfahrung funktioniert das sehr oft, denn der Arbeitgeber hat ohnehin kein großes Interesse mehr, sondern nur einen Mehraufwand. Kommt man dennoch zu keiner Einigung, dann empfehle ich das Zeugnis bei einem Anwalt prüfen zu lassen. Es gibt mehrere markante Punkte die in dem Zeugnis mindestens aufgeführt werden müssen wie beispielsweise das Tätigkeitsfeld, die Länge des Arbeitsverhältnisses und so weiter. In den meisten Fällen wird es schwierig werden eine Änderung zu erstreiten, je nachdem es natürlich formuliert ist. Den Wortlaut müsste man hierzu kennen. 

Schöne Grüße Holger

Hallo,

ich würde die kleine Lösung mit der Personalabteilung vorziehen und erst einmal dieses versuchen auf die nette Art und Weise zu regeln, man kann ja immer noch einen Anwalt einschalten. Kurzer Anruf in der Personalabtelung und meistens wird das Problem dann schon aus der Welt geschafft.

Hallo Fr.Scherer,

also ich würde ganz einfach zur Personalleitung gehen und sagen es wurde etwas im Zeugniss vergessen einzutragen,die Zusatzaufgaben sind ja für den neuen Arbeitgeber wichtig (Gutes Argument für ein geändertes besseres Zeugniss)!
Wenn der Rest so wie das andere Zeugniss geschrieben wurde ist das ja OK.
Sonst kann man auch sein Zeugniss vorschreiben soviel ich weiß und die Personalabt. 
unterschreibt nur noch.
Die neue Vorgesetzte kann nach so einer kurzen Zeit sich überhaupt kein Urteil erlauben, haben Sie den keinen Betriebsrat in der Firma 
Ich bin auch nur eine Angestellte  daher ist das natürlich nur eine Info aus Erfahrungen
meiner Berufstätigkeit!
Mit freundlichen Grüßen
Winni