Hallo,
was steht hinten im Vermerk genau bei dem Zeugnis wenn man das gymnasium nach der 12 verlässt und den schulischen Teil hat sozusagen, in bezug auf das Studium. Also in NRW.
Vielen Dank
Hallo,
welches Gymnasium? Allgemeinbildendes oder berufliches? Wann wird die Schule verlassen und wann war Eintritt in die gymnasiale Oberstufe? Je nachdem kommen unterschiedliche Verordnungen zur Anwendung.
Grüße
Hallo pete210,
„…gilt für die Schülerjahrgänge, die bis einschließlich Schuljahr 2009/2010 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind…“.„Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11. 12. 2006 (BASS 13 – 31 Nr. 1) als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 2. 6. 2006 in der jeweils geltenden Fassung)“ (BASS 13 – 32 Nr. 3.1 A/Nr. 3.2 A). Damit ist die FHR für alle Fachrichtungen in allen Bundesländern gültig.
Gruß
Dirk
allgemeines und war müsste noch 2009 gewessen sein der abschluss, also sieht das wie bei dir aus??
danke
danke dirk,
ist das in fast jedem zeugnis in nrw so oder gibt es unterschiede und ist das genau so wie du es geschrieben hast?
danke nochmal
und nochwas dirk, seteht da auch nicht "hat durch versetzung gemäß § …in die jahrgangsstufe 13 die vorausstezung für die zuerkennung des schulischen Teils nach jahrgansstufe 12 erfüllt und dann das was du geschriebn hast oder wie siehts aus???
danke
Wie bei mir?!? Ich habe meine 13 Jahre Abi gemacht
Es geht mir nur um die relevante Landesverordnung, gibt nämlich eine neue APO-GOST, ich zitiere von http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…:
„Die folgenden Vorschriften – APO-GOSt B – gelten für Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs, die ab dem Schuljahr 2010/2011 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre) – BASS 13 – 32 Nr. 3.1 B/Nr. 3.2 B (vgl. auch APO-GOSt A und C).“
Dann gibt es noch eine APO-GOSt C für für Schülerinnen und Schüler mit 6-jähriger Sekundarstufe I ab Schuljahr 2010/2011. Die gilt dann auch nicht für dich.
Für dich gilt dann imo die alte APO-GOSt A, für die Schülerjahrgänge, die bis einschließlich Schuljahr 2009/2010 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Bestimmungen beenden (Schulzeit 13 Jahre) – BASS 13 – 32 Nr. 3.1 A/Nr. 3.2 A (vgl. auch APO-GOSt B und C)… Hier die Version: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO… Nach dieser konnte man auch nach der 11. Klasse noch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen (siehe §40). Leider steht da nix zu den Zeugnissen drin, dafür musst du in die Verwaltungsvorschrift schauen: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…
Anlage 17 bzw. 18 sind dann für dich relevant und dort stehen die Vermerke fürs Zeugnis drin.
danke, das ist auch nicht meins:smile: habe auch abi, aber bei meiner schwester steht das:
Name…
Hat durch Versetzung gemäß §9 Abs. 3 und 4 APO-GOSt in die Jahrgangstufe 13 im Schuljahr 2008/09 die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 erfüllt. In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis vom 01.07.2009 und dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum- Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 (BASS 13-31 Nr.1) gilt diese Bescheinigung als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland.
Durchschnittsnote:
In Buchstaben:
ist das sowas?? danke
Hallo pete210,
ich gehe davon aus, dass du in jüngerer Vergangenheit den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Klasse 12 tatsächlich erworben hast, und zwar ohne Ehrenrunde oder dergleichen. Wenn das so ist, dann gelten die Zitate. Bei anderen Sachverhalten gibt es andere Bemerkungen. Falls das also anders ist, musst du den Fall genau in allen Einzelheiten schildern.
Gruß
Dirk
Hallo pete210,
die Bemerkung „hat durch Versetzung…“ gibt es nur nach Versetzung in die 12 und ist Voraussetzung für die „kleine“ FHR nach 11. Falsches Zeugnisformular verwendet?
Gruß
Dirk
hey dirk,
ist also der vermerk denn ich oben chrischii geschildert habe nicht korrekt? ist das also exakt so wie du es vorher geschrieben hast?
gruß
Hallo pete210,
crischii hat dir so einen schönen Link geschickt. Ich meine den letzten: Verwaltungsvorschriften. Wenn du dir dort auf Seite 9 die Anlage 6 Seite 1a und 1b anschaust, wirst du den Unterschied sehen.
Gruß
Dirk
Irgendwie passt das nicht so ganz mit dem Zeugnis. Schau dir mal die Verwaltungsvorschrift (und dort die Anlagen 17 und 18) an und lies mal meine PM, müssten wir am besten anderweitig besprechen.
hey,
habe dir ne PM geschickt hast du sie bekommen?
Irgendwie passt das nicht so ganz mit dem Zeugnis. Schau dir
mal die Verwaltungsvorschrift (und dort die Anlagen 17 und 18)
an und lies mal meine PM, müssten wir am besten anderweitig
besprechen.
danke aber dein vermerk ist anders als der bei diesem Link. Welches ist richtig? danke
Nein, habe ich nicht bekommen. Hast du meine erhalten? Da stand meine Nr. drin.
Hallo Pete210,
mein Vermerk ist, bis auf Datum der Praktikumsverordnung und Fundstelle
in der BASS, identisch mit dem Link. KMK-Vereinbarung natürlich in der jeweils geltenden Fassung. Der Vermerk ist insofern abhängig vom Datum des Zeugnisses.
Gruß
Dirk
danke,
die punkte die sie erreicht hat sind 111 inkl. Leistungskurse habe ich doppelt gerechnet. wie ist die Durchschnitsnote nach der Formel?
aus der Formel wie auch aus der Tabelle in Anlage 18 ergibt sich 3,7. Stimmen denn alle anderen Bedingungen in §40a?