Zeugnis

Hallo Ihr Experten,
wie verhalte ich mich, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter wiederholt sein qualifiziertes Zeugnis nicht akzeptiert?
Gruß Regina

Auch hallo.

wie verhalte ich mich, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter
wiederholt sein qualifiziertes Zeugnis nicht akzeptiert?

Ohne das Zeugnis und den Kontext dazu jetzt zu kennen: bei einer Note besser als 3 muss der (Ex-)Arbeitnehmer beweisen, dass die attestierte Leistung besser war als beschrieben. Siehe auch FAQ:2027
Evtl. kann man hierauf ja freundlich aufmerksam machen.

Es sei denn, die Forderung des Arbeitnehmers ist gerechtfertigt :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo Ihr Experten,

Hallo, dürfen auch Nicht-Experten antworten?

wie verhalte ich mich, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter
wiederholt sein qualifiziertes Zeugnis nicht akzeptiert?

Was heißt „nicht akzeptiert“? Fordert er nur immer Änderungen? Hat er geklagt? Wenn letzteres, was ist beschlossen worden zum Zeugnis?

MfG

Hallo Ihr Experten,

Hallo, dürfen auch Nicht-Experten antworten?
KLAR

wie verhalte ich mich, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter
wiederholt sein qualifiziertes Zeugnis nicht akzeptiert?

Was heißt „nicht akzeptiert“?

er schreibt mir seitenlange FAXe, in dener er seinen unglücklichen Abgang „zelebriert“ und will scheinbar hören, dass er uns die ganzen Jahre „in großer Not“ geholfen hat. Richtig ist, dass er zum Zeitpunkt der Einstellung als einziger Bewerber zur Verfügung stand - nach 13 Jahren aber ist die Situation ganz anders.
Eine angestrebte Vertragsänderung um 1 Stundenreduzierung war der Auslöser des Beschäftigungsendes. Die Lehrkraft hat 13 Jahre auf Honroarbasis neben dem eigentlichen Vollzeitplatz 4 Stunden Unterricht bei uns gehalten … und immer geklagt, dass es zuviel ist.

Fordert er nur immer Änderungen? JA,
Zeugnis 1: Herr XX war bei seinen Kolleginnen und Kollegen, den Schülerinnen und ihren Angehörigen und bei der Schulleitung stets geachtet und beliebt. Er ist ein gewissenhafter, fachlich ausgezeichneter und engagierter Pädagoge.
Zeugnis 2: Herr XX war bei der langjährigen Schulleiterin, XY, seinen Kolleginnen und Kollegen, den Schülerinnen und ihren Angehörigen stets geachtet und beliebt. Er ist ein gewissenhafter, fachlich ausgezeichneter und engagierter Pädagoge.

Richtig ist, dass er mit dem neuen Schulleiter überhaupt nicht klar kam und nach einem Streit die Schlüssel hingeworfen hat.

Hat er geklagt? - NEIN

Schreib ich nun ein drittes Zeugnis? damit er erneut Widerspruch einlegen kann?
Gruß Regina

Hallo an dieser Stelle.

… und immer geklagt, dass
es zuviel ist.

Der Zeugnisgenerator unter http://www.hr-manager.de/hr_man/html/zeugnis_gen_net… kennt da so einige subtile Formulierungen :wink:

Fordert er nur immer Änderungen? JA,
Zeugnis 1: (…)
Zeugnis 2: (…)

Klingt beides gut. Aber:

Richtig ist, dass er mit dem neuen Schulleiter überhaupt nicht
klar kam und nach einem Streit die Schlüssel hingeworfen hat.

Das kann man in der Schlussformel („Arbeitnehmer kündigt“) unterbringen. Und im Punkt zum Sozialverhalten.
Aber man muss natürlich bei der Wahrheit bleiben…

HTH
mfg M.L.

er schreibt mir seitenlange FAXe, in dener er seinen
unglücklichen Abgang „zelebriert“ und will scheinbar hören,
dass er uns die ganzen Jahre „in großer Not“ geholfen hat.

Schade, ein FAX kann man für bestimmte Nummern wohl nicht sperren(???). Sonst würd ich das bei dem betimmt tun *fiesgrins*.

Richtig ist, dass er mit dem neuen Schulleiter überhaupt nicht
klar kam und nach einem Streit die Schlüssel hingeworfen hat.

Und was fordert er nun? Das er bestätigt bekommt, dass er der angesehenste Mitarbeiter der ganzen Schule war, der jemals dort „gewirkt“ hat?

Schreib ich nun ein drittes Zeugnis? damit er erneut
Widerspruch einlegen kann?

Um Himmels Willen! Von dem würd ich mich nicht weiter drangsalieren lassen. Du bist dem doch zu nichts mehr verpflichtet. Oder doch? Vielleicht warst du bisher zu freundlich zu ihm.

Vorschlag: „Sehr geehrter Herr XY, wir werden auf weitere Änderungswünsche Ihres Arbeitszeugnisses nicht mehr eingehen und möchten Sie bitten in Zukunft davon abzusehen [uns hier weiter mit Ihrem Sch**ß zu belästigen]“

Hallo, laß ihn doch klagen, kein Richter wird dieses Bewertung als ungenügende Würdigung ansehen.
Gruß bw9000

Hört sich an, als wenn der Mann in Not gekommen ist und das wünscht man ja keinem.

Wenn jemand 13 Jahre irgendwo eine so erhebliche Stundenzahl (Vollzeit + Zusatzstunden) gearbeitet hat, kann er ja so schlecht nicht sein und man sich als AG auch schon mal erkenntlich zeigen und ihm ein Zeugnis schreiben, mit dem er danach maximal weiterkommt.

Kostet ja nichts.

Ich hätte ihn schon nach der ersten Reklamation gebeten, das Zeugnis doch einfach selbst zu schreiben.

Klar kann man alles mögliche knallharte machen, aber etwas Anstand steht jedem gut und jeder AG ist ja dann doch auf seinen Ruf angewiesen, wenn er gute Leute bekommen will.