Zeugnisausgabe

Hallo Wendy,
wie ich sehe beginnt bei Dir die Weisheit mit dem Beginn der Teilnahme bei „wer-weiß-was“.

Du bist ein paar Tage aus der Schule, ich fast ein halbes Jahrhundert.
Hinzu kommt noch, daß ich auf eine Zeit zurückgreifen kann, in der Strafen in der Schule zur Tagesordnung gehörten und unter dem Begriff Züchtigung rehabilitiert waren.

Logisch, daß die Schüler damals zur Wahrheitsanpassung greifen mußten.
Was aber lief in Deiner Erziehung falsch, daß du zu Notlügen greifen mußtest?
Wie kommst Du überhaupt erst auf die Idee, dem Kind die Lüge zu unterstellen?
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Schule, die Schüler zu strafen, dies ist ausschließlich der Strafjustiz vorbehalten !
Auch Eltern ist nach geltendem recht die Bestrafung ihrer Kinder verboten. Legal sind lediglich Erziehungsmaßnahmen, und die sind ausschließlich den Eltern vorbehalten. Die Schule hat lediglich einen Lehrauftrag. Erziehungsmaßnahmen seitens der Schule müssen vorab mit den Eltern abgeklärt werden.
Aber ich finde es Schade, daß Deine Eltern nicht (bedingungslos) hinter Dir standen -war es Bequemlichkeit oder Respekt vor der Autoritätsperson Lehrer?-.

Gruß, Richard

woraus liest Du aus meiner Antwort Kinderfeindlichkeit? Du
kannst aus meiner Antwort lesen, daß ich denke, es ist Aufgabe
der Schule, Hausaufgaben zu geben und auch darauf zu achten,
daß diese gemacht werden. Wenn es ohne Strafe (wie immer die
aussehen mag) bleibt, ohne Hausaufgaben zur Schule zu gehen,
wird sich jeder Schüler fragen, warum er welche machen soll.
Auf Einsicht, daß es besser ist, zu lernen, die Aufgaben zu
machen, fleißig zu sein kann man bei Schülern häufig lange
warten.

Schön, wenn Deine beiden Töchter nicht faul sind, sondern ohne
jeglichen Nachdruck alles von selbst machen.

Ich kann nur sagen: Meine Schulzeit ist nicht so lange vorbei
und ich weiß - ich war stinkfaul, wenn ich damit durchkam. Und
ich kenne kaum jemanden, der nicht den Weg des geringsten
Widerstandes ging.

Lehrer, die alles durchgehen ließen, waren keineswegs
beliebter als die, die ganz klare Regeln mit Konsequenzen
setzten.

Ich glaube auch nicht, daß es ein Zeichen von
Kinderfeindlichkeit ist, zu unterstellen, daß Kinder in Bezug
auf ihren schulischen Erfolg gerne die Wahrheit zu ihren
Gunsten verdrehen - ich habs gemacht, mein Bruder hat es
gemacht, auch hier - ich kenne kaum jemanden, der nicht mal ne
schlechte Note unterschlagen hat.

Aber Du bist ja immerhin schon 2 Tage hier angemeldet und
kannst sicher genau beurteilen, wie kinderfeindlich hier alles
ist.

Beste Grüße

Wendy

Ich finde den Dialog zwischen dir und Wendy sehr spannend. In einem Punkt liegst du allerdings sachlich falsch: die Schule hat keinen reinen Bildungsauftrag. Laut Grundgesetz ist es zunächst die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Die Schule darf sich jedoch aus der Erziehung nicht heraushalten. Wie in allen Landesverfassungen nachzulesen ist, hat sie einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Um den Erziehungsauftrag durchzusetzen, vergibt die Schule neben der allgemeinen Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten beispielsweise Lob und Preis. Daneben kann sie sich aber auch sogenannter pädagogischer Hilfen (Ermahnungen, Umsetzen, aus dem Raum weisen, Nachsitzen, Zusatzarbeit etc.) sowie verschiedener Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluß, Querversetzung, Schulausschluß etc.) bedienen, die im Schulgesetz des jeweiligen Landes aufgelistet sind. Freilich sind das keine Strafen im Sinne des StGB, und der Begriff „Strafe“ kommt in keinem Padagogikbuch der letzten 30 Jahre mehr vor. So wird ein Schüler, der an der Schule Drogen verkauft, selbstredend von einem ordentlichen Gericht im Namen des Volkes verurteilt und bestraft. Wenn er aber wegen dieser Sache die Schule verlassen muß, wird er dies sicher genauso als Strafe empfinden wie die häuslichen Strafen der Eltern. Der Hinweis, daß es sich dabei lediglich um Erziehungsmaßnahmen handelt, wird ihn nur wenig trösten. Mit Kinderfeindlichkeit hat das alles im übrigen rein gar nichts zu tun. Im Gegenteil.
Gruß