Ich bin Elternvertreterin bei der Zeugniskonferenz (Land Niedersachsen) und musste, als über mein Kind gesprochen wurde, den Raum verlassen, wieso?? Begründung der Lehrer: es ist so! Steht es irgendwo geschrieben (Gesetz)??
Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
Hallo,
Ich bin Elternvertreterin bei der Zeugniskonferenz (Land
Niedersachsen) und musste, als über mein Kind gesprochen
wurde, den Raum verlassen, wieso??
Weil bei den anderen Kindern auch nicht die Eltern dabeisitzen. Du bist dort als Elternvertreterin, nicht als Mutter. Du hättest deinen Stellvertreter bitten können, während dieser Zeit für dich in der Konferenz anwesend zu sein.
Begründung der Lehrer: es
ist so! Steht es irgendwo geschrieben (Gesetz)??
In Hessen stünde so etwas im Hess. Schulgesetz. In Niedersachsen nehme ich an, dass es dort auch im Schulgesetz steht. Findet man auf den Seiten des Kultusministeriums.
Gruß
Elke
Moin,
es ist so, wie eklastic sagt: das steht im Schulgesetz
_§ 41
Mitwirkungsverbot; Vertraulichkeit
(1) Mitglieder von Konferenzen, von Ausschüssen und des Schulvorstands dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung über diejenigen Angelegenheiten, die sie selbst oder ihre Angehörigen persönlich betreffen, nicht anwesend sein._
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg2.htm
An meiner ehemaligen Schule in Nds waren auch Kinder von Kollegen. Wir Lehrer mussten bei der Beratung und Beschlussfassung über unsere Kinder die Konferenz verlassen.
Pit