Zeugnisnote aus einer Klausurnote?

Hallo zusammen,
Ich habe eine sehr wichtige Frage.
Erstmal die Vorgeschichte dazu:
Mein Freund hat in der Buchführungklausur trotz lernen ein richtig schlechtes Gefühl
Und da der Lehrer meinte, dass die Klausurnote auch die Endnote für das Zeugnis (Zeugnis zum bewerben nach dem Fachabi + Note fürs Endzeugnis)
Ist, überlegt mein Freund jetzt abzubrechen, weil er meint, dass der Lehrer nicht
Mit sich reden lassen würde. Ich habe zu ihm gesagt, dass er es trotzdem mal versuchen
Soll.

Jetzt die Frage, darf der Lehrer eigentlich aus einer Klausurnote die Zeugnisnote machen?

Ich finde dies richtig unfair weil jeder mal einen schlechten Tag haben kann und dann sogar der Klassenbeste wegen so einem schlechten Tag das Schuljahr nicht schafft.

Vielen vielen Dank schon mal im Vorhinaus !!!

Hallo,

das kommt alles sehr auf die Schulart und das Bundesland an, aber ich vermute stark, dass es nicht in Ordnung ist, aus einer einzelnen Klausurnote eine Zeugnisnote zu bilden. Der schnellste Weg, eine vernünftige Auskunft zu erhalten, ist es, bei der Schulleitung nachzufragen. Die weiß sowas. Die einzelnen Lehrer sollten es wissen, tun es aber leider nicht immer.

Ich bezweifle, dass diese Vorgehensweise mit dem Schulgesetz Deines Landes konform ist. Ich weiß, dass es in NRW und Bremen nicht geht, da die Zeugnisnote einen Querschnitt der Leistungen eines Halbjahres zeigen muss.
Ich würde noch einmal mit dem Lehrer sprechen, ansonsten den Schulleiter einschalten.

Hi,
ich finde diese Art der Notenfindung extrem unseriös. Neben einer schriftlichen Note gibt es noch eine Vielzahl weiterer Faktoren, die die Gesamtleistung beeinflussen.
Leider bin ich mit gerade nicht sicher, ob Details dazu im
Schulgesetz festgeschrieben sind und ob gegen diese Art der Notengebung uU. sogar rechtlich vorgegangen werden kann.
An der Schule muss es aber dazu einen Beschluss der jeweiligen Fachschaft geben und dieser bzw. die Notengebung des jeweiligen Lehrers muss auch am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben werden (Tranzparenzerlass) und diese Bekanntgabe muss zB. im Tagebuch dokumentiert werden.

-> Versuch mal im Schulgesetz deines Bundeslandes Näheres zu recherchieren und Schau mal der Bekanntgabe der Notenfindung an deiner Schule.
Dann hast du zumindest eine rechtliche Sicherheit. Ob’s in eurer konkreten Unterrichtssituation weiterhilft, hängt dann auch vom Lehrer selbst, von der Schulleitung und ggf. von weiteren Instanzen des „Dienstweges“ ab, falls ihr euch offiziell beschweren wollt.

Viel Erfolg
B.

ps.: Unter Umständen hilft sich eine bessere Vorbereitung auf die Klausuren, dann bist du zukünftig nicht so sehr abhängig von „seltsamen“ Notengebungsvarianten deines Lehrers :wink:

Vielen Dank für die Antworten !
Er versucht das jetzt über den Schulleiter zu klären,
was dabei rauskommt, kann ich bei Interesse gerne dann schreiben.

Liebe Grüße

Jana

Hallo Jana,
ja, wenn du bei Gelegenheit erzählen kannst, wie das ausging, wäre es schön.
Liebe Grüße
Boogy