Zeugnisnote nach einem Jahr noch ändern?

Hallo,
habe ein kleines Problem.
Ich bin in der 13.Klasse und habe 7 Unterkurse.
3 in Mathe, 2 in Chemie, einen in Bio und einen in Gemeinschaftskunde.
In 13.2 darf ich also nur noch 1 haben, brauche aber 2, für Mathe und Chemie. Ich muss also nun schaffen, in Chemie 5 Punkte zu ergattern, habe auch schon meinen Lehrer darum gebeten mich zu unterstützen und ob ich nicht ein Referat halten könne, er war auch einverstanden.
Der Unterkurs in Gemeinschaftskunde ist unberechtigt, ich habe zwar 4 Punkte in der Klausur, habe mich aber ab und an gemeldet und in einem kleinen Referat 9 Punkte bekommen. Eigentlich hätte ich 5 Punkte kriegen sollen.
Diesen Unterkurs habe ich aber in 12.1 bekommen.
Meine Frage ist, ob ich nach einem Jahr diese Note ändern lassen darf, oder nicht? Schließlich geht es um mein Abitur. Wenn ich den Unterkurs in Chemie trotz Referat kriege, bin ich durchgefallen, weil ich dann 8 Unterkurse hätte.
Ihr fragt euch bestimmt warum ich nicht schon früher zur Schulleitung gegangen bin, das liegt daran dass ich erst jetzt mein Notenheft gefunden habe, worin meine Referatsnote in GK stand.
Hoffe es kann mir jemand helfen… bin grad sehr verzweifelt.
Bitte nicht gleich damit ankommen, ich sei selberschuld und hätte mich früher drum kümmern müssen, das weiß ich selber, und das quält mich auch total.

Grüße, onetwothree

BUNDESLAND???(owt)
owt

Hallo,

ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt. Wird ein Fehler gemacht, kann er natürlich nachträglich korrigiert werden. Geh also zu dem Lehrer, der dein Zeugnis ausgestellt hat (Tutor), und lass es korrigieren. Geht nicht von heute auf morgen, es muss ja erst noch derjenige gefragt werden, der die Note vergeben hat.

Stellt sich heraus, dass die Note, so wie sie im Zeugnis steht, richtig ist, so kommst du zu spät. Meines Wissens kann man gegen eine Note nur innerhalb eines Jahres klagen (und darum geht es dir doch, oder?). Wenn es die Note aus 12/1 ist - und du nun in 13/2 bist, wird das nichts mehr.

Hallo,

Stellt sich heraus, dass die Note, so wie sie im Zeugnis
steht, richtig ist, so kommst du zu spät. Meines Wissens kann
man gegen eine Note nur innerhalb eines Jahres klagen (und
darum geht es dir doch, oder?). Wenn es die Note aus 12/1 ist

  • und du nun in 13/2 bist, wird das nichts mehr.

So einfach ist es nicht, denn die Note zählt zum Abitur und das Abiturzeugnis an sich ist auch ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Auch da können die Noten aus 12/1 überprüft werden, sogar die Noten der in 11 abgewählten Fächer, wenn sie im Abizeugnis stehen.

Gruß

ba-wü

Hallo,

habe ein kleines Problem.
Ich bin in der 13.Klasse und habe 7 Unterkurse.

Überprüfe die Kursanzahl, die du hast. Gibt es einen Seminarkurs, den du vielleicht als Fach anrechnen kannst, d.h. du setzt ihn nicht als mündliches Prüfungsfach ein?

3 in Mathe, 2 in Chemie, einen in Bio und einen in
Gemeinschaftskunde.
In 13.2 darf ich also nur noch 1 haben, brauche aber 2, für
Mathe und Chemie. Ich muss also nun schaffen, in Chemie 5

Welche Fächer hast du 4-stündig belegt? In welchen Fächern wirst du geprüft?

Punkte zu ergattern, habe auch schon meinen Lehrer darum
gebeten mich zu unterstützen und ob ich nicht ein Referat
halten könne, er war auch einverstanden.
Der Unterkurs in Gemeinschaftskunde ist unberechtigt, ich habe
zwar 4 Punkte in der Klausur, habe mich aber ab und an
gemeldet und in einem kleinen Referat 9 Punkte bekommen.

Ab und an melden genügt nicht um auf eine ausreichende mündliche Note zu kommen. Wie war das kleine Referat im Bereich der mündlichen Leistung gewichtet?

Eigentlich hätte ich 5 Punkte kriegen sollen.

Deine Meinung oder Lehrermeinung?

Diesen Unterkurs habe ich aber in 12.1 bekommen.
Meine Frage ist, ob ich nach einem Jahr diese Note ändern
lassen darf, oder nicht? Schließlich geht es um mein Abitur.
Wenn ich den Unterkurs in Chemie trotz Referat kriege, bin ich
durchgefallen, weil ich dann 8 Unterkurse hätte.
Ihr fragt euch bestimmt warum ich nicht schon früher zur
Schulleitung gegangen bin, das liegt daran dass ich erst jetzt
mein Notenheft gefunden habe, worin meine Referatsnote in GK
stand.

Das nimmt dir m.E. kein Verwaltungsrichter ab, die Juristen im Regierungspräsidium - denke ich - auch nicht.

Hoffe es kann mir jemand helfen… bin grad sehr verzweifelt.
Bitte nicht gleich damit ankommen, ich sei selberschuld und
hätte mich früher drum kümmern müssen, das weiß ich selber,
und das quält mich auch total.

So wie ich die ganzen Widerspruchsverfahren, die ich erlebt habe, sehe, wirst du gegen diese 04 in GK nicht erfolgreich vorgehen können.

Hänge alles daran, dass in Chemie 06 rauskommen und hoffe nicht nur auf 05, knapp die 05 verpasst heisst 04, knapp an der 06 vorbei heisst 05.

Vielleicht lässt sich der Chemielehrer auf einen Notenvertrag ein, wofür es vielleicht schon zu spät ist. Ein Muster für Mathematik findest du z.B. unter http://pdfdatabase.com/download/notenvertrag-mathema…

Falls der Lehrer antwortet, dass er doch an den „Transparenzerlass“ gebunden sei, dann sag ihm doch, dass das doch „in der Regel“ so sei, und du vielleicht eine Ausnahme von der Regel bist.

hth
mk