Zeugnisnoten von verstorbener Kollegin

Liebe Experten!

Im Februar ist meine Kollegin relativ plötzlich verstorben und hatte keine Noten mehr eingetragen bei den Schülern, die im Januar ihre Gesellenprüfung abgelegt haben. Dementsprechend hatte sie auch keine Abschlusszeugnisse mehr geschrieben, was ich nun hachholen werde.

Wir werden in ihren Fächern als Note „nicht feststellbar“ eintragen, aber dafür muss unter den Bemerkungen immer eine Begründung stehen, und ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll:

  • Note nicht feststellbar aufgrund des plötzlichen Todes der Fachlehrerin?

örgs!

Was könnte man denn sonst schreiben?

Für Hilfe dankbar:

Noi

Hallo,

Wir werden in ihren Fächern als Note „nicht feststellbar“
eintragen, aber dafür muss unter den Bemerkungen immer eine
Begründung stehen, und ich weiß nicht, wie ich das formulieren
soll:

Was könnte man denn sonst schreiben?

in der Prüfungsordnung steht nichts darüber?

Ich kenne die Formulierung: „Eine Note konnte wegen Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden.“ Der Grund für den Unterrichtsausfall muss m. W. nicht genannt werden - das kann aber nach Schulart und von Bundesland zu Bundesland variieren.

Gruß
Kreszenz

Hallo

Ich kenne die Formulierung: „Eine Note konnte wegen
Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden.“

Nur hat hier der Unterricht ja offenbar bis zum Ende normal stattgefunden. Das ist m.E wesentlich und sollte daher auch aus der Begründung hervorgehen. Schliesslich macht es durchaus einen Unterschied, ob ein Fach unterrichtet und geprüft wurde, oder ob schlicht kein Wissen in diesem Fach vorhanden ist.

Daher wäre ich durchaus für Ehrlichkeit, nur sollte eine möglichst „schonende“ Formulierung gefunden werden. Wie wäre es z.B. mit „Fachlehrerin vor Eintragung der Noten verstorben“?

Gruss
Qu.

2 Like

Hallo,

das ist nicht dein Problem. Formuliere irgendwas, was dir sinnvoll erscheint. Der Schulleiter unterschreibt und verantwortet das. Vielleicht nimmst du mit ihm Rücksprache und er mit seiner vorgesetzten Behörde, welche Formulierung denn jetzt da rein soll.

hth
MklMs

Daher wäre ich durchaus für Ehrlichkeit, nur sollte eine
möglichst „schonende“ Formulierung gefunden werden. Wie wäre
es z.B. mit „Fachlehrerin vor Eintragung der Noten
verstorben“?

Absolut! Ich finde, die Schüler haben ein Recht auf eine aussagekräftige Begründung im Zeugnis, warum ihre Leistung nicht beurteilt werden konnte. Mit Larifari-Formulierungen ist keinem geholfen, auch nicht der verstorbenen Lehrerin.
Daher finde ich Qu.s Vorschlag auch am sinnvollsten.

Gruß Inge

4 Like

Zustimmung und Danke!
Das sehe ich ganz genauso. Danke, so werde ich es machen!

Gruß, noi