ich bin auf einer fachoberschuleund wiederhole das Schuljahr.
Mein Lehrer verweigert mir mein Zeugniss des letzten Jahres, da ich das Schuljahr eh nicht geschafft habe. Für die Bewerbung brauche ich dieses Zeugniss aber. Der Lehrer sagt, dass er dies aus rechtlichen Gründen nicht rausrücken dürfe. Andere Schüler aus Parallelklassen haben dieses Zeugniss aber.
Darf er mir mein Zeugniss verweigern?
Welche Rechte habe ich?
Mir kommt es nur so vor, als sei er zu faul dieses Zeugniss zu schreiben
ist das eine private schule?
ich kann mir einfach gar nicht vorstellen, dass du von der schulleitung kein zeugnis bekommen hast. Das geschieht doch automatisch, wie sonst hättest du denn eine bestägigung, dass du das schuljahr nicht geschafft hast?
warst du schon beim vertrauenslehrer?
ich bin auf einer fachoberschuleund wiederhole das Schuljahr.
Mein Lehrer verweigert mir mein Zeugniss des letzten Jahres,
da ich das Schuljahr eh nicht geschafft habe. Für die
Bewerbung brauche ich dieses Zeugniss aber. Der Lehrer sagt,
dass er dies aus rechtlichen Gründen nicht rausrücken dürfe.
Er soll dir diese Gründe einmal genau erklären!Er soll dir die entsprechenden Stellen im Gesetz zeigen…
Andere Schüler aus Parallelklassen haben dieses Zeugniss aber.
Darf er mir mein Zeugniss verweigern?
Nein! Es gibt keinerlei Gründe!
Er hat die PFLICHT, dir ein Zeugnis auszuhändigen, egal, was auch drin stehen mag! Es ist für dich die Bestätigung, dass du dieses Schuljahr besucht hast, wenn du in einem Fach nicht positiv abgeschlossen hast und die Klasse wiederholen musst, muss das aus dem Zeugnis hervorgehen, aber du musst auf jeden Fall für JEDES Schuljahr ein Zeugnis bekommen!
(Ich glaube nicht, dass das in Deutschland anders ist als in Österreich. Ob Privatschule oder nicht spielt keinen Rolle, auch die müssen sich an die Gesetze halten)
Wende dich an den Leiter der Schule, der ist auch für die „seine“ Lehrer zuständig.
Können nicht deine Eltern gemeinsam mit dir in dieser Sache aktiv werden?
Welche Rechte habe ich?
Alle! - Nach österr. Recht würde dein Lehrer große Schwierigkeiten bekommen…
Mir kommt es nur so vor, als sei er zu faul dieses Zeugniss zu
schreiben
–das macht ohnehin der Computer, und die Noten einzutippen, wird ihm wohl zuzumuten sein!
Alles Gute! Helene
Kleiner Hinweis: Zeugnis schreibt man mit einem „-s“, nur die Mehrzahlform heißt „Zeugnisse“.
Ludwig
Kleiner Hinweis: Zeugnis schreibt man mit einem „-s“, nur die
Mehrzahlform heißt „Zeugnisse“.Ludwig
Anstatt hier jemanden zu helfen, korrigieren Sie wie ein typischer Lehrer - sie hat doch „Zeugnisse“ geschrieben… ausserdem ist Ihr Hinweis auf eine SPD-Homepage in Zusammenhang mit Ihrem Beruf reichlich bedenklich… das sollten Sie als langgedienter Lehrer wissen, dass Ihre politische Gesinnung in Verbindung mit ihrem Beruf ein ziemliches Wagnis ist…
Ein Zeugnis ist ein Dokument mit einem Informationsgehalt für den Arbeitgeber und für die Person, die es bekommt… Wenn der Lehrer nun die Zeugnisausgabe verweigert, so verstösst er gegen das Informationsrecht. Das Zeugnis und die Herausgabe ist ein Verwaltungsakt. Du kannst also, sollte sich der Lehrer nicht einsichtig zeigen, vor das Verwaltungsgericht ziehen und auf die Herausgabe pochen… du würdest Recht bekommen… sprich aber vorher nochmal mit dem Lehrer und mach ihn auf seine Informationspflicht aufmerksam.
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Anstatt hier jemanden zu helfen, korrigieren Sie wie ein
typischer Lehrer - sie hat doch „Zeugnisse“ geschrieben…
Nein, eben nicht. Vielleicht können Sie nicht richtig lesen!
ausserdem ist Ihr Hinweis auf eine SPD-Homepage in
Zusammenhang mit Ihrem Beruf reichlich bedenklich… das
sollten Sie als langgedienter Lehrer wissen, dass Ihre
politische Gesinnung in Verbindung mit ihrem Beruf ein
ziemliches Wagnis ist…
Komisches Demokratieverständnis! Allein schon Ihre Wortwahl („Gesinnung“, „Wagnis“)! Wer-weiss-was ist doch keine Schule!
L.
Wer-weiss-was ist doch keine Schule!
Warum unterlassen Sie dann nicht diese Belehrungen?
Gruß Sebastian
Wenn ein Schüler den Schulabschluss nicht erreicht, dann bekommt er in BaWü ein Abgangszeugnis. Dies kann nicht verweigert werden. Rufe beim (Ober)Schulamt an und verlange die Rechtsabteilung. Dort erkundige Dich, wie der rechtliche Hintergrund ist.
Gruß Rupert