Ziel: Verbleib in Privater Krankenversicherung

Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, was ggf zu tun ist, um bei folgender Faktenlage einen Verbleib in der einer privaten Krankenversicherung bzw. eine Befreiung von der (gesetzl.) Krankenversicherungspflicht zu erwirken.

Fakten/Fallbeispiel:
Arbeitnehmerin x im Angestelltenverhältnis privat versichert seit 1.12.1999 (vorher GKV) Befreiung von der Krankenversicherungspflicht während Elternzeit erteilt durch GKV zum 03.09.2007 nach §8 Abs. 1 Nr 2 SGB V
Vertrag Teilzeit in Elternzeit (18 Std/Woche) bei Arbeitgeber endete April 2012,
ab April 2012 Teilzeitvertrag mit 26 Std/ Woche Sabbatical (lt. Vertrag ‚unbezahlter Sonderurlaub mit ruhendem Arbeitsverhältnis‘) vom 1.3.2012 - 31.8.2014 - 100% PKV Beitrag bei Arbeitnehmerin x 
Monat September 2014 arbeitend mit 26 Std/Woche, Bruttomonatslohn 4.500 EUR erneutes Sabbatical Okt 2014 - Ende Juli 2015 - 100% PKV Beitrag bei Arbeitnehmerin x  Bruttojahresgehalt 2012: 67.000 EUR
Bruttojahresgehalt 2013: 51.000 EUR (Arbeitslohn Jan/Feb plus vertragl. Ausgleichszahlung)
Bruttojahresgehalt 2014: 14.600 EUR (Monat Sept plus vertragl. Ausgleichszahlung) Gehalt 2015 wird aufgrund 1/2 Jahr Sabbaticalanteil in jedem Fall (wieder) unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen
Re-Entry in Teilzeit zum 1.7.2015 - Stundenzahl noch offen, langfristig wird (steigende) Grenze nicht zu überspringen sein, Option auf deutliche Reduzierung z.B. unter die Hälfte der gesetzl. Arbeitszeit besteht etc.- könnte sie hier ggf. etwas tun zur Befreiung ?
Da sie aus einem ‚ruhenden Arbeitsverhältnis‘ kommt ?

Bin gespannt auf praktikable kreative Ideen zu diesem Fallbeispiel  - Viele Grüsse !!!

Hallo,

da wundert mich nicht, dass noch keiner geantwortet hat.

Verstehe ich das richtig, dass bis jetzt offiziell noch ein Vollzeitvertrag besteht und nur durch Sabbaticals das Einkommen unter die JAEG gefallen ist, aber weiterhin von regelmäßigem Einkommen über der JAEG ausgegangen wird und daher keine Versicherungspflicht angenommen wurde ? Ab Mitte 2015 dann offiziell Teilzeit ?

Oder wird jetzt Versicherungspflicht angenommen, weil 2014 und auch 2015 Einkommen unter JAEG liegt ? Eigentlich unlogisch.

2 Fakten am Rande: Wegen PKV seit 31.12.2002 gilt eine niedrigere JAEG = BBG. Ist das allen Beteiligten bekannt ?
Die PKV kann natürlich immer parallel zur GKV bestehen bleiben, wenn finanziell möglich.

Ich sehe hier nur die Befreiung wegen Reduzierung der Arbeitszeit unter 50% der normalen Arbeitszeit als Option. GGf. muss die Ausgangssituation dahin gesteuert werden, z.B. einige Monate ab 7.15 über BBG. Details sind mir ad hoc nicht geläufig, weil diese Befreiung stark aus der Mode gekommen ist.

Viel Glück

Barmer