Zielvereinbarung vom Arbeitgeber

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Arbeitgeber hat mir die Zielvereinbarung für 2011 hingelegt und „zwingt“ mich diese zu unterschreiben mit der Begründung „Entweder akzeptieren Sie das so oder Sie bekommen gar nichts“. Die Ziele die vorgegeben werden sind utopisch und können nicht erreicht werden. Ich bin nun 14 Jahre im Unternehmen tätig und habe schon Ahnung, was erreichbar ist und was nicht. Meine Frage nun, kann er das denn einfach so machen? Die Prämie, die ich beim erreichen der Ziele bekomme, ist ein fester Bestandteil meines Arbeitvertrages und danach richtet sich auch mein Entgelt. Wenn ich diese Vereinbarung nicht unterschreibe, bekomme ich dann wirklich nichts?

Vielen lieben Dank für jedes Feedback!

Grüße, Carolina79

Hallo,

Mein Arbeitgeber hat mir die Zielvereinbarung für 2011
hingelegt und „zwingt“ mich diese zu unterschreiben mit der
Begründung „Entweder akzeptieren Sie das so oder Sie bekommen
gar nichts“. Die Ziele die vorgegeben werden sind utopisch und
können nicht erreicht werden.

Kommt darauf an: Wenn im Arbeitsvertrag nichts von einer Vereinbarung über Jahresziele steht, sondern nur von einer (zB) Jahresprämie, deren Höhe vom Erreichen von Zielen abhängig ist, hat der AG vielleicht die besseren Karten. Wenn die Ziele offensichtlich (hier bitte immer von einem Arbeitsrichter ausgehen, der keinerlei Ahnung vom betrieblichen Geschehen hat) nicht erreicht werden können, hat er vielleicht die schlechteren Karten. Gibt es einen Betriebsrat, muss vielleicht eine Rahmenvereinbarung mit dem abgeschlossen werden, bevor individuelle Ziele festgelegt werden können (es sei denn, die Zielvereinbarungsprämie ist eine individuelle, aussertarifliche Leistung für aussertarifliche Mitarbeiter).

Um das genau beurteilen zu können, braucht ein Rechtsanwalt genaue Daten über Betriebsgrösse, Arbeitsvertrag, ähnliche Regelungen der Vergangenheit, Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag, Art und Erreichbarkeit der Ziele …

Ziel nicht erreicht, keine Prämie ist üblich! Aber ohne viele Einzelheiten ist ein Einzelfall nicht abschliessend zu beurteilen. Wie gesagt: kommt darauf an.

rambam

Hier würde ich samt Arbeitsvertrag und Zielvereinbarung einen Fachanwalt aufsuchen.
MfG

Es gilt die Vereinbarung die im Arbeitsvertrag steht. Nichts anderes. Unterschreibst du eine Neue Zielvereinbarung kann die Wirksam werden. Unterschreibst du nicht, so müßte andernfalls der AG ein Abänderung des AV anstreben, die du aber auch nicht akzeptieren mußt.

Gruss

Hallo Carolina,
Zielvereinbarungen sind bei uns nur in den „Sphären“ der leitenden Angestellten üblich, daher habe ich mich mit dem Thema bisher nicht beschäftigt.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir bewusst unerreichbare Ziele vorschreibt, (von Vereinbarung kann man da ja wohl gar nicht reden) um Dir danach wegen Nichterreichung der „vereinbarten“ Ziele einen Teil des Entgelts vorenthalten zu können, empfinde ich das als unredlich. Möglicherweise kannst Du die „Vereinbarung“ vor dem Arbeitsgericht anfechten, aber so ein Schritt ist für das Verhältnis zum Arbeitgeber naturgegebenermaßen nicht sehr förderlich.
Aber es ist sicher besser, wenn Du Dich weiter erkundigst, leider kann ich Dir hier nicht wirklich helfen.
Liebe Grüße, Johannes

Vielen Dank Johannes! Ich denke ich werde mal mit einem Fachanwalt kontakt aufnehmen, wenn es keinen anderen Ausweg gibt.

Viele Grüße, Carolina

Hallo, erstmal muss ich fragen ob ihr einen betriebsrat habt, wenn ist die zielvereinbarung mitbestimmungspflichtig. Wenn die prämie fester bestandteil deines arbeitsvertrages ist kann man sie dir nicht weg nehmen. Unterschreiben würde ich auf keinen fall, such dir einen guten anwalt.
gruss mäggi

Hallo,

leider keine große Ahnung zu Zielvereinbarungen, Du solltest den Betriebsrat einschalten.

MfG

Klaus

Hallo Carolina79.

Das Thema Zielvereinbarung wird von Arbeitgebern immer öfter ausgegraben um z.B. wie in Ihrem Fall Lohnkosten zu sparen. Dies wird erreicht durch das vorgeben von nicht erreichbaren Zielen. Wer die Vereinbarung unterschreibt geht in der tat erst einmal leer aus. Sollte dahinter Methode stecken könnte man eventuell arbeitsrechtlich dagegen vorgehen. Das Problem ist das zu beweisen. Sollte es in Ihrem Betrieb allerdings einen Betriebsrat geben, sieht die Sache etwas anders aus. Denn eine Zielvereinbarung muss mit dem Betriebsrat verhandelt werden (um genau so eine Situation wie Sie es jetzt haben zu verhindern).

Eine weitere Frage ist inwieweit die Zielvereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag verankert ist. Am Besten Sie befragen dazu mal einen Anwalt wie es sich verhält wenn man jetzt die Vereinbarung nicht unterschreibt. Das Thema ist zu komplex um es hier auf die Schnelle beantworten zu können.

Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bißchen helfen.

Mit freundlichen Grüßen
fwbr2006

Hallo fwbr2006,

vielen lieben Dank für Ihre Email.
Ja, wir haben einen Betriebsrat aber das letzte mal als ich mit der zuständigen Person gesprochen habe, hatte ich das Gefühlk, dass er mir nicht wirklich antworten wollte. Ich werde einfach mal einen Fachanwalt einschalten.

Herzliche Grüße,

Carolina79

Hallo Carolina,

die Rechtsprechung zu Zielvereinbarungen ist weit gefasst. Sie ist im Einzelfall zu beurteilen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Grundsätzlich gilt:
Eine Zielvereinbarung ist eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. Diese Nebenabrede ist erst nach Unterschrift beider Parteien gültig. Wird diese Nebenabrede Einseitig als leistungsbezogene Komponente zum Entgelt vorgeschrieben und es besteht ein Betriebsrat in Ihrem Betrieb, so ist er mitbestimmungspflichtig nach dem BetrVG. In diesem Fall ist es ratsam ihren Betriebsrat aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

Sie müssen darauf vertrauen können,dass der Arbeitgeber mit ihnen eine Vereinbarung trifft, die Sie auf faire Weise umsetzen können. Setzt er unrealistische Ziele, bleibt vom Gehalt nur der feste Bestandteil.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) kann der betroffene Arbeitnehmer jedoch Schadensersatz verlangen, wenn darin ein schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht des Arbeitgebers zu fairen Verhandlungen liegt.

Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit unterliegen die Bestimmungen der Zielart sowie die Gewichtung einzelner Ziele der Vertragsfreiheit. Es wird vertreten, dass die Sittenwidrigkeit dann gegeben ist, wenn der Bonus 30 Prozent der Gesamtvergütung überschreitet.

In jedem Fall sollten sie sich eine adäquate Beratung einholen. Betriebsrat, Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht können Ihnen da besser weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ice

Hallo carolina79,
kann zu diesem Thema leider nichts sagen.
Alles was Du beschreibst klingt aber nach Erpressung.
Ich würde an Deiner Stelle direkt zu Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Die erste Beratung kostet nicht die Welt (der Preis lag um die 50-60 Euro, die Du definitiv von der Steuer absetzten kannst… Bitte den Preis aber DAVOR klar machen!), kann aber sehr viel bringen.

Viel Erfolg!

Gruss

Wagner

Hallo Carolina79,
ich würde die Sache so sehen. Wenn ein Teil des Gehalts vom Erreichen eines Zieles abhängt und es keine unterschriebene Zielvereinbarung gibt, dann fehlt der Teil auch beim Entgelt.
Tut mir leid, mehr kann ich nicht dazu beitragen. Viel Erfolg.
Gruß
Jürgen

Deine Angaben sind leider ein wenig wage. Aber wenn ich die Tatsachen nehme die du nennst, dann kann alles was in deinem Vertrag steht, nicht einfach so geändert werden. Neue Zielvereinbahrung hin oder her. Steht in deinem Vertrag natürlich sowas wie z.B: die Prämie richtet sich nach erreichen des jeweiligen Jahreszieles oder ähnliches, hast du schlechte Karten. Ganz egal ob das neue Ziel realistisch zu erreichen ist.

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Arbeitgeber hat mir die Zielvereinbarung für 2011
hingelegt und „zwingt“ mich diese zu unterschreiben mit der
Begründung „Entweder akzeptieren Sie das so oder Sie bekommen
gar nichts“. Die Ziele die vorgegeben werden sind utopisch und
können nicht erreicht werden. Ich bin nun 14 Jahre im
Unternehmen tätig und habe schon Ahnung, was erreichbar ist
und was nicht. Meine Frage nun, kann er das denn einfach so
machen? Die Prämie, die ich beim erreichen der Ziele bekomme,
ist ein fester Bestandteil meines Arbeitvertrages und danach
richtet sich auch mein Entgelt. Wenn ich diese Vereinbarung
nicht unterschreibe, bekomme ich dann wirklich nichts?

Vielen lieben Dank für jedes Feedback!

Grüße, Carolina79

Hallo,

hört sich nach Versicherung an.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu befugt.
Mondziele helfen aber keinen und können nachher den AG dazu berechtigen jmd. abzumahnen.
Ich würde das nachhaltig besprechen den das Leben besteht aus Kompromissen auch für den AG.
Notfalls würde ich nicht untrschreiben

Ich war eine Zeit im Ausland… daher habe ich ihnen leider nicht geantwortet…
Bzw. ich kann Ihnen leider auch nicht 100prozentig sicher darauf antworten.
Beste Grüße