Zielversorgung bei Scheidung? Riestervertrag?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Mutter ist seit einigen Jahren getrennt lebend und hat nun die Scheidung eingereicht.
Jetzt hat sie Post vom Amtsgericht bekommen.
Es soll ein externer Versorgungsausgleich stattfinden.
Hierbei handelt es sich um die Unterstützungskasse VBLU des noch Ehemannes.
Das Gericht schlägt vor den Betrag entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen bzw. in eine Riestervertrag oder Rürupvertrag.
Da sie bereits einen Riestervertrag besitzt wollte sie diesen nutzen.
Die R+V Versicherung bei der sie den RiesterVertrag hat, sagte ihr, dass dieses in einen bestehenden Vertrag nicht möglich sei.
Sie empfahl ihr einen zusätzlichen Rürup Vertrag abzuschließen.
Dieses möchte sie aber nicht.
Bleibt ihr dann nur noch die Möglichkeit das Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen??

Vielen dank schon mal :smile:

Hallo Nickstar2000,

also Rürup ist für Ihre Mutter totaler Nonsens. Sie ist ja nicht selbständig tätig. Zu diesem Zweck ist ja die Trennung der beiden Anlagearten überhaupt erst erfolgt. Nämlich um sowohl Selbständigen, als auch Angestellten die Möglichkeit einer geförderten Vorsorge zu geben.

Die Riesterrente fällt auch weg. Somit bliebe entweder die gesetzliche Rentenversicherung oder ggf. eine betriebliche Altersversorgung. Vielleicht hat Ihre Mutter die Chance eine kleine betriebliche Rente auf dem Wege der Entgeltumwandlung anzuschieben. Das ist obendrein meist effektiver als Riester. In dieser Anlageform sind auch Einmalzahlungen möglich und durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit, liegt der Nettoaufwand meist bei gerade einmal 50%. Das heißt ein Sparbeitrag von z.B. 100,- € mtl. belastet den Geldbeutel mit nur 50,- € nach Steuern.

Ich würde es mal in dieser Richtung versuchen. Die Flexibilität ist viel größer und die Anlageform an sich sehr viel effektiver.

Viel Erfolg
S. Heddinga

Aus meiner Sicht ist das eine lupenreine Fehlberatung der Volksbank. Die Motivation des Beraters lag hier offensichtlich beim eigenen Geldbeutel.

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Mutter ist seit einigen Jahren getrennt lebend und hat
nun die Scheidung eingereicht.
Jetzt hat sie Post vom Amtsgericht bekommen.
Es soll ein externer Versorgungsausgleich stattfinden.

Frag doch mal die Rentenversicherung, vielleicht geht auch ein Bauvertrag.

Hallo,

Leider kenne ich mich mit dem sehr umfangreichen Thema der Versorgungsausgleiche nicht gut genug aus, um einen Rat zu geben. Sorry
Viele Grüße

Hallo Nickstar,
Von der Zulagenstelle werden bis zu zwei Riesterverträge gefördert. Einen zusätzlichen abzuschließen wäre also möglich.
Die Frage ist immer, ob es sich lohnt. Und da ist aktuell kaum was möglich. Die gesetzliche Rente wird immer mehr gekürzt und bei den Versicherungen ist immer der §89 VAG mit im Spiel. Bliebe noch Riester über Fond (DWS, Union Investment).

MfG JOs

Hallo,

eine Zahlung in die GRV(bzw. jetzt DRV) ist nicht zu empfehlen.
Ansonsten ist die Frage, wie hoch der Ausgleich ist und ob er monatlich oder einmalig gezahlt wird. Meist zahlen Expartner einen großen Einmalbeitrag in eine normale private Rentenversicherung(nicht Riester oder Rürup) und lassen diese bis zum Rentenbeginn aufschieben. Solche großen Einzahlungen sind bei Riester und Rürup grundsätzlich nicht möglich.
Vermutlich zahlen Sie auch bereits genug in Ihre RiesterRente, weshalb dann keine weiteren Zuzahlungen möglich sind (max. 2.100€ im Jahr inkl. Zulagen). Bei Rürup sind max. 20.000€ pro Jahr abzgl. der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung möglich. Bei einer normalen privaten Rentenversicherung gibt es keine Grenzen. Bei einer normalen Rentenversicherung ist auch eine Einschränkung der Verfügbarkeit vor dem Rentenalter möglich, wenn das vom Gericht gewünscht ist. Unterschiede der einzelnen Rentenversicherungen: www.maasch-berlin.de/altersvorsorge.php
LG

Hallo,

ich bin zwar kein Experte für Versorgungsausgleich, aber dafür Versicherungsmakler.

Zuerst einmal müsste man wissen um welchen Betrag es sich handelt. Bei einer bestehenden Riester-Rente kann man maximal 2.100 € jährich einzahlen, abzüglich der Zulagen. Grundsätzlich ist es auch möglich einen Riester-Vertrag zu übersparen. Dafür erhält man dann aber keine zusätzlichen Zulagen oder Steuervorteile, hat aber auch in der Rentenphase nicht die nachteilige Besteuerung der Riester-Rente.

Rürup-Rente würde nur Sinn machen, wenn man aktuell einen hohen Steuersatz hat. je nach Einkommen, Alter und sonstiger vorhandener Rentenansprüche bietet sich dann eben nur die gesetzliche Rentenversicherung an. Möglicherweise auch kein schlechtes Geschäft. Hier würde ich vorschlagen sich mal bei der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Lässt das Gericht dnen auch andere Vorsorgewege zu? Falls die Mutter berufstätig ist könnte man die U-Kasse des noch-Ehemanns ja auch aufteilen, sofern der Arbeitgeber der Mutter bereit ist diese U-Kasse zu übernehmen. Ob das beim VBLU möglich ist, weiss ich aber nicht. Es handelt sich ja um einen besonderen Verein, zu dem nur wenige Unternehmen Zugang haben.

Möglicherweise könnte man ja auch zu einer anderen U-Kasse übertragen. Allerdings kenne ich hier die Rechtslage zu wenig. Vielleicht auch mal den Richter anrufen, wie er sich das vorstellt.

Grüße aus Stuttgart
volker

Hallo,

wer hat ihr denn die Auskunft gegeben, die Bank oder die Versicherung?

Wenn die Versicherung nicht will, würde ich mitteilen, dass ich einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließe und das bestehende Kapital übertragen lasse. Vielleicht rührt man sich ja dann…

Gibt es keinen festen Berater, der für diese Dinge zuständig ist?

Grüße, Uli

Hallo Nickstar
Leider kann ich Dir in dieser Frage nicht weiter helfen, weil ich mich nicht mit so einr Frage auseinander setzen mußte.
Das einzigte,ich würde mich bei mehreren Versicherungen erkundigen welche möglichkeiten ich habe u. mich nicht nur auf eine Aussage verlassen.
Gruß Seppel42

Hallo, die Situation ist sicher nicht einfach und hier ist sicher die Einbindung eines fachkundigen Rechtsanwalts sehr hilfreich und daher dringend anzuraten. Grundsätzlich soll ein Versorgungsausgleich den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen, d.h. die eingezahlten Beiträge sind nicht beleihbar, vererbbar oder rückkaufbar. Da es sich hier wohl um einen größeren Einmalbeitrag handelt, scheidet Riesterrente u.a. auch deswegen als Anlageform aus, da der Höchstbeitrag auf 2100€ in der Förderung gedeckelt ist. Vielleicht ist es auch möglich, einen Vertrag der Schicht 3 (private Rentenversicherung) unter gleichzeitigem Verwertungsverzicht (Vertrag darf nur Verrentet und nicht kapitalisiert werden) abzuschließen. Wenn letztlich nur die Wahl zwischen Rürup und gesetzl. Rentenversicherung bleibt, empfiehlt sich in jedem Fall ein Leistungsvergleich. Also von privaten Versicherern und der gesetzlichen Rentenversicherung ein Angebot anfordern, welche Rentenleistung bei einem entsprechenden Einmalbeitrag entsteht. Bitte darauf achten, dass die Mutter als Geschiedene max. 20.000€ steuerbegünstigt als Altersvorsorgeaufwendungen anlegen kann, wobei Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als AN zu berücksichtigen sind. Ist die Abfindung also entsprechend hoch, wäre eine Verteilung auf mehrere Jahre sinnvoll. Am Schluss noch mal: Gespräch mit einem wirklich fachkundigen Anwalt führen.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz

Uff, das geht für mich zu sehr in das Thema Rentenversicherung, Sorry

Hallo,
ich war mehrere Wochen nicht im land…
Ich hoffe, dass sich Deine Mutter die Versorgungspunkte auf dem Rentenkonto hat gut schreiben lassen. Alles andere wäre mit negativ zu bewerten
Gruß Bernd U.