Zigarettenautomat gibt keine Quittung

Hallo,
Folgendes Problem.
A ist der Geschäftsführer einer Firma, die Aschenbecher
herstellt. Diese Aschenbecher wollen natürlich geprüft werden, daher
werden „Rauchtests“ mit Mitarbeitern oder Freiwilligen auf dem
Firmengelände durchgeführt. Normalerweise erhält die Firma ihre
Testzigaretten immer von einem Händler mit Rechnung. Allerdings gibt
es immer dann ein Problem, wenn die Testzigaretten leer sind. Dann
nämlich muss der GF die Zigaretten vom nahegelegenen Zigarettenautomat
holen, und dieser gibt keine Quittung aus, die Zigaretten sind also
nicht als Betriebsausgaben zu verwalten, da der Nachweis fehlt.
Kann man nun den Aufsteller der Zigarettenautomaten irgendwie dazu
verpflichten, Quittungen auszustellen ?
Gruß

Hallo,
was spricht dagegen, hier einen Eigenbeleg auszustellen? Vorsteuer kann man damit natürlich nicht geltend machen, aber als Beleg für Betriebsausgaben erscheint mir das gerade bei Nutzung von Automaten durchaus möglich.
Grüße, Peter

Huhu!

Kann man nun den Aufsteller der Zigarettenautomaten irgendwie
dazu
verpflichten, Quittungen auszustellen ?

Seit es Zigarettenautomaten gibt, wickeln diese ihre Geschäfte quittungsfrei ab, das dürfte allgemein bekannt sein. Und wie soll der Automatenaufsteller eine Quittung ausstellen, wenn er während des Ziehens nicht neben dem Automaten steht? Er kann doch keinen Kaufvorgang belegen, den er nicht nachvollziehen kann, und das geht - Bankexperten mögen mich korrigieren - noch nicht mal, wenn der Geschäftsführer mit der Geldkarte bezahlt.

Und wieso muss der Geschäftsführer zum Automaten? Zigaretten gibt es - noch - in Tabakläden und Supermärkten, wo man ohne zu fragen auch Quittungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhält.

Morgen!

Und wie
soll der Automatenaufsteller eine Quittung ausstellen, wenn er
während des Ziehens nicht neben dem Automaten steht?

Genauso wie ein Parkautomat das auch macht, das sollte schon gehen
wenn man will.

Den Sinn erkenne ich allerdings auch nicht.

Gruß
Stefan

Jaha Momehent!
Hallo!

Und wie
soll der Automatenaufsteller eine Quittung ausstellen, wenn er
während des Ziehens nicht neben dem Automaten steht?

Genauso wie ein Parkautomat das auch macht, das sollte schon
gehen
wenn man will.

Parkautomaten haben aber auch eine Taste „Quittung“. Die Frage war ja, ob der Automatenaufsteller verpflichtet ist, Quittungen auszustellen, wenn der Automat über diese technische Raffinesse nicht verfügt. Und das geht nur übers Daneben-Sitzen.

Moin,

Parkautomaten haben aber auch eine Taste „Quittung“.

Nicht alle.

CU

Axel

hallo.

abgesehen davon, daß der GF A ziemlich kurzsichtig einzukaufen scheint…

Seit es Zigarettenautomaten gibt, wickeln diese ihre Geschäfte
quittungsfrei ab, das dürfte allgemein bekannt sein.

ändert das denn was am recht des schuldners auf eine quittung nach §368 BGB?

oder ist hier gar der zigarettenkäufer gläubiger und der automat(enaufsteller) schuldner? schließlich werden die stengelchen ja im voraus gezahlt. der automat schuldet also dem käufer ein päckchen getrockneten dreck :wink:

Und wie
soll der Automatenaufsteller eine Quittung ausstellen, wenn er
während des Ziehens nicht neben dem Automaten steht? Er kann
doch keinen Kaufvorgang belegen, den er nicht nachvollziehen
kann

naja… das kann der parkautomat auch nicht.

gruß

michael

Hallo!

Seit es Zigarettenautomaten gibt, wickeln diese ihre Geschäfte
quittungsfrei ab, das dürfte allgemein bekannt sein.

ändert das denn was am recht des schuldners auf eine quittung
nach §368 BGB?

Ja, denn der Anspruch auf die Quittung ist dann ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss weiss, dass er keine Quittung erhalten wird. Das ergibt sich aus den §§ 157, 242 BGB.

oder ist hier gar der zigarettenkäufer gläubiger und der
automat(enaufsteller) schuldner?

Was den Anspruch aus § 368 BGB angeht, na klar!

Und wie
soll der Automatenaufsteller eine Quittung ausstellen, wenn er
während des Ziehens nicht neben dem Automaten steht? Er kann
doch keinen Kaufvorgang belegen, den er nicht nachvollziehen
kann

naja… das kann der parkautomat auch nicht.

Klar kann der das! Und selbst wenn es ein Automat ist, der keine Quittungen ausstellt (solche gibt es nämlich auch, wie ich mich neunmalklug habe belehren lassen), so druckt er auf den Parkschein Datum, Uhrzeit und Preis.

Jaja, ich weiß, dass es auch Automaten gibt, die selbst das nicht können.