Zigarettenautomaten ohne Zustimmung aufgestellt

Hallo,
seit einigen Monaten steht vor dem Haus der Beispielperson D ein Zigarettenautomat. Weil das Grundstück vor dem Haus aber im Eigentum der Gemeinde steht dachte D, dass er dagegen leider nichts machen kann.

Jetzt erfuhr D von der Gemeinde, dass diese genau so wenig wie er eine Zustimmung für die Aufstellung des Automaten erteilt haben - die Gemeinde dachte, D hätte der Aufstellung zugestimmt und D dachte, die Gemeinde hätte dies getan.

Seit Monaten telefoniert D der Betreibergesellschaft des Automaten hinterher. Immer wird versprochen, dass man sich um eine Versetzung kümmern wird - und bisher wurde dies nie in die Tat umgesetzt.

In einem Land in dem jede Kleinigkeit geregelt ist kann es doch nicht sein, dass ein Großkonzern einfach mal irgendwo Automaten aufstellt und der Bürger sich dann damit abfinden muss.

Ist es möglich strafrechtlich dagegen vorzugehen? Eine Zivilklage gegen ein Unternehmen mit einer Milliarde Jahresumsatz möchte D nicht unbedingt anstrengen… Problematisch dabei ist natürlich, dass der Automat (wahrscheinlich) nicht direkt auf dem Grundstück von D steht.

Gruß und Dank
Desperado

Eben und deshalb muss sich die Staddt darum kümmern also wende Dich an die. Einen Anspruch der Stadt gegenüber, dass die das Ding beseitigen lassen hast Du aber nicht!
Die kann nämlich genausogut hingehen und von dem Betreiber Gebühren verlangen, kommt dann der Stadtkasse zugute und damit den Bürgern. ramses90

Dann kann ich aber besser warten bis der Automat durchgerostet oder das Gebiet aufgrund des Klimawandels überschwemmt ist - das geht schneller als ein Verwaltungsakt…

3 Like

Ich hab nur Deine Frage beantwortet, wenn Du die schon wußtest, warum fragste dann? Da war keine Rede davon, dass Du die Durchrostungsmethode bevorzugst.ramses90

1 Like

Klar, war auch eine gute Antwort. Ich dachte, dass man evtl. doch noch strafrechtlich etwas machen kann.

Hallo,

und in welchem fernen Land soll das gewesen sein ??
Deutsche Behörden sind in einem wirklich gut und schnell…nämlich immer dann, wenn sie abkassieren können. „Warenverkaufsautomaten“ bedürfen der Erlaubnis der jeweiligen Kommune (weil dafür nimmt die nämlich Geld pro Jahr ein ) und bei Zigarettenautomaten kommen ja noch die Politiker mit in das „Boot“, weil in vielen Ortssatzungen ja auch wegen „Nichtraucherschutz“ bla bla diese gar nicht überall aufgestellt werden dürfen.

Wichtig wäre doch zu erfahren auf wessen Land der Automat steht !
Denn es gibt nur eins, Gemeindeland = Gemeinde muss genehmigen .
Privatland = Eigentümer muss zustimmen und kann folglich auch rechtlich gegen den Aufsteller (der übrigens sicher kein Zigarettenkonzern ist, sondern ein allenfalls mittelständischer Automatenbetreiber.
Und auch die stellen nicht einfach Automaten auf ohne sich um Genehmigungen zu kümmern.

MfG
duck313

3 Like

Steht doch in der Fragestellung:

Welcher Straftatbestand schwebt Dir denn vor?

Und: Unternehmen können in Deutschland nicht Gegenstand von Strafverfahren sein, weil diese nur gegen natürliche Personen eröffnet werden können (vgl. § 25 StGB).

Absaegen, zerstoeren - dann passiert juristisch vermutlich etwas

Hallo,
Vom Betreiber selber Gebühren verlangen, wenn die Stadt sich nich zuständig fühlt, wäre mein Vorschlag.
Gruß

Der Automat steht ziemlich an der Grenze, wenn man es rechtlich einwandfrei klären will müßte man das Grundstück wohl vermessen lassen.

Tabaccoland ist durchaus ein Großkonzern aber handelt trotzdem wie beschrieben.

Mord. Den 50% der Raucher sterben an den Folgen den rauchens und das ist auch schon seit Jahrzehnten bekannt. Klar, damit komme ich nicht durch…

Sehr witzig. Dann sind wir ja diesmal schneller fertig als sonst.

2 Like

Großkonzerne sind eine Erfindung der linksorientierten Presse und Politik. Wirtschaftlich und rechtlich ist der Begriff nicht definiert. Es gibt Unternehmen und es gibt Unternehmensgruppen. Wirtschaftlich und rechtlich wird nur ein Unternehmen tätig. Interessiert eh wieder keinen, aber ein bißchen Wissen muß ja in so einer „Diskussion“ ja nun auch vermittelt werden.

Ach ja: wer glaubt, daß Tobaccoland einfach mal so ohne Erlaubnis einen Automaten aufstellt, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Bei Tobaccoland wird man nämlich durchaus wissen, was in § 97 BGB steht.

1 Like

Was ist es denn anderes als Mord wenn man jemanden etwas anbietet von dem man genau weiß, dass es die Person in 50% der Fälle umbringen wird? Da Zigarettenwerbung auch Minderjährige anspricht kann man das auch nicht damit rechtfertigen dass die Person selbstständig entscheiden kann.

Deshalb fragt mich die Gemeinde ob ich die Zustimmung für die Aufstellung des Automaten gegeben habe und ob ich vom Aufsteller Geld erhalte… während ich genau das die Gemeinde fragen wollte… also anscheinend hat der Aufsteller noch nie etwas von Gesetzen gehört.

Das ist noch nicht einmal Beihilfe zur Selbsttötung.

1 Like

Ich vermute eher, daß bei der Gemeinde die rechte Hand nicht weiß, was die Linke tut. Daß Tobaccoland nicht weiß, daß es einer Erlaubnis bedarf, einen Automaten auf fremdem Grund aufzustellen, darf man getrost ausschließen. Nicht nur, aber auch wegen § 97 BGB. Ich meine, ich hätte den heute schonmal erwähnt.

1 Like

Wenn jemand Kindern einen Revolver mit einer Kugel gibt und sie animiert russisches Roulette zu spielen - wo ist der Unterschied zu der Vorgehensweise der Tabakkonzerne?

Ersteres ist humaner weil man gleich tot ist während man an Zigaretten langsam und qualvoll stirbt.