Zigarettentransport innerhalb Deutschlands, in Polen erworben

Hallo,

wieviel Zigaretterstangen darf man innerhalb Deutschlands transportieren?

Konkret:
1.)   2 Freunde die in Frankfurt/Oder wohnen, kaufen  8 Stangen Zigaretten, also 4 Stangen pro Person in Polen und nehmen diese zu sich nach Hause, nach Frankfurt/O.
Soweit = legal = OK.

2.)   2 andere Personen aus Berlin wollen diese Freunde aus Frankfurt/O. einige Tage später besuchen.

3.) Bei dieser Besuchs-Gelegenheit würden diese 2 Berliner nach Polen bei Frankfurt/O. fahren, dort auch 8 Stangen Zigaretten kaufen (also 4 Stangen / Person), dann die 2 Freunde in Frankfurt /O. besuchen.

4.) „Nun wollen die 2 Berliner die 16 Stangen“ (2x4 von den Frankfurtern plus 2x4 der Berliner), die alle rechtmäßig erworben und rechtmäßig über die Polnische Grenze gebracht wurden,
„nach Berlin mit dem PKW transportieren“.

Ist das rechtmäig?
Kann mir da jemand helfen?

Alle Stangen wurden doch rechtmäßig erworben.

Viele Grüße
Hanno

Eine fundierte Antwort hierauf würde auch mich interessieren.

Wenngleich es sich nicht um eine Verkehrsrechtsfrage, sondern um eine zollrechtliche Angelegenheit handelt.

Hallo!

„Legal“ erworben heißt was ?
Sie haben ein polnisches oder sonstiges EU-Steuerzeichen drauf ?

800 Stk je Person, will man mehr einführen dann muss man den „persönlichen Bedarf“ nachweisen.
Bei 2 Personen und je 8 Stangen könnte  man schon über den „persönlichen Bedarf“ Zweifel bekommen.
Dass man 8 Stangen „geschenkt“ bekommen hatte, kann man ja dem Zöllner erklären :smile:

Abkaufen ist kaum „persönlicher Bedarf“,l egt den Weiterverkauf nahe oder das Mitbringen für Dritte.

MfG
duck313

Hallo,
Es geht ja nicht um die Einfuhr, sondern den (gesammelten) Weitertransport innerhalb Deutschlands…

Beatrix

Servus,

Einfuhr und das weitere Geschehen greifen ineinander, weil die Weitergabe nahelegt, dass der „weitergeschenkte“ Teil der Fuhre nicht für den persönlichen Bedarf eingeführt worden ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wieviel Zigaretterstangen darf man innerhalb Deutschlands transportieren?

Solange man das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet, sehe ich da erstmal kein Hindernis.

Konkret:
1.)   2 Freunde die in Frankfurt/Oder wohnen, kaufen  8 Stangen Zigaretten, also 4 Stangen pro Person in Polen und nehmen diese zu sich nach Hause, nach Frankfurt/O. Soweit = legal = OK.

Kann sein. ich weiß jetzt so aus der Kalten heraus gar nicht, ob es noch sowas wie die Zollgrenzbezirke gibt, wo zumindest früher die Freimengen für die Anwohner geringer waren. Vielleicht heißt es heute nur anders, aber die Regeln sind noch so.

2.)   2 andere Personen aus Berlin wollen diese Freunde aus Frankfurt/O. einige Tage später besuchen.

Sollte legal sein, wenn die sich innerhalb Deutschlands frei bewegen dürfen.

3.) Bei dieser Besuchs-Gelegenheit würden diese 2 Berliner nach Polen bei Frankfurt/O. fahren, dort auch 8 Stangen Zigaretten kaufen (also 4 Stangen / Person), dann die 2 Freunde in Frankfurt /O. besuchen.

Auch legal.

4.) „Nun wollen die 2 Berliner die 16 Stangen“ (2x4 von den Frankfurtern plus 2x4 der Berliner), die alle rechtmäßig erworben und rechtmäßig über die Polnische Grenze gebracht wurden, nach Berlin mit dem PKW transportieren".
Ist das rechtmäig?

Ja.

Kann mir da jemand helfen?

Du willst wissen, ob man bei einer Kontrolle Probleme mit dem Zoll bekommen kann, weil man mehr als die Menge mithat, bei der von persönlichem Gebrauch ausgegangen wird?

Alle Stangen wurden doch rechtmäßig erworben.

Ja, die Frage ist jedoch eher, ob sie auch steuer- bzw. zollrechtlich ordnungsgemäß im kontrollierten PKW bzw. bei den kontrollierten Insassen angekommen sich.

Grüße

HI,

Du willst wissen, ob man bei einer Kontrolle Probleme mit dem
Zoll bekommen kann, weil man mehr als die Menge mithat, bei
der von persönlichem Gebrauch ausgegangen wird?

Alle Stangen wurden doch rechtmäßig erworben.

Ja, die Frage ist jedoch eher, ob sie auch steuer- bzw.
zollrechtlich ordnungsgemäß im kontrollierten PKW bzw. bei den
kontrollierten Insassen angekommen sich.

Ja,
ich hatte doch das genau beschrieben:
Die Zig. würden zollrechtlich einwandfrei gemäß der Höchstmenge von 4 Stangen/ Person von Polen nach Deutschland getragen (oder mit PKW gefahren).
Sie würden an unterschiedlichen Tagen (unterschiedlich, weil es sich so ergibt wegen Geburtstag,…) a) von Freunden in Frankfurt/O.und b) an anderem Tag von den 2 Berlinern im normalen offenen Polen „Geschäft“ erworben.
Hatte das klar ausgedrückt. Bitte nicht von illegalem Strassenkauf ausgehen!
Im normalen Polen Geschäft gekauft, gleich hinter der Brücke in Frankfurt/O.

Die Frage ist gestellt worden:
Ist nun der Sammeltransport „innerhalb Deutschlands“ verboten?

Denn:
Es ist doch naheliegend, dass man vom mobilen Zoll auf der Autobahn, oder von der Polizei untersucht wird. Man hätte „dann“ „in der Situation“ 16 Stangen Zig. bei sich.
Alle ordnungsgemäß zollrechtlich erworben, da man die PolenGrenze nur mit 4 Stangen/Person überquerte hatte.

Für jene, die etw. Unerlaubtes vermuten:
Vor dem Richter wird hiermit an eides statt erklärt:
Die Zig. sind nur für den persönlichen Gebrauch für EINE Person die (leider) eine totale Kettenraucherin ist.

Es geht also darum, gesetzeskonform zu handeln, falls man kontrolliert wird.
Gruss
Hanno

Liebe Beatrix,
Du bist bis jetzt die Einzige, die die Frage auf den Punkt konzentriert und verstanden hat!!!

Ebenda:
Die Zig. würden den Zollbestimmungen entspr. erworben und über die Pol. Grenze gebracht werden.
Im Einzelnen:

  1. In einem offenen Geschäft (gleich nach dem Überqueren der Oder-Brücke in Frankfurt/O. auf polnischer Seite) gekauft.
  2. Pro Person würden 4 Stangen von dort zunächst zu Freunden in Frankf./O. gebracht. Dann dort Geburtstag gefeiert. Dann wäre die Absicht mit den 16 Stangen
    zu zweit von Frankfurt/O. - Deutschland nach Berlin zu fahren.

Auf „diesem!!!“ Weg kann man natürlich vom Zoll oder der Polizei kontrolliert werden.
(Es wird ja viel auf gerade diesem Weg geschmuggelt)

Die Frage ist dann, „was dann?“
Ist der Transport der 16 Stangen Polen-Zigaretten zu zweit von Frankf./O nach Berlin legal ?
oder illegal?

Für Jene die an etw. anderes denken:
Hiermit erkläre ich an eides statt, dass die Gesamtmenge für nur 1 Person, (leider eine Kettenraucherin Totalis ) zum rein persönlichen Gebrauch ist.
(Aber diese Erklärung ist ja für den Sachverhalt einer mögl. Zollkontrolle egal.)
Man will nur nichts Illegales tun, das ist der Punkt, sonst hätte ich hier die Frage nicht gestellt.

Servus,

Hiermit erkläre ich an eides statt, dass die Gesamtmenge für nur 1 Person, (leider eine Kettenraucherin Totalis ) zum rein persönlichen Gebrauch ist.

(Aber diese Erklärung ist ja für den Sachverhalt einer mögl. Zollkontrolle egal.)

Ist sie (inhaltlich) nicht: Sie betrifft nämlich den Punkt, ob alle eingeführten Zigaretten für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind.

Der Zoll sagt dazu:

Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.

Ohne das Wissen um die Konsumgewohnheiten der beschenkten Person wäre beim Anblick der Unmengen von Zigaretten im Auto der erste Gedanke, dass hier Zigaretten für ungefähr zwei Jahre verschenkt worden sein sollen - „das können Sie Ihrer Großmutter erzählen“. Wenn man weiß, wie es um die Beschenkte bestellt ist, lassen sich solche Mutmaßungen sehr leicht entkräften.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wenn man weiß, wie es um die Beschenkte bestellt ist, lassen sich solche Mutmaßungen sehr leicht entkräften

Was glaubst Du wohl wie oft Zöllner so einen Spruch wohl hören, und was die (und später ggf. auch ein Richter) dabei denken?

Man kann nur dringend von einer Fahrt abraten, bei der mehr ausländische Kippen im Fahrzeug sind, als nach der Freimenge der Zahl der Mitfahrer zulässig ist. Und die sollten dann möglichst auch nicht alle in einer Tasche sein, die aufgrund weiteren Inhalts konkret einer Person zuzuordnen ist.

Alles andere kann mehr als unangenehmen und leicht vermeidbaren Ärger verursachen.

Gruß vom Wiz der auf seiner „geliebten“ A2 täglich den Zoll bei der Arbeit erleben darf

Hallo Hannok,

ich würde dir vorschlagen, wenn du eine amtliche Antwort haben willst, rufe bei dem nächstgelegenen (Haupt-)zollamt an, schildere dort deine Probleme (du sagst ja, du tust nichts illegales) und du wirst eine kompetente Antwort bekommen. So habe ich es bis jetzt mit meinen zollrechtlichen Problemen gehalten, die ich nicht über die Webseite des Zolls klären konnte.

Viel Spass
Bernd

An Aprilfisch:
Den Satz:
„das können Sie Ihrer Großmutter erzählen“.
Können Sie sich schenken!!!

Jetzt schreibt man hier schon ehrlich
und schon wird man mit Sprüchen niedergemacht
… und Tschüss.
Habe keine Lust auf soche niedermachenden Sätze hier weiter einzugehen.
Hatte das bis jetzt für ein solides Forum gehalten.

Huhu,

wenn Du die Gänsefüßchen und die „Sie“-Anrede beachtet hättest und den darauf folgenden Satz auch gelesen hättest, hättest Du verstanden, dass es sich hierbei um wörtliche Rede eines imaginären Zollbeamten auf der A 13 handelt.

Übrigens: Der Thread wird ein bissel leichter lesbar, wenn Du Deine Antwort jeweils an den Beitrag anheftest, dem sie gilt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Die Frage ist gestellt worden:
Ist nun der Sammeltransport „innerhalb Deutschlands“ verboten?

nein.

Denn: Es ist doch naheliegend, dass man vom mobilen Zoll auf der Autobahn, oder von der Polizei untersucht wird.

Ja.

Man hätte „dann“ „in der Situation“ 16 Stangen Zig. bei sich.
Alle ordnungsgemäß zollrechtlich erworben, da man die PolenGrenze nur mit 4 Stangen/Person überquerte hatte.
Für jene, die etw. Unerlaubtes vermuten:
Vor dem Richter wird hiermit an eides statt erklärt: Die Zig. sind nur für den persönlichen Gebrauch für EINE Person die (leider) eine totale Kettenraucherin ist.
Es geht also darum, gesetzeskonform zu handeln, falls man kontrolliert wird.

Dann wird ja vorher gefragt, ob man irgendwie etwas dabei hätte. Dann sagt man eben, wieviel man mithat. Damit hat man dann schon mal eine Klippe umschifft. Die Frage ist nun also, ob man Anspruch darauf hat auf einer Reise zweimal die Reisefreimengen zollfrei mitzunehmen. Meiner Kenntnis nach können sie nur einmal in Anspruch genommen werden. Man wird also erklären müssen, dass die einen Stangen selber rübergebracht worden sind und die anderen ein Geschenk sind. Da damit jedoch praktisch die Reisefreimengen beliebig ausgehebelt werden könnten, steckt der Teufel wahrscheinlich wie so oft im Detail. Das könnte hier die persönliche Beförderung sein, die eine Bedingung ist. In der beschriebenen Konstellation werden die Geschenke nicht persönlich zur Beschenkten befördert. Damit könnte also die Abgabenfreiheit flöten gehen. Also vorsichtshalber wirklich mal einen Steuerberater befragen oder die Kettenraucherin mitnehmen.

Grüße