Zimmervermietung bei voller Erwerbsminderungsrente und Minijob

Hallo, kann mir jemand folgende Frage beantworten. Muss ich die Zimmervermietung bei DRV angeben, bei voller Erwerbsminderungsrente und Minijob. Vielen Dank

Ja musst du - da schlieĂźlich auch eine Zimmervermietung Einnahmen bedeutet. Letztendlich darfst du nur max. 450,- Euro dazu verdienen.

Hallo,

Du hast leider absolut keine Ahnung, davon aber eine ganze Menge:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören bei voller Erwerbsminderung nicht zum anrechenbaren Einkommenskatalog des § 96a Abs. 2 und 3 SGB VI:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html

Deswegen werden sie auch beim Rentenantrag gar nicht abgefragt.

Und auch das hier:

stimmt spätestens seit 01.07.2017 nicht mehr. Seitdem beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze gem. § 96a Abs. 1c Nr. 2 SGB VI
6300€ (14 x 450€).
Auch starke Schwankungen innerhalb der einzelnen Monate sind rentenrechtlich völlig unbeachtlich, wenn die Jahresgrenze eingehalten wird.

@monsterchen: Hast Du deinen „Mini-Job“ der DRV gemeldet? Dazu bist Du nämlich verpflichtet.
Und zahlt Dein AG beim Mini-Job auch brav Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub ? Dazu ist der AG nämlich auch bei „Mini-Job“ verpflichtet.

&TschĂĽĂź
Wolfgang

Hallo Wolfgang, vielen Dank für deine Antwort. Der Minijob ist gemeldet und der Arbeitgeber zählt auch bei Krankheit und Urlaub.