'Zinsabschlagsteuer'

Guten morgen liebe www-Gemeinde,

ich wundere mich:

neulich kam von meiner Bank eine Abrechnung, da eine Anleihe „eingelöst“ wurde. Die Anleihe hatte ich gut fünf Jahre. Konkret folgende: DE000CB8JKQ3.

Wundern tue ich mich darüber, dass für jede Tausend Nominale 90 Euro „Zinsabschlagsteuer“ einbehalten wurden. Warum? Ich dachte die Nominale bekäme ich auf jeden Fall 100% zurück. Es geht hier nicht um Steuer auf Zinsen, die gab’s (was ich auch verstehe) auch noch.

Letztenendes hätt ich so nämlich einen Haufen Geld auch einfach verbrennen können - und hätt’s wenigstens einen Moment warm gehabt.

Was ist da los?

Hi Holger,

neulich kam von meiner Bank eine Abrechnung, da eine Anleihe
„eingelöst“ wurde. Die Anleihe hatte ich gut fünf Jahre.
Konkret folgende: DE000CB8JKQ3.

endlich mal eine Frage mit WKN…

Wundern tue ich mich darüber, dass für jede Tausend Nominale
90 Euro „Zinsabschlagsteuer“ einbehalten wurden. Warum?

Du zahlst mit Sicherheit nicht 90 EUR Zast pro 1000 EUR Nominale, schau noch mal in deine Abrechnung.
Da du eine Finanzinnovation gekauft hast, sind Kursgewinne Zast-pflichtig, so einfach ist das.

Ich dachte die Nominale bekäme ich auf jeden Fall 100% zurück.

Hast du ja auch. Zwar nur brutto, aber immerhin :wink:

Was ist da los?

Wie du das in deiner Steuererklärung verwurstest, sollte dir im Detail dein Finanzamt oder dein Steuerberater erklären können. Die Bank hat jedenfalls korrekt abgerechnet und die Steuern wie vom Gesetzgeber vorgesehen abgeführt. Über Sinn und Unsinn von Finanzinnovationen und deren Besteuerung zu reden wäre ein anderes abendfüllendes Thema…

Gruß
Nils

Hm… Ausgabekurs: 99.25%
Rückzahlungskurs: 100.00%

Macht für mich nicht gerade einen Disagio-Betrag aus, der Steuern in dieser Höhe erklären würde.

Die Abrechnung würde ich mir gerne mal ansehen… gerne auch per mail an mich.

Hier in der Schweiz haben wir das ganze zu 100% abgerechnet nachdem es nach Schweizer Recht eben kein IUP-Titel mit Differenzbesteuerung ist.

Gruss Ivo

Die Abrechnung würde ich mir gerne mal ansehen…

Ja, ohne die kommt man hier in der Tat nicht weiter. Auch kann er sie nicht „gut fünf Jahre“ gehalten haben, wie er schreibt. Dennoch gehe ich von einer korrekten Einlösungsabrechnung mit entsprechender Besteuerung aus. Es hapert allein am Verständnis des Betroffenen, was aber auch nur allzu verständlich ist.

Die Abrechnung würde ich mir gerne mal ansehen…

Danke schonmal.

Hier nun 1:1 abgetippt (nur anonymisiert):

Herr
XXX
XXX
XXX

EINLÖSUNG

ISIN (WKN) DE000CB8JKQ3 (CB8JKQ)
Wertpapierbezeichung 4,12500% Commerzbank AG
Colibri Plus 2 CLN v. 04(07)

Nominale 5000 EUR
Fälligkeit 20.12.2007
Zinstermin 20. Dezember
Einlösung zum Kurs von 100,00%
Verwahrart Girosammelverwahrung

Kurswert EUR 5000
Einbehaltene Zinsabschlagsteuer EUR 450
Solidaritätszuschlag EUR 24,75

bla…bla… bla… (zugunsten Konto, Zulasten Depot)

ZASt-pfl. Gesamtbetrag EUR 1500

Jahressteuerbescheinigung folgt.


Könnt Ihr nun Licht in’s Dunkle bringen?

Nominale 5000 EUR

Einbehaltene Zinsabschlagsteuer EUR 450

ZASt-pfl. Gesamtbetrag EUR 1500

Könnt Ihr nun Licht in’s Dunkle bringen?

Du hast sie woanders gekauft und nach einem Depotübertrag bei deiner jetzigen Bank eingelöst? Das sieht mir nämlich nach Pauschal- und nicht nach Differenzbesteuerung aus.

Du hast sie woanders gekauft und nach einem Depotübertrag bei
deiner jetzigen Bank eingelöst? Das sieht mir nämlich nach
Pauschal- und nicht nach Differenzbesteuerung aus.

Hab eben die „alten Akten“ rausgesucht: habe sie dort gekauft, wo sie auch jetzt eingelöst wurden.

Im selben Depot? Dann bleibt nur eins: Frag deine Bank, warum sie pauschal- und nicht differenzbesteuert haben (also mit Ersatzbemessungsgrundlage = 30% des Einlösungsbetrags) und teile uns hier die Antwort mit :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im selben Depot? Dann bleibt nur eins: Frag deine Bank, warum
sie pauschal- und nicht differenzbesteuert haben (also mit
Ersatzbemessungsgrundlage = 30% des Einlösungsbetrags) und
teile uns hier die Antwort mit :wink:

Einzig logische Erklärung:
Der Einstandskurs wurde nicht ins System eingepflegt.

Würde ich als Kunde aber so nicht akzeptieren und auf eine Neuabrechnung mit korrekten Daten bestehen.

Gruss Ivo

Im selben Depot? Dann bleibt nur eins: Frag deine Bank,

So gemacht. Gestern hab ich eine kleine Anfrage rausgeschickt. Werde Euch die Antwort mitteilen (und evtl. wieder ein klein wenig Hilfe beim Verstehen brauchen).

Bis es soweit ist:

schöne Tage und Danke bis hierhin.

Hallo,

Würde ich als Kunde aber so nicht akzeptieren und auf eine
Neuabrechnung mit korrekten Daten bestehen.

macht das jetzt noch Sinn bzw. wie lange würde sowas dauern? Ist es nicht im konkreten Fall einfacher gleich seine Steuererklärung abzugeben und das Geld vom Finanzamt (warscheinlich) zurückzuholen?

Cu Rene

Kommt drauf an…

Schon alleine um die richtige Brechnungsgrundlage zu haben würde ich das machen.

Sonst kannst du noch vorrechnen wie du auf den tatsächlichen ZASt Betrag kommst. Wobei der Einstandskurs natürlich anhand der vorhandenen Kaufabrechnung vorhanden wäre.