Hallo,
wenn man eine Wohnung nach MaBV während der Fertigstellung bezahlt fallen in diesem Zeitpunkt auch schon Teiltilgung und Teilzinsen an.
Zu diesem Zeitpunkt hat man ja noch keine Mieteinnahmen da die Wohnung ja noch nicht bezugsfertig ist.
Kann man - wenn man nachweist (Frage wäre dann „wie“?), dass man die Wohnung nur speziell wegen der Vermietung kauft - diese Zinsen aus der Bauphase mit MaBV Bezahlung von der Steuer absetzen?
Ich befürchte ja „nein“ aber vielleicht gibt es ja Lösungen
Danke und Gruss
Alex