Zinsen für Alt-Todesfallversicherung

Jemand hat 1956 eine Todesfallversicherung über (heutige) EUR 521,52 abgeschlossen. Er hat 20 Jahre lang 1956-1976 monatlich 3,00 DM einbezahlt.
Nach seinem Tod im Januar 2013 will die Versicherung 1.429,79 (521,52 + 908,27 Zinsen) ausbezahlen. Meines Erachtens steht den Angehörigen jedoch mehr zu. Argument: Da für Altverträge 4% Garantiezins über die GESAMTE Versicherungslaufzeit gelten = 57 Jahre (vom ABSCHLUSS der Versicherung an).

Wieviel Zinsen müßte die Versicherung korrekterweise tatsächlich bezahlen?

Hallo,
zunächst einmal: der Höchstrechnungs-bzw. Garantiezins bezieht sich auf den Sparanteil im Beitrag; nicht auf den Risiko- und Kostenanteil. (das Unternehmen hätte ja auch bei Tod in 1956 die Versicherungssumme in Höhe 521 Euro auszahlen müssen, dafür gebührt ihr ein entsprechender Anteil)
Ausserdem dürfte der Zins 3 und nicht 4 % betragen. Der Zins führt dazu, dass zum Ablauf des Vertrages die garantierte Versicherungssumme ausgezahlt werden kann. Die genannten 908 Euro Zinsen sind Überschussbeteiligung, die u.a. daher rühren, dass der Versicherer mehr als 3% Zins erwirtschaftet hat. Diesen Zinsgewinn muss das Unternehmen größtenteils an den Versicherten bzw. Bezugsberechtigten weiter geben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantiezins
Gruß J.K.

hier verwechselt man wohl eine Todesfallvers. (Risikolebensversicherung) mit einer Kapital-Lebensversicherung.

Hallo,

das war eine Lebensversicherung, kein Sparvertrag. Von den Beiträgen wurde über 50 Jahre lang außer den Verwaltungskosten das Sterbefallrisiko bezahlt. Außerdem war der Rechnungszins damals nicht 4%, sondern wahrscheinlich 3%. Davon wird die kleinere garantierte Summe (früher 1000 DM ) finanziert, der Rest ist Überschussbeteiligung aus dem Überzins.

Ich gehe davon aus, dass das o.k. ist. Immerhin wurde die versicherte Summe fast verdreifacht.

Gruss

Barmer