Jemand hat 1956 eine Todesfallversicherung über (heutige) EUR 521,52 abgeschlossen. Er hat 20 Jahre lang 1956-1976 monatlich 3,00 DM einbezahlt.
Nach seinem Tod im Januar 2013 will die Versicherung 1.429,79 (521,52 + 908,27 Zinsen) ausbezahlen. Meines Erachtens steht den Angehörigen jedoch mehr zu. Argument: Da für Altverträge 4% Garantiezins über die GESAMTE Versicherungslaufzeit gelten = 57 Jahre (vom ABSCHLUSS der Versicherung an).
Wieviel Zinsen müßte die Versicherung korrekterweise tatsächlich bezahlen?