Zinsentschädigung bei Sondertilgung

Liebe/-r Experte/-in,

im Internet findet man ja allerlei Rechner zur Vorfälligkeitsentschädigung. Diese beziehen sich aber immer auf die Komplettablösung eines Darlehens.
Kann ich irgendwie ersehen, wie hoch meine Zinsentschädigung an die Bank ist, wenn ich nur eine Sondertilgung in einer bestimmten Höhe leiste?
Hintergrund ist folgender: Habe ein Baudarlehen am Laufen und neben dem neuen Haus noch eine Wohnung. Auf diese Wohnung ist eine Grundschuld (Baudarlehen) eingetragen. Nun will ich die Wohnung verkaufen, aber natürlich will der Käufer die Grundschuld gelöscht haben.
Nach Aussage der kreditgebenden Bank muss ich zur Löschung der Grundschuld eine Zahlung in Höhe der Grundschuld leisten (was ich auch etwas merkwürdig finde, denn schließlich habe ich ja schon ein paar Jahre getilgt…)?
Für eine Berechnung der „Vorfälligkeitsentschädigung“ will die Bank vorab 150,- Euro sehen.
Jetzt meine Frage: Kann ich das für mich nicht irgendwie anders berechnen, oder gibt es da was im Netz, was ich noch nicht gefunden habe?

Vielen Dank im voraus und Grüße,

Steffen

siehe unten

VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Liebe/-r Experte/-in,

im Internet findet man ja allerlei Rechner zur
Vorfälligkeitsentschädigung. Diese beziehen sich aber immer
auf die Komplettablösung eines Darlehens.
Kann ich irgendwie ersehen, wie hoch meine Zinsentschädigung
an die Bank ist, wenn ich nur eine Sondertilgung in einer
bestimmten Höhe leiste?
Hintergrund ist folgender: Habe ein Baudarlehen am Laufen und
neben dem neuen Haus noch eine Wohnung. Auf diese Wohnung ist
eine Grundschuld (Baudarlehen) eingetragen. Nun will ich die
Wohnung verkaufen, aber natürlich will der Käufer die
Grundschuld gelöscht haben.

Er könnte die Grundschuld auch übernehmen - vlt. macht diese Bank ein gutes Angebot? Oder seine neue Bank übernimmt die Grundschuld?

Nach Aussage der kreditgebenden Bank muss ich zur Löschung der
Grundschuld eine Zahlung in Höhe der Grundschuld leisten (was
ich auch etwas merkwürdig finde, denn schließlich habe ich ja
schon ein paar Jahre getilgt…)?

Klar, der ursprüngliche (Grundschuldbetrag) muss komplett getilgt sein - ABER: bisher getilgte Beträge werden natürlich angerechnet!

Für eine Berechnung der „Vorfälligkeitsentschädigung“ will die
Bank vorab 150,- Euro sehen.

Da gibt es im Internet seriöse Angebote für rund € 60!

Sehen Sie mal in den AGBs der Bank nach, ob hier Gebühren für die Berechnung der vorfälligkeitsntschädigung stehen - ich kanns mir nicht vorstellen.

Jetzt meine Frage: Kann ich das für mich nicht irgendwie
anders berechnen, oder gibt es da was im Netz, was ich noch
nicht gefunden habe?

Vielen Dank im voraus und Grüße,

Steffen

Hallo Steffen,
es gibt im Internet diverse Rechner für die Vorfälligkeitsentschädigung.
Als Darlehensbetrag einfach den zu tilgenden Betrag eingeben.
Das Problem ist jedoch, die Daten zu wissen, von denen die Bank bei der Berechnung ausgeht.
Dafür müßte der Vergleichzins bekannt sein, den die Bank verwendet.Man kann ja mal dort fragen.
Gruß
Jürgen

Vielen Dank für die Antwort.

Auf die Idee bin ich auch schon gekommen und hab es auch schon so durchgeführt. Aber die Rechnung stimmt ja so nicht, oder lieg ich da falsch: Der Zinsausfall für eine Bank ist doch bei einem Darlehen von sagen wir 250000 Euro sehr viel höher als bei einem Darlehen von 50000 Euro (wenn dies die Grundschuld wäre).

Grüße, Steffen Rempp

Hallo,

eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt auf den zurückgezahlten Betrag an. Also egal, ob ein Teilbetrag des Darlehens oder das ganz Darlehen zurückgzahlt wird, die zu tilgende Darlehenssumme ist entscheidend. Wenn das Darlehen 250 TEUR ist und der volle Betrag wird zurückgezahlt, die 250 TEUR nehmen, wenn das Darlehen 250 TEUR sind und es werden 50 TEUR getilgt, dann die 50 TEUR nehmen.
Das ändert aber noch nichts an der Problematik, welchen Gegenzinssatz man verwendet und hier werden die Abweichungen richtig groß, je länger die Restlaufzeit gewesen wäre.
Gruß
Jürgen

Hallo
vergessen Sie die Rechner im Internet.
Verbindlich ist nur das was die Bank Ihnen zurückschreibt.
Bei einer Pfandfreigabe ermittelt die Bank den Wert der Immobilie die übrig bleibt. Dann wird entschieden wie hoch die Rückzahlung sein soll.
Haben Sie schon die Wohnung verkauft?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
PC-Fax: 03212 / 1062533
Bankkaufmann seit 1991
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Homepage: www.baufinanzierung-internet.de

Vielen Dank für die Antwort.

Nein, die Wohnung habe ich noch nicht verkauft, wobei der Käufer schon einen Notar beauftragt hat. Aber die Situation ist jetzt irgendwie festgefahren. Ich will keine Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren tausend Euro berappen (bis zum 31.12.2012 war mir von der darlehensgebenden Bank eine Sondertilgung in Höhe der Grundschuld eingeräumt, allerdings kam es wegen Terminproblemen von Notar/Käufer nicht mehr zum Verkauf im letzten Jahr) und der Käufer natürlich keine eingetragene Grundschuld auf dem Objekt. Weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht mehr, wie´s weitergehen soll. Denn ohne Verkauf der Wohnung kann ich auch die Grundschuld nicht tilgen.

Grüße, Steffen