Zinserträge aus der EU

Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Müssen Zinserträge aus der EU in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie unterhalb des Sparerfreibetrages liegen?
Oder ist es trotzdem zwingend erforderlich?
Es gibt sonst keine weiteren Zinserträge.

Danke!

Servus,

hierzu wörtlich § 32d Abs 3 S 1 EStG: Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn es aber nicht zu einer Festsetzung von ESt käme, weil der Sparerfreibetrag nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist, ist es weder ordnungswidrig noch strafbar, wenn man solche Zinserträge nicht erklärt - es bleibt ohne irgendwelche Folgen.

Schöne Grüße

MM