Hi!
Es geht mir um die Frage, die Zinstage nach der deutschen Zinsmethode korrekt zu berechnen. Ich habe einige Zeit im Internet geforscht und dabei gleichlautende Definitionen gefunden, jedoch keine für mein Problem.
In den Definitionen heißt es, ein Zinsmonat wird mit 30 Tagen angesetzt, wenn er vollständig in den Zinszeitraum fällt (das gilt für den Februar wie für die 31-Tage-Monate). Außerdem heißt es, dass je nach Anlageart der erste (üblicherweise) oder letzte Tag des Zinszeitraumes nicht eingerechnet wird. Ferner: Endet der Zinszeitraum auf dem 28. (bzw. 29.) Februar, wird der Februar taggenau abgerechnet.
Ein Online-Zinstage-Rechner liefert mir nun folgende Ergebnisse:
28.02 - 05.03 = 7 Zinstage (Februar 2 Tage, März 5 Tage)
Nach Definition ist das richtig, da der Februar mit 30 Tagen abgerechnet wird (der 28. entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, somit bleiben 29. und 30. Februar) und der März mit 5 Tagen.
Bei dem Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. liefert der Online-Rechner als Ergebnis 0 Zinstage. Begründung: Der 30.03. entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, der 31. wird auf den 30. zurückgesetzt, folglich 0 Zinstage.
Ich meine aber, hier müssten die Zinstage taggenau berechnet werden, also kein automatisches Zurücksetzen des 31. auf den 30.
Und wie sieht das aus mit dem Zeitraum 30.03. bis 01.04.? Würde oben der 31.03. taggenau abgerechnet, dann wäre der Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. identisch zum Zinszeitraum 30.03. bis 01.04.
Ist das so?
Danke für jede Antwort!
Grüße
Heinrich