Zinstage-Berechnung

Hi!

Es geht mir um die Frage, die Zinstage nach der deutschen Zinsmethode korrekt zu berechnen. Ich habe einige Zeit im Internet geforscht und dabei gleichlautende Definitionen gefunden, jedoch keine für mein Problem.

In den Definitionen heißt es, ein Zinsmonat wird mit 30 Tagen angesetzt, wenn er vollständig in den Zinszeitraum fällt (das gilt für den Februar wie für die 31-Tage-Monate). Außerdem heißt es, dass je nach Anlageart der erste (üblicherweise) oder letzte Tag des Zinszeitraumes nicht eingerechnet wird. Ferner: Endet der Zinszeitraum auf dem 28. (bzw. 29.) Februar, wird der Februar taggenau abgerechnet.

Ein Online-Zinstage-Rechner liefert mir nun folgende Ergebnisse:
28.02 - 05.03 = 7 Zinstage (Februar 2 Tage, März 5 Tage)

Nach Definition ist das richtig, da der Februar mit 30 Tagen abgerechnet wird (der 28. entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, somit bleiben 29. und 30. Februar) und der März mit 5 Tagen.

Bei dem Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. liefert der Online-Rechner als Ergebnis 0 Zinstage. Begründung: Der 30.03. entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, der 31. wird auf den 30. zurückgesetzt, folglich 0 Zinstage.

Ich meine aber, hier müssten die Zinstage taggenau berechnet werden, also kein automatisches Zurücksetzen des 31. auf den 30.

Und wie sieht das aus mit dem Zeitraum 30.03. bis 01.04.? Würde oben der 31.03. taggenau abgerechnet, dann wäre der Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. identisch zum Zinszeitraum 30.03. bis 01.04.

Ist das so?

Danke für jede Antwort!

Grüße
Heinrich

Hi!

Ferner: Endet der Zinszeitraum auf dem 28. (bzw. 29.) Februar,
wird der Februar taggenau abgerechnet.

Bei dem Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. liefert der
Online-Rechner als Ergebnis 0 Zinstage. Begründung: Der 30.03.
entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, der 31. wird auf
den 30. zurückgesetzt, folglich 0 Zinstage.

Ich meine aber, hier müssten die Zinstage taggenau berechnet
werden, also kein automatisches Zurücksetzen des 31. auf den
30.

Die Definition gibt das aber nicht her. Eine Sonderegelung gibt es nur für den Februar und zwar wenn die Verzinsung in diesem Monat endet und sonst für keinen anderen Monat.

Und wie sieht das aus mit dem Zeitraum 30.03. bis 01.04.?
Würde oben der 31.03. taggenau abgerechnet, dann wäre der
Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. identisch zum Zinszeitraum
30.03. bis 01.04.
Ist das so?

Ja, bei Berechnung nach unterschiedlichen Zinsmethoden.
Nach der deutschen Zinsmethode wären es 0 und 1 Zinstag.

Gruß
Pontius

Erstmal Danke für deine Antwort.

Bei dem Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. liefert der
Online-Rechner als Ergebnis 0 Zinstage. Begründung: Der 30.03.
entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, der 31. wird auf
den 30. zurückgesetzt, folglich 0 Zinstage.

Ich meine aber, hier müssten die Zinstage taggenau berechnet
werden, also kein automatisches Zurücksetzen des 31. auf den
30.

Die Definition gibt das aber nicht her. Eine Sonderegelung
gibt es nur für den Februar und zwar wenn die Verzinsung in
diesem Monat endet und sonst für keinen anderen Monat.

Ich habe dazu dies hier gefunden:

  1. Deutsche kaufmännische Zinsberechnungsmethode 30/360
    Hier wird angenommen, dass jeder Monat 30 Zinstage hat und das Basisjahr mit 360 Zinstagen angesetzt ist. Zudem ist gesagt, dass bei einem Geschäft, das am 31. Eines Monats endet oder beginnt, dieser Monat mit der tatsächlichen Anzahl seiner Tage berücksichtigt wird. Beim Februar gilt außerdem Folgendes:
  • beginnt oder endet das Geschäft am 28. (bzw. im Schaltjahr am 29.) Februar, so werden die Zinsen auch nur ab bzw. bis zu diesem Tag gerechnet (kalendergenau)

  • geht der Februar als voller Monat in die Zinsberechnung ein (z.B. Beginn im Januar und Ende am 31. Dezember), so gelten auch hier 30 Zinstage für den Februar

Quelle: http://www.finanz-lexikon.de/zinsberechnungsmethode_…

Was mich aus den Tritt bringt, ist die Aussage mit dem 31. eines Monats, der dann taggenau abgerechnet wird, wenn das Geschäft am 31. beginnt oder endet. Der Zeitraum vom 30.03. bis 31.03. ware dann mit 1 Tag anzusetzen.

Was nun?

Heinrich

Hallo,

Bei dem Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. liefert der
Online-Rechner als Ergebnis 0 Zinstage. Begründung: Der 30.03.
entfällt als erster Tag des Zinszeitraumes, der 31. wird auf
den 30. zurückgesetzt, folglich 0 Zinstage.

Ich meine aber, hier müssten die Zinstage taggenau berechnet
werden, also kein automatisches Zurücksetzen des 31. auf den
30.

die Frage beleuchtet ein Problem, das es nicht gibt. Wenn man Geld vom 30. bis zum 31.3. anlegt, dann geschieht das nicht mit einem Produkt, das mit 30/360 berechnet wird, sondern z.B. mit act/360.

Und wie sieht das aus mit dem Zeitraum 30.03. bis 01.04.?
Würde oben der 31.03. taggenau abgerechnet, dann wäre der
Zinszeitraum 30.03. bis 31.03. identisch zum Zinszeitraum
30.03. bis 01.04.

Siehe oben. Gleiches gilt für eine Geldanlage vom 28.02.-01.03.

Gruß
C.

Guten Tag,

die Aussage in Deinem Link ist nicht richtig. Das gilt in der Praxis bei der 30/360 Methode:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source…

Der 31. wird wie der 30. behandelt.

Gruß

divo

Ich habe dazu dies hier gefunden:

  1. Deutsche kaufmännische Zinsberechnungsmethode 30/360
    Hier wird angenommen, dass jeder Monat 30 Zinstage hat und das
    Basisjahr mit 360 Zinstagen angesetzt ist. Zudem ist gesagt,
    dass bei einem Geschäft, das am 31. Eines Monats endet oder
    beginnt, dieser Monat mit der tatsächlichen Anzahl seiner Tage
    berücksichtigt wird. Beim Februar gilt außerdem Folgendes:
  • beginnt oder endet das Geschäft am 28. (bzw. im Schaltjahr
    am 29.) Februar, so werden die Zinsen auch nur ab bzw. bis zu
    diesem Tag gerechnet (kalendergenau)

  • geht der Februar als voller Monat in die Zinsberechnung ein
    (z.B. Beginn im Januar und Ende am 31. Dezember), so gelten
    auch hier 30 Zinstage für den Februar

Quelle:
http://www.finanz-lexikon.de/zinsberechnungsmethode_…

Was mich aus den Tritt bringt, ist die Aussage mit dem 31.
eines Monats, der dann taggenau abgerechnet wird, wenn das
Geschäft am 31. beginnt oder endet. Der Zeitraum vom 30.03.
bis 31.03. ware dann mit 1 Tag anzusetzen.

Was nun?

Es gibt zwei Varianten der deutschen Zinsmethode.
Die Definition die du zuerst genannt hattest, ist die 30E/360, die o.g. ist angeblich die 30/360.
Diese unterscheidet sich von der 30E/360 nur darin, dass wenn der Zinszeitraum am 31. eines Monats endet, dieser Monat mit der tatsächlichen Anzahl seiner Tage berücksichtigt wird, sofern der Anfang des Berechnungszeitraumes auf einen anderen Tag als den 30. oder 31. eines Monats fällt.
Das bedeutet, dass bei beiden Varianten vom 30.03.-31.03. keine Zinstage anfallen.

ein Zinsmonat wird mit 30 Tagen angesetzt, wenn er vollständig in den Zinszeitraum fällt (das gilt für den Februar

28.02 - 05.03 = 7 Zinstage (Februar 2 Tage, März 5 Tage)

Nach Definition ist das richtig, da der Februar mit 30 Tagen
abgerechnet wird

Hallo,
der Februar ist bei dem Beispiel NICHT vollstaendig im Zinszeitraum, nur einige Tage vom Februar. Dann sollen die Februartage taggenau gerechnet werden. Somit gibts keinen 30.Februar und meist auch keinen 29.
Gruss Helmut

Hallo,

ein Zinsmonat wird mit 30 Tagen angesetzt, wenn er vollständig in den ::Zinszeitraum fällt (das gilt für den Februar
28.02 - 05.03 = 7 Zinstage (Februar 2 Tage, März 5 Tage)
Nach Definition ist das richtig, da der Februar mit 30 Tagen
abgerechnet wird

der Februar ist bei dem Beispiel NICHT vollstaendig im
Zinszeitraum, nur einige Tage vom Februar.

trotz dieser zwar richtigen aber auch unvollständigen „Rechenvorschrift“ stimmt das Beispiel.

Dann sollen die Februartage taggenau gerechnet werden.

Aber nicht, wenn der Berechnungszeitraum im Februar beginnt und nach der deutschen Zinsmethode gerechnet wird.

Somit gibts keinen 30.Februar und meist auch keinen 29.

Doch, die gibt es unter den o.g. Voraussetzungen immer.

Gruß
Pontius

Danke Pontius