Das trifft nur auf reine Online-Veröffentlichungen zu. Bei dem
Wörterbuch handelt es sich aber um ein „Dokument, das auch
online ist“. Das Erscheinungsdatum im Internet ist in diesem
Fall absolut uninteressant.
Warum kann ich mir nicht aussuchen, auf welche Quelle ich verweise? Auf welche ich mich beziehe? Also wenn ich drei, vier Quellen zur Hand habe,
1.) Erstausgabe, Hardcover Fischerverlag, München 1972
2.) Revidierte und erweiterte Zweitausgabe, Hardcover Fischerverlag, München 1980
3.) Taschenbuchausgabe von 2.), dtv, Hamburg 1988
4.) URL xy, Autor, Titel des Dokuments, Erscheinungsdatum im Internet, Internetadresse (URL), Abrufdatum (z. B. "Stand: 22. 12. 2011).
Ich muss ja nur belegen, woher ich welche Info habe oder welches Zitat. Ich muss keine Werbung machen für die Erstausgabe oder die Zweitausgabe oder das Taschenbuch - es genügt, wenn ich auf eine Quelle hinweise (wenn ich eine habe; sonst nicht mal das!).
Dass in dem Quellenverweis das
Veröffentlichungsdatum des Lexikons überhaupt nicht erwähnt
wird, halte ich für unwahrscheinlich (weil sinnlos).
Das spielt keine Rolle. Ich habe meiner Pflicht genügt, die von mir verwendete Quelle korrekt zu nennen, wenn das 4.) ist. Und sämtliche nötigen Quellenangaben, die mir zugänglich waren (für meine Quelle, hier Quelle Nummer 4.).
Gruß aus Berlin, Gerd