Hallo,
Ich leiste gerade meinen Zivildienst und möchte anschließend studieren.
Mein Abi-durchschnitt ist leider eher schlecht, deshalb nun meine Frage.
Letztes Jahr gab es einige Studiengänge, die zulassungsfrei waren und nun beschränkt sind. Ich habe mich damals aus Unwissenheit nicht beworben und nun intetrssiert mich, ob ich ohne zulassungsbescheid nun einen Nachteilantrag stellen kann, da der Studiengang beschränkt ist und nicht mehr frei.
Viele Grüße