Habe dafür schon bezahlt und möchte deshalb erstmal
mein studium beginnen, ist das ein Grund die heranziehung zum
Zivildienst auf nächstes jahr zu verschieben?
das ist einer der besten Gründe die du aufbringen kannst,
Nein, das ist überhaupt kein Grund (auf Antrag) zurückgestellt zu werden (wie sich dieser Vorgang nennt).
ich sleber hab jetzt auch erst mein abi gemacht,wurde allerdings
ausgemustert,
Und das qualifiziert dich jetzt genau wozu? Doch sicherlich nicht dafür hier eine hilfreiche Antwort geben zu wollen.
solltest du aber ein Studienplatz und den
bereits bezahlt haben, dann ist es sogar gesetzlich vorgesehen
das sie dich nicht einziehen dürfen,da Bildung vor den Dienst
geht,du könntst sogar erst zuende studieren und dann deinen
zivildienst dann leisten
Du sprichst von „gesetzlich vorgesehen“ und hast offenbar noch nie einen Blick in die entsprechende Rechtsnorm Zivildienstgesetz/Wehrpflichtgesetz genommen! Sonst würdest du wohl keine so völlig falschen Bahauptungen aufstellen und diesen Satz kennen:
§11 ZDG (bzw. entsprechend §12 WehrPflG)
„(4) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
[…]
3. wenn die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers
[…]
b) ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
[…]
unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.“
Wie lange ist meine T2 Musterung gültig;
die is solange gültig bis du eine neue Musterung beantragst
Nein, das Ergebnis ist genau so lange gültig, bis ein aktuelleres vorliegt. Und beantragen kann man in Deutschland zwar so ziemlich alles, aber glücklicherweise wird nicht jedem Antrag auch stattgegeben - in diesem Fall muss eine Veränderung des Gesundheitszustandes eingetreten sein, die eine neue Musterung notwendig macht - und auch dann muss nicht neu gemustert werden. Einen Anspruch auf nochmalige Musterung gibt es nicht.
und gegen deine erste widerspruch einlegst, das funktioniert
normalerweise reibungslos,
Unsinn, siehe oben! Ohne (im Zweifelsfall glaubhaft gemachte) Veränderung des Gesundheitszustandes keine erneute Musterung!
ein freund von mir hatte in seiner ersten Musterung T3 hat dann aber :widerspruch eingelegt und dann wurde er T5 gemustert
Wann war das? im letzten Jahrtausend? Als es T3 noch gab? Nicht so viel auf Latrinenparolen geben. Immer diese „Freunde“ die so viel zu erzählen haben.
Gruß Andreas