Was heisst hier ‚trotz‘?
Hi,
Muss man, wenn man mit T3 gemustert wird,
weder Bund, noch Zivildienst machen?
Wieso sollte das so sein? Hier die Bedeutung (Google macht’s möglich!)
T1- uneingeschränkt tauglich
T2- mit leichten Einschränkungen tauglich
T3- eingeschränkt tauglich
T4- vorübergehend untauglich (Nachmusterung zur Überprüfung folgt)
T5- untauglich
T7- stark eingeschränkt tauglich (nur in wenigen Fällen einsatzfähig; Innendienst; oft keine Grundausbildung oder eingeschränkte Grundausbildung; wird zur Zeit nicht mehr einberufen)
Und was ist, wenn jmd. trotzdem Zivi machen will,
obwohl er T3 ist! Darf er dann nicht?
Mit T3 ist man also eingeschränkt tauglich und wird damit selbstverständlich zum Wehrdienst / Wehrersatzdienst herangezogen. Ich weiß nicht, wie es heutzutage ist, aber vor 8 Jahren wurde ein Freund von mir sogar mit T7 eingezogen. Wer jedoch ausgemustert wird, darf tatsächlich keinen Zivildienst leisten. EIn FSJ / FÖJ ist jedoch selbstverständlich auch dann möglich (gleiche Tätigkeiten, anderer Rechtsstatus, andere Rechte und Pflichten).
Gruß,
Malte.