Zivilrecht

Jetzt bin ich überfragt. Wie soll ich das tun? Ich suche um Hilfe.
[email protected]

Gruss
Heinstein

Nein, Sie sollen den Fall so formulieren, dass es sich nicht
um eine individuelle Rechtsberatung handelt - die so nicht
zulässig ist. Und so abstrakt stellen Sie den Fall ins Forum.

Sehr geehrter Herr Einstein,

ist Ihre Anfrage noch aktuell ?

Grüße

Sehr geehrter Herr Einstein,

ist Ihre Anfrage noch aktuell ?

Grüße

JA!

ich habe über ein Verwarnungsgeld von 35 EUR - Medikamentenverstoß - Lieferung aus Indien - Einspruch am 3.12.09 eingelegt.
Jetzt am 12.2.10 bekam ein Bußgeld über 98,50 EUR. Auf meinen Einspruch ist man über haupt nicht eingegangen.
Ist das korrekt?
Was könnte ich tun?

Danke für eine Antwort.

herzlichst
Einstein

Können Sie mir den Bescheid mal faxen ? Vertraulichkeit wird garantiert !

Fax. 03212/ 7238240

Viele Grüße, Martin Kohler

Hallo !

Danke für die Zusendung der Faxe.

Ich bitte um Zusendung Ihrer E-Mail Adresse, da ich Ihnen eine PDF-Datei anhängen muß.

Ihre Frage konnte ich im Übrigens günstig lösen.

Viele Grüße

Hallo,
ich dachte Sie haben für mich eine kostengünstige Lösung parat, statt 98,50
zahlen zu müssen. Ihre letzten 2 E-Mails
zeigen das Gegenteil, außerdem die beigefügte PDF-Datei hatte ich schon.

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob ich was dagegen tun kann, dass die Behörde meinen Einspruch gegen das Verwarnungsgeld
einfach überging und statt dessen ein Bußgeld verhängte ohne die Abweisung des Einspruchs zu begründen.

Trotzdem - Danke für Ihren ehrenamtlichen Einsatz hier bei wer-weiss-was.

Viele Grüße
J. Einstein

Hallo Herr „Einstein“,

danke für Ihre Info !

…war klar, daß Sie das PDF-Dokument schon hatten, habe nichts anderes erwartet :smile:

Keine Angst, Sie brauchen nicht zitternd im Keller sitzen ! Ich stelle Ihnen keine Rechnung für meine Dienstleistung, dies hätte ich vorher angekündigt.

Mit „günstig“ meinte ich die für Sie günstigste Alternative in dieser Angelegenheit und die heißt : „BEZAHLEN SIE DIE OWI UND DIE KOSTEN“.

Sobald Sie Einspruch gg. eine Verwarnung einlegen, erfolgt automatisch immer ein Bußgeldbescheid. Stand aber alles in dem PDF Dokument, welches Sie schon hatten.

Auf der Seite des Verkäufers weist dieser daraufhin, daß die Arznei aus Indien versendet wird. Sie hätten also schon bei der Bestellung erkennen müssen, daß der Bezug aus einem Drittland erfolgt.

Sie haben nach meiner Ansicht keine Chance ! Sehen Sie es positiv, Sie bräuchten nach meiner Ansicht keinen Anwalt, keine weiteren Kosten, keinen Privatermittler, nur den lächerlichen Betrag von knapp 100 Euro und wissen zukünftig wie es rechtlich aussieht.

Es ist doch dann dennoch günstig für Sie ausgegangen. Günstig heißt nicht immer perfekt, aber Sie hätten auch eine Strafanzeige bekommen können. Insoweit ebenfalls Glück gehabt.

Oben genannte Zeilen habe ich Ihnen natürlich auch „gratis“ geschrieben, ich hoffe nicht umsonst.

M. Kohler

P.S. Ihre personenbezogenen Daten (ohne Personenbezug :smile:, habe ich soeben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wieder gelöscht.

Danke,

habe trotzdem Einspruch eingelegt.

Schaunmal

Gruss
J. Einstein

Es ist auch allgemein bekannt, dass in Deutschland überhöhte Medikamentenpreise genommen werden. Diese Preise liegen häufig mehrere 100% über dem, was man im Ausland als Preiniveau hat. Kein Wunder, dass Kunden aus Deutschland versuchen Medikamente im Ausland zu bekommen. Da spielen Ärtze, Apotheker und Pharmaindustrie super zusammen. Ärtze verschreiben die teuren Medikamente, Apotheker hauen nochmal gut was drauf und die Pharmaindustrie lässt sich die goldene Nase bezahlen. Der Steuerzahler vezahlt dann mit seinem Geld den Zoll, der die günstigen Alternativen aus dem Ausland herrausfischt… natürlich nur um den Käufer zu schützen… vor Fälschungen und verunreinigten Medikamenten. Haaahaaa, dass ich nicht lache. Ab und zu wird das Fernsehn noch zur kompletten Verdummung dazu geschaltet und berichtet von verunreinigten Medikamenten aus dem Ausland. Die Pharmakonzerne machen gute Lobbyarbeit, darauf könnt ich euch verlassen. Und die wissen schon, wie sie ihre Schäfchen ins Trockene bringen. Die finden auch immer Wege, um die Spargesetze von den jeweiligen Gesundheitsministern umegehen zu können. Und so werden auch wir dumme, Deutsche Patienten weiterhin Höchstpreise zahlen müssen… für immer und ewig. Es sei denn, die EU kommt auf den Trichter die Bestimmungen für den Medikamentenhandel zu vereinheitlichen. Die übrigen EU-Länder werden sich wohl kaum die gleichen Preise wie hier vordiktieren lassen.