Hallo Herr „Einstein“,
danke für Ihre Info !
…war klar, daß Sie das PDF-Dokument schon hatten, habe nichts anderes erwartet
Keine Angst, Sie brauchen nicht zitternd im Keller sitzen ! Ich stelle Ihnen keine Rechnung für meine Dienstleistung, dies hätte ich vorher angekündigt.
Mit „günstig“ meinte ich die für Sie günstigste Alternative in dieser Angelegenheit und die heißt : „BEZAHLEN SIE DIE OWI UND DIE KOSTEN“.
Sobald Sie Einspruch gg. eine Verwarnung einlegen, erfolgt automatisch immer ein Bußgeldbescheid. Stand aber alles in dem PDF Dokument, welches Sie schon hatten.
Auf der Seite des Verkäufers weist dieser daraufhin, daß die Arznei aus Indien versendet wird. Sie hätten also schon bei der Bestellung erkennen müssen, daß der Bezug aus einem Drittland erfolgt.
Sie haben nach meiner Ansicht keine Chance ! Sehen Sie es positiv, Sie bräuchten nach meiner Ansicht keinen Anwalt, keine weiteren Kosten, keinen Privatermittler, nur den lächerlichen Betrag von knapp 100 Euro und wissen zukünftig wie es rechtlich aussieht.
Es ist doch dann dennoch günstig für Sie ausgegangen. Günstig heißt nicht immer perfekt, aber Sie hätten auch eine Strafanzeige bekommen können. Insoweit ebenfalls Glück gehabt.
Oben genannte Zeilen habe ich Ihnen natürlich auch „gratis“ geschrieben, ich hoffe nicht umsonst.
M. Kohler
P.S. Ihre personenbezogenen Daten (ohne Personenbezug , habe ich soeben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wieder gelöscht.