Zivilrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo

Ich habe im Nov.2009 über eine englische Internetapotheke ein Potenzmittel bestellt.
(20 Tab.)
Ich war der Meinung es sei alles legal.

Auf dieser Webseite stand wortwörtlich:
Sind Ihre Pillen Markenmedikamente?
Nein, alle Medikationen, die wir auf dieser Webseite anbieten, sind generisch. Die Pillen sind nicht eine Version, eine Kopie oder eine Fälschung irgendeines patentierten Produktes.

Die Ware wurde vom Zoll beschlagnahmt.

Im Dez.09 bekam ich ein Verwarnungsgeld von 35 EUR. Ich legte Einspruch ein. Am 12.2.10 bekam ich einen Bußgeldbescheid über 98,50 EUR.
Auf meinen Einspruch wurde gar nicht eingegangen.

Was kann ich tun?

Wenn jemand hier bestraft gehört dann ist es die Internet-Apotheke, die im Netz für jeden zugänglich ist und Käufer auf deren Webseite einen vorgaukelt es sei alles legal. Warum werden von der Behörde solche Internetshops überhaupt zugelassen? Ich bin davon ausgegangen hier kein Recht verletzt zu haben.

Vielen Dank für einen Tipp

Viele Grüße
Josef Einstein

Hi Einstin,
da keine Angaben gemacht werden welche Rechtsgrundlage im Zollbescheid genannt wird ist eine Empfehlung- außer der zum Anwalt zu gehen- nicht möglich.
Beste Grüße
L.W.

Wie kann ich Ihnen die Bescheide beifügen?
Ihre Mailadresse eventuell?

Gruß
J. Einstein

Ich kann dir nicht sagen ganz genau welche Gesetzt du verletzt hast, aber es ist allgemeinbekannt dass uberhaupt keine Medikamenten über die Grenzen zu transportieren sind.Als unbegleitete Packet sowieso nicht.Auch in Urlaub wenn de gehst, nimmst nur die minimale Menge mit dir und du muss es in alle Fälle freiwillig bei Zoll melden.Am Urlaub Ort wenn du noch etwas brauchst, bekommst du eine Rezept von ein Arzt vor Ort.Nur so kann der Medikamentenmissbrauch international kontroliert werden. In USA an Ankunftflughafen wenn du Schmerzmittel oder Beruhigung-und Schlafmittel dabei hast, riskierst du dass in nächste Flugzeug mitnachhause ohne Erklärung geschickt wirst.Die Verwarnungsgeld waren richtig.

Danke für die schnelle Antwort.
Meine Frage:
Ich habe beim Verwarnungsgeld Einspruch eingelegt. Das wurde nicht berücksichtigt.
Ich bekam ein Bußgeld in dreifacher Höhe.
Ist das korrekt?
Danke für eine Antwort.
J. Einstein

Ja, es ist leider korekt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nächstes mal, bevor Sie aus dem Ausland sich etwas schicken lassen, klicken Sie sich auf die Seite von Zoll. Es ist erstaunlich wie viele Sachen noch verboten sind , auch wenn wir unkomplizierter reisen.
Nicht aufregen, nehmen Sie alles als Erfahrung.
M. Bauer

Wie kann ich Ihnen die Bescheide beifügen?
Ihre Mailadresse eventuell?

Gruß
J. Einstein

Es ist doch ein öffentliches Forum hier.
Die Bescheide enthalten (wir leben in einem Rechtsstaat) genaue Hinweise, welche Gesetze die Beschlagnahme und das Bußgeld rechtfertigen.
Einfach dann mal googeln.
L.W.

Danke
Gruß
Einstein

Danke
Gruß
Einstein.

Lieber Herr Einstein,

Zum einen ist die Fragestellung eine öffentlichrechtliche, da der Zoll (eine Behörde) hier einen Verwaltungsakt in Gang gesetzt hat. Zum anderen, scheint mir die Frage etwas scherzhaft gestellt zu sein. Daher möchte ich mit einer rechtlichen Beurteilung noch etwas warten.
Sollte die Frage ernst gemeint sein, wäre es hilfreich mehr zu der „Verwarnung“ zu erfahren. Was stand darin? Auch der Bußgeldbescheid hatte bestimmt Gründe, von denen Sie leider nichts schreiben. Das sind die Fragen, die aber für eine rechtliche Bewertung ausschlaggebend sind.

Grüße

Hi!

Aus Deinen Worten „Verwarnungsgeld“ und „Bußgeldbescheid“ schließe ich, daß Du aus Deutschland bist. Ich bin jedoch österreichischer Jurist. Sorry und viel Glück!

Taiyo

Hallo,

gegen welche Vorschrift soll denn verstossen worden sein?

Gruß aus Düsseldorf

Soory, hab es übersehen!

Zum anderen, scheint mir die Frage etwas

scherzhaft gestellt zu sein.

Hallo,
Nein, sehr ernst!!

Ich habe über ein Verwarnungsgeld von 35 EUR - Medikamentenverstoß - Lieferung aus Indien - Einspruch am 3.12.09 eingelegt.
Jetzt am 12.2.10 bekam ein Bußgeld über 98,50 EUR. Auf meinen Einspruch ist man über haupt nicht eingegangen.
Ist das korrekt?
Was könnte ich tun?

Danke für eine Antwort.

herzlichst
Einstein

Hallo,

gegen Medikamentenverstoß -Lieferung aus Indien.
Gruß
Einstein

Hallo,

gegen Medikamentenverstoß -Lieferung aus Indien.
Gruß
Einstein

Hallo,

der Import hier nicht zugelassener Medikamente aus Drittländern ist grundsätzlich nach deutschem Medikamentenrecht verboten. Es gilt der Grundsatz „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“. Insofern sehe ich nur geringe Aussichten, sich erfolgreich gegen das Bußgeld wehren zu können.

Gruß

Danke
Gruß
Einstein…

Lieber Einstein,

Das ergibt noch nicht viel Sinn. In so einem Schreiben des Zolls steht etwas mehr drin als nur das Wort „Medikamentenverstoß“. Welche Behörde war es denn genau? Wogegen sollten sie genau verstoßen haben und wogegen haben sie „Einspruch“ (wohl eher Widerspruch) eingelegt.

Hallo,
ich würde gerne Zoll/Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid als PDF-Datei Ihnen senden,
aber wie - an Ihre E-Mailadresse oder??

Danke
Gruß
Einstein


Anmerk:

Ich habe im Nov.2009 über eine englische Internetapotheke ein Potenzmittel bestellt.
(20 Tab.)
Ich war der Meinung es sei alles legal.

Auf dieser Webseite stand wortwörtlich:
Sind Ihre Pillen Markenmedikamente?
Nein, alle Medikationen, die wir auf dieser Webseite anbieten, sind generisch. Die Pillen sind nicht eine Version, eine Kopie oder eine Fälschung irgendeines patentierten Produktes.

Die Ware wurde vom Zoll beschlagnahmt.

Im Dez.09 bekam ich ein Verwarnungsgeld von 35 EUR. Ich legte Einspruch ein. Am 12.2.10 bekam ich einen Bußgeldbescheid über 98,50 EUR.
Auf meinen Einspruch wurde gar nicht eingegangen.

Wenn jemand hier bestraft gehört dann ist es die Internet-Apotheke, die im Netz für jeden zugänglich ist und Käufer auf deren Webseite einen vorgaukelt es sei alles legal. Warum werden von der Behörde solche Internetshops überhaupt zugelassen? Ich bin davon ausgegangen hier kein Recht verletzt zu haben.

Nein, Sie sollen den Fall so formulieren, dass es sich nicht um eine individuelle Rechtsberatung handelt - die so nicht zulässig ist. Und so abstrakt stellen Sie den Fall ins Forum.