Zoll bei Verkauf in den USA?

Hallo Wissende, 

es gibt in den USA ein Auktionshaus, das sich auf den Handel mit Star-Memorabilia spezialisiert hat. 

Wie wäre das denn zollrechtlich zu behandeln, wenn man denen etwas in Kommission gibt? Also sagen wir, man hätte hier in Deutschland ein seltenes Autogramm, dass man diesem Auktionshaus in Kommission geben und versichert in die USA senden würde. 

Gut, wenn die das nun - was man ja hoffen möchte - verkaufen, wie ist diese Sache denn dann zollrechtlich zu behandeln? Was muss man machen? Bereits wenn man die Ware in die USA schickt, oder erst, wenn sie verkauft wird?

Der erwartete Verkaufspreis liegt bei etwa USD 3.000,-. 

Wäre es wegen Zollregelungen besser, sich ein Auktonshaus in Deutschland oder GB zu suchen?

Versteuern muss man so einen Verkauf ja nicht - oder doch?

Ich hoffe, ihr wisst was dazu.

Schöne Grüße

Petra

Moin,

eine Ausgangssteuer oder einen Ausgangszoll gibt es in der EU nicht. Ausgangsseitig ist es also egal, wann die Sdg. verschickt wird.
Für gewerbliche Sendung gilt:
Wird die Ware vor der Auktion exportiert, muss in der Zollanmeldung unter „Art des Geschäfts“ statt der üblichen „11“ eine „12“ eingegeben werden (u.a. Kommissionsgeschäft) und natürlich als Endverbleib „2“ - „Endverbleib ist nicht erforderlich anzugeben“. Damit sind die deutschen Zollvorschriften schon abbgefrühstückt, sofern keine Ausfuhrbeschränkungen auf der Ware liegen.

Für eine private Sendung (wobei das bei dem Wert m.E. schon unglaubwürdig ist):
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

Zum Import in die USA kann ich leider nichts sagen, da müsstest du jemanden fragen, der sich mit den Vorschriften jenseits des großen Teiches auskennt (das Auktionshaus vielleicht?). Vorteil (oder Nachteil) je nachdem wäre beim Import in jedem Fall, wenn der endgültige Kaufpreis feststeht, da dann die Einfuhrabgaben in den USA korrekt ermittelt werden können. Sonst werden die ja aufgrund des von dir erklärten Wertes ermittelt, was für den Käufer sowohl vor- als auch Nachteile haben kann. In jedem Fall sollte der Käufer darüber informiert werden, dass zum Auktionspreis noch Einfuhrabgaben hinzu kommen.

Gruß
André