Hallo Wissende,
es gibt in den USA ein Auktionshaus, das sich auf den Handel mit Star-Memorabilia spezialisiert hat.
Wie wäre das denn zollrechtlich zu behandeln, wenn man denen etwas in Kommission gibt? Also sagen wir, man hätte hier in Deutschland ein seltenes Autogramm, dass man diesem Auktionshaus in Kommission geben und versichert in die USA senden würde.
Gut, wenn die das nun - was man ja hoffen möchte - verkaufen, wie ist diese Sache denn dann zollrechtlich zu behandeln? Was muss man machen? Bereits wenn man die Ware in die USA schickt, oder erst, wenn sie verkauft wird?
Der erwartete Verkaufspreis liegt bei etwa USD 3.000,-.
Wäre es wegen Zollregelungen besser, sich ein Auktonshaus in Deutschland oder GB zu suchen?
Versteuern muss man so einen Verkauf ja nicht - oder doch?
Ich hoffe, ihr wisst was dazu.
Schöne Grüße
Petra