Guten Morgen,
es geht um zwei Prototypen, die für ca. 2 Monate zur Begutachtung von der Confoederatio Helvetica nach der Bundesrepublika Teutonibus geschickt werden sollen (und dann wieder zurück).
Der Warenwert, wenn Sie später einmal im Fachhandel angeboten werden sollten: EUR 500,00 je Prototyp.
(A)
Was muss man machen, welches Formular ausfüllen, welches Bekennerschreiben vom CH Sender und BRD Empfänger bereithalten, um
(a) EUSt auszuschalten
(b) Zoll zu vermeiden
(B)
Ist man in der BRD vorsteuerabzugsermächtigt, dann sollte EUSt kein Problem sein, die wird wie Vorsteuer (MWSt) behandelt, umsatzsteuerrechtlich. Oder?
Zoll hingegen wird ‚dissipiert‘ (aka. das Geld verpufft)? Betriebsausgabe, mehr nicht. Das Geld dafür erhält man beim Zurückschicken nicht mehr, oder? Gibt es Zollrückerstattung?
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Wenn man den einen oder anderen Prototypen nach Ungarn ausleiht (BRD->HU und nach 2-3 Wochen wieder zurück), muss man dann etwas berücksichtigen? (Gemäß EU-Binnenland, Schengenland, Handelsfreizone … mehr wie MoMa-Wissen kann ich da nicht aufweisen. Das hört sich alles so frei an - aber wie ich die Zöllner kenne, kommt das Nachsehen bestimmt mit dem Vermerk, dass Ignoranz nicht vor Schaden schütze …)
Vielen Dank