Zoll für die Schweiz

grüzi,

ich möchte einem kunden aus der schweiz waren (zolltarfi 994100, also nix dramatisches, sondern küchenzeugs)  an die grenze bringen. einfuhr und verzollung in die schweiz soll er übernehmen.

habe bisher immer per DHL verschickt und die zollinhaltserklärung auf dem paketaufkleber ist ja sehr überschaubar.

was sollte ich jetzt für den kunden an papieren vorbereiten, damit er ohne probleme mit den waren über die grenze kommt?

reicht für die doku der ausfuhr für meine buchhaltung nachher, dass er mir seine papiere über die einfuhr in kopie zukommen lässt?

vielen dank

gruß inder

Servus,

wenn der Wert der ganzen Sendung nicht mehr als 6.000 € ausmacht, reicht eine Handelsrechnung, die - falls zutreffend - mit dem Text versehen ist

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte (z.B. deutsche - hier muss halt das Zutreffende rein) Ursprungswaren sind.

Der Kunde freut sich, wenn auf den Positionen der Handelsrechnung die Zolltarifnummer aufgeführt ist; als Lieferbedingungen kommen wohl CIP und CPT in Frage.

reicht für die doku der ausfuhr für meine buchhaltung nachher, dass er mir seine papiere über die einfuhr in kopie zukommen lässt?

Vorsicht - hier ist die Ausfuhrbestätigung der deutschen (oder ggf. österreichischen oder französischen) Grenzzollstelle gefragt. Die wird den Kunden weniger interessieren - ihm kommt es auf die Einfuhrzollerledigung in der CH an. Er sollte als vorher darauf hingewiesen werden, dass er die Ware nur USt-frei bekommt, wenn er Dir die Ausfuhrbestätigung vorlegt (die für ihn den Vorteil hat, dass er davon gut das Original aus den Händen geben und eine Kopie behalten kann).

Schöne Grüße

MM

hallo MM

wenn der Wert der ganzen Sendung nicht mehr als 6.000 €
ausmacht, reicht eine Handelsrechnung,

ok. habe eben gelesen, dass über 3000 der kunde vorab eine elektr. ausfuhranmeldung abwickeln muss (ATLAS)? ist das so? er kann also nicht einfach mit der ware erst über den zoll D und dann nach CH?

die - falls zutreffend

  • mit dem Text versehen ist

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier
bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders
angegeben, präferenzbegünstigte (z.B. deutsche - hier muss
halt das Zutreffende rein) Ursprungswaren sind.

ok

Der Kunde freut sich, wenn auf den Positionen der
Handelsrechnung die Zolltarifnummer aufgeführt ist; als
Lieferbedingungen kommen wohl CIP und CPT in Frage.

ok

ist das mit dem CIP wichtig für die weitere abwicklung des kunden? oder kann man auf eine solche angabe verzichten?

reicht für die doku der ausfuhr für meine buchhaltung nachher, dass er mir seine papiere über die einfuhr in kopie zukommen lässt?

Vorsicht - hier ist die Ausfuhrbestätigung der deutschen (oder
ggf. österreichischen oder französischen) Grenzzollstelle
gefragt. Die wird den Kunden weniger interessieren - ihm kommt
es auf die Einfuhrzollerledigung in der CH an. Er sollte als
vorher darauf hingewiesen werden, dass er die Ware nur
USt-frei bekommt, wenn er Dir die Ausfuhrbestätigung vorlegt
(die für ihn den Vorteil hat, dass er davon gut das Original
aus den Händen geben und eine Kopie behalten kann).

ok. ausfuhrbestätigung im original zu mir

dank dir vielmals

gruß inder

Ei Hallo,

ok. habe eben gelesen, dass über 3000 der kunde vorab eine elektr. ausfuhranmeldung abwickeln muss (ATLAS)? ist das so?

Ja, bei 3.000 EUR geht das mit dem „zweistufigen Verfahren“ (Vorabfertigung durch das Ausfuhrzollamt; wenn das das an der Grenze sein soll, muss die Ware auch an der Grenze zwischengelagert werden; sonst das Zollamt, das örtlich für den Ort zuständig ist, an dem Dein Transport beginnt.

Kann man ohne eigenen ATLAS-Zugang auch durch Agenturen besorgen lassen - das ist nicht so arg teuer, wenn man alles mundgerecht aufbereitet vorlegt. Ruf doch mal bei Zoll-Fit in Lörrach an, was die zu dem Thema zu sagen haben.

ist das mit dem CIP wichtig für die weitere abwicklung des kunden? oder kann man auf eine solche angabe verzichten?

Das ist wichtig für die Ermittlung des Werts der Ware bei Grenzübertritt auf der Grundlage der Handelsrechnung: Dafür ist die Angabe nötig, dass zu dem fakturierten Preis nur bis Grenze bzw. Grenznähe geliefert wird.

Schöne Grüße

MM

Ei Hallo,

ok. habe eben gelesen, dass über 3000 der kunde vorab eine elektr. ausfuhranmeldung abwickeln muss (ATLAS)? ist das so?

Ja, bei 3.000 EUR geht das mit dem „zweistufigen Verfahren“
(Vorabfertigung durch das Ausfuhrzollamt; wenn das das an der
Grenze sein soll, muss die Ware auch an der Grenze
zwischengelagert werden; sonst das Zollamt, das örtlich für
den Ort zuständig ist, an dem Dein Transport beginnt.

puh. ich hätte gerne, dass der kunde sich um diese abwicklung kümmert. so, als ob er hier in D waren einkauft und dann eben alles weitere sekbst erledigt. geht das überhaupt?

und wie muss er sich das mit der zwischenlagerung an der grenze vorstellen? ich hatte gehofft es geht so, dass wir uns an der grenze in D treffen, er die kartons in seinen caddy schmeisst und den ganzen rest erledigt? ist das so überhaupt möglich?

Kann man ohne eigenen ATLAS-Zugang auch durch Agenturen
besorgen lassen - das ist nicht so arg teuer, wenn man alles
mundgerecht aufbereitet vorlegt. Ruf doch mal bei Zoll-Fit in
Lörrach an, was die zu dem Thema zu sagen haben.

ok.

ist das mit dem CIP wichtig für die weitere abwicklung des kunden? oder kann man auf eine solche angabe verzichten?

Das ist wichtig für die Ermittlung des Werts der Ware bei
Grenzübertritt auf der Grundlage der Handelsrechnung: Dafür
ist die Angabe nötig, dass zu dem fakturierten Preis nur bis
Grenze bzw. Grenznähe geliefert wird.

also gehören die transposrtkosten zu dem wert der ware- ich pinsel also einfach auf die rechnung, dass die angegebenen versandkosten den transport bis grenze beinhalten.

gruß inder

Servus,

geht das überhaupt?

noja, den Kampf mit ATLAS kann er bzw. sein Agent selber aufnehmen. Den Stop beim Zollamt wegen der „Nämlichkeit“ muss der machen, der die Sachen transportiert - das ist aber kein besonderer Aufwand, falls man nicht grade dasteht, wenn Punkt 15:30 h der Laden runtergeht.

Wenn das alles in einer Hand liegen soll, müsste der Kunde komplett abholen.

also gehören die transposrtkosten zu dem wert der ware- ich pinsel also einfach auf die rechnung, dass die angegebenen versandkosten den transport bis grenze beinhalten.

Ja, auf der Handelsrechnung muss das nicht zwingend in Incoterms stehen - bloß bei der Zollanmeldung dann.

Schöne Grüße

MM

gude

geht das überhaupt?

noja, den Kampf mit ATLAS kann er bzw. sein Agent selber
aufnehmen. Den Stop beim Zollamt wegen der „Nämlichkeit“ muss
der machen, der die Sachen transportiert - das ist aber kein
besonderer Aufwand, falls man nicht grade dasteht, wenn Punkt
15:30 h der Laden runtergeht.

ok, soll er vorab alles klären

Wenn das alles in einer Hand liegen soll, müsste der Kunde
komplett abholen.

wobei es ja keinen unterschied macht, ob er in offenbach abholt, oder auf einer raststätte an der grenze?

wenn nun alles in seiner hand liegt, wäre zu dem vorher beschriebenen procedere mit der handlesrechnung usw. dann eine änderung nötig oder bleibt das alles so?

also gehören die transposrtkosten zu dem wert der ware- ich pinsel also einfach auf die rechnung, dass die angegebenen versandkosten den transport bis grenze beinhalten.

Ja, auf der Handelsrechnung muss das nicht zwingend in
Incoterms stehen - bloß bei der Zollanmeldung dann.

wobei das ja dann der part des kunden wäre. ich kann also die rechnung schreiben mit „lieferung bis rastplatz grenze“ ?

gruß inder

Ei,

wobei es ja keinen unterschied macht, ob er in offenbach abholt, oder auf einer raststätte an der grenze?

ich schätze, dass der Zollstop dann in jedem Fall in Ffm-Fechenheim sein muss, aber ich weiß es nicht, ob/wie man den nach Lörrach verlegen kann.

wenn nun alles in seiner hand liegt, wäre zu dem vorher beschriebenen procedere mit der handlesrechnung usw. dann eine änderung nötig oder bleibt das alles so?

Handelsrechnung mit dem Ursprungsvermerk reicht auch dann aus.

wobei das ja dann der part des kunden wäre. ich kann also die rechnung schreiben mit „lieferung bis rastplatz grenze“ ?

Ja, auf der Rechnung genügt eine eindeutige Angabe, auch formlos.

Schöne Grüße

MM

besten dank, jetzt hab ichs aufm schirm

gruß inder