Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Jemand ersteigert, wie des öfteren, ein Pflegeprodukt bei ebay, welches aus China kommt. Nur dieses Mal hält der Zoll dieses Produkt zurück und verweigert die Herausgabe. Das Produkt muss und wird „angeblich“ zur Prüfung zum Gesundheitsamt geschickt. Einige Tage später kommt eine Mitteilung vom Zoll (3-Zeiler), dass das Gesundheitsamt dieses Produkt als Medikament einstuft und aus diesem Grund vernichtet wird. Jedoch liegt dieser schriftlichen Behauptung keinerlei Nachweis bei, lediglich die Behauptung des Sachbearbeiters des Zolls. Nach mehrfachem Erkundigungen hier in Deutschland (spezielle Anbieter des selben Produkts!), wird jedesmal die Aussage getätigt, es handele sich um KEIN Arzeneimittel sondern um ein ganz normales Pflegeprodukt auf 7-Kräuterbasis. Wie kann man nun die Vernichtung verhindern, die bis spätestens 04.01.2010 eingeleitet werden soll?