Hallo,
Bei der ersten Rechnung, die ich erwähnt habe, hat der Zoll ja
die Versandkosten, die UPS denen gemacht hat, noch auf den
angegeben Wert (Warenwert plus von mir gezahlte Versandkosten)
aufgeschlagen. Dort hatte der Versender keinen Incoterm
angegeben und der Zoll hat FOB angenommen.
Die Kosten dort wurden für mich utopisch hoch:
Zollwert war
(Warenwert+Versandkosten)+0,78*(Frachtkosten)
wobei ich alle Kosten, die durch die „Frachtkosten“ erzeugt
wurden, nach Briefverkehr wiederbekommen habe, da UPS diese
fälschlich angegeben hatte.
Kann man aus der Entfernung heraus nicht wirklich beurteilen. Normalerweise gilt dass zur Einfuhrabgabenberechnung nicht angegeben wird welcher INCO-Term da steht, sondern ob wirklich Transportkosten im Rechnungs-Gesamtbetrag aufgeführt werden oder nicht. „FOB New York“ ist sinnlos wenn dann doch Transportkosten im Gesamtbetrag der Rechnung enthalten sind, denn dann ist es eine CFR-Rechnung und wird auch so behandelt.
Maßgebliche Transportkosten sind normalerweise die auf der Rechnung - und nicht das, was laut UPS-Preistabelle tatsächlich gezahlt wurde. Es wird nur dann nicht so gehandhabt wenn die Frachtkosten auf der Rechnung allzu unrealistisch sind.
Der Zollsatz muß angewendet werden auf Warenwert plus anteilige Frachtkosten. Sind mehrere Waren im Paket werden die Frachtkosten der Ware mit dem höchsten Zollsatz zugeordnet, zu diesem Satz werden also die anteiligen Frachtkosten verzollt.
Bei den anderen Waren im Paket werden dann aber natürlich keine Frachtkosten mehr berücksichtigt, denn die wurden ja schon in der ersten Position berücksichtigt. Damit ist der Zoll gegessen.
Zusätzlich wird aber auch noch die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Das ist dasselbe wie die MwSt bei Inlandsgeschäften, also normalerweise 19% und ermäßigt 7%.
Versteuert werden muss „alles“, also Warenwert, die VOLLEN Transportkosten und - unverschämterweise - auch der Zollbetrag.
Beides zusammen, Zollbetrag und Einfuhrumsatzsteuerbetrag, ergeben die Gesamtabgaben. Es kann natürlich sein dass aus irgendwelchen Gründen Freischreibungen möglich sind, also die Ware oder Teile davon nicht verzollt werden müssen. Das hängt aber von vielen Faktoren ab und ist bei normalen Bestellungen, also Kaufgeschäften, eher selten.
Bei meiner letzten Rechnung hat der Versender „Terms of Sale:
CFR“ oben auf die Rechnung geschrieben. Dadrunter werden alle
Artikel mit Preis aufgeführt, dadrunter steht wie bereits
geschrieben „Freight: 0.00“.
… was nicht zusammengeht weil wenn CFR da steht müssen eigentlich auch die Frachtkosten erwähnt werden und erst darunter, zusammen mit den Warenwerten, ein Endbetrag stehen.
Wenn man dir einerseits keine Frachtkosten berechnet, andererseits aber CFR hinschreibt, passt das nicht. In diesem Fall muss UPS die tatsächlich entstandenen Frachtkosten zur Eingangsabgabenberechnung berücksichtigen, auch wenn sie dir nicht berechnet wurden - oder berechnet wurden, aber nicht auf der Rechnung erwähnt werden.
Es kommt natürlich vor dass Versender ihren Kunden andere FK berechnen als sie auf die Rechnung schreiben, und vielleicht auch anders als tatsächlich bezahlt werden. Beispiel Amazon: „Ab 20 EUR versandkostenfrei“ heißt ja nur dass Amazon den Kunden keine Kosten berechnet. Deswegen befördert die Post die Sendung aber nicht kostenlos, sondern Amazon zahlt für den Transport. Diese Kosten stehen aber weder auf der Rechnung noch werden sie dem Kunden belastet…
Der Zoll selbst hat die
Bedingungen auch so übernommen, auch bei deren Unterlagen ist
„CFR KOSTEN UND FRACHT“ vermerkt. Die Kosten dort wurden
demnach für mich niedriger:
Zollwert war
(Warenwert)-0,3*(Frachtkosten)
wobei die Versandkosten nicht einmal in der Rechnung
auftraten.
Sollte ich also in Zukunft immer beim zweiten Versender
bestellen oder war das nur Zufall, dass die Berechnungen so
krass anders waren? Habe in etwa Waren in Wert von 200 Dollar
bestellt, im ersten Fall musste ich Zoll und EUSt auf etwa 380
Dollar bezahlen, im zweiten Fall auf etwa 80 Dollar. Das macht
schonmal locker 50 Euro Unterschied aus…
Das ist aus der Entfernung kaum zu beurteilen weil man dazu erstens die Rechnung sehen müsste, in der Theorie kann man solche komplexen Dinge kaum klären. Aber selbst wenn die Rechnung mir vorläge kann es sein dass sich der Zoll hier in seinen eigenen komplexen Vorgaben verstrickt. Beim nächsten Mal sitzt ein anderer Zöllner da, kennt 20 weitere Vorschriften mehr oder weniger, und weist die Sendung dann aus anderen Gründen zurück oder lässt sie passieren.
Es kann zwar auch sein dass seitens des UPS-Zolldeklaranten Fehler gemacht wurden. Im Großen und ganzen halte ich diese Leute aber für ziemlich fähig. UPS, so mies der Laden menschlich mit Mitarbeitern umgeht, so außergewöhnlich gut ist deren Ausbildung für die Zolldeklaranten. Die Leute dort haben normalerweise wirklich viel Ahnung. Fehler sind zwar auch da nicht ganz ausgeschlossen und bei 200 Zolldeklaranten gibt es sicher auch besonders gute und mittelmäßige Mitarbeiter, aber im Allgemeinen machen die einen wirklich guten Job.
Letztlich glaube ich hier eher an Verstrickungen durch nicht perfekt geschriebene Rechnungen und in der Folge problematischer Anwendung der gängigen Regeln. Nicht nur dass es eh schon viel zu kompliziert ist, wenn dann - wie hier - widersprüchliche Dinge auf der Rechnung stehen wird es zum Glücksspiel wie man dann welche Regeln zur Abgabenberechnung heranzieht.
UPS legt immer Wert darauf es korrekt zu machen (damit der Kunde bei einer Steuerprüfung nicht in Teufels Küche kommt), aber andererseits möglichst preiswert für den Kunden, wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt.
Gruß,
MecFleih