Zoll hat Gesamtabgaben falsch berechnet? Bitte mal

Hallo,
heute hat der Zoll meiner Meinung nach mal wieder einen Fehler gemacht, aber diesmal zu wenig berechnet.
Ihr kennt ja bestimmt die typischen „Zollanmeldung/Steuerbescheid für den Beteiligten“-Formulare, die UPS einem nachher zuschickt.

In meinem vorletzten Formular stand dort
Rechnungspreis: XXX USD --> XXX EUR
Frachtkosten: YYY USD 78% --> +YYY EUR
= XXX+YYY EUR

In meinem letzten Formular aber das:
Rechnungspreis: XXX USD --> XXX EUR
Frachtkosten: YYY USD 30% --> -YYY EUR
= XXX-YYY EUR

Dort steht bei allen vier Artikeln ein Frachtwert von 25 Dollar, und jedes Mal werden vom Warenwert 30% der 25 Dollar abgezogen und dann darauf erst der Zollwert berechnet.

Warum wurden also bei der vorletzten Bestellung 78% der Frachtkosten addiert, dieses Mal aber 30% der Frachtkosten subtrahiert? Dadurch zahle ich den Zollsatz meistens nur auf bspw. 4 statt auf 16 Dollar…

Irgendwelche Erklärungen? Was hat es mit den Prozentsätzen auf sich, die abgezogen oder hinzugefügt werden?

Vielen Dank!

Hallo,

verzollt werden müssen neben dem Warenwert auch Frachtkosten außerhalb der EU. Weil man das nicht auf den Kilometer genau berechnen kann gibt es Richtwerte, beispielsweise müssen aus New York 70% der Frachtkosten verzollt werden, aus Los Angeles wegen der etwas weiteren Entfernung 78%. Die verschiedenen Transportanteile erklären sich also schon mal aufgrund unterschiedlicher Versandorte.

Nun kann der Versender die Transportkosten entweder unabhängig vom Warenwert auf die Rechnung schreiben - oder auch gar nicht notieren - dann müssen die zu verzollenden Transportkosten natürlich dazugerechnet werden und du hast einen Zollwert von „Warenwert plus anteiliger Transportkosten“. Also werden für die Verzollung die 70 oder 78% zum Rechnungsbetrag hinzugerechnet.

Hat der Absender die Transportkosten aber so auf der Rechnung notiert dass sie im Gesamtbetrag enthalten sind, muss natürlich ein Teil der Transportkosten für die Verzollung herausgerechnet werden, hier zieht man dann die 30 oder 22% innereuropäischen Versandanteil von den im Gesamtbetrag enthaltenen Transportkosten ab.

Also: Rechnung über 500 USD aus New York, Transportkosten 100 USD und 70% zu verzollender Frachtkostenanteil. Dann müssen verzollt werden 500 + (70% von 100) = 570 USD.

Anders herum: Rechnung über einen Gesamtbetrag von 600 USD, davon 500 USD für die Ware und 100 USD für den Transport. Dann rechnet man für den Zollwert 600 - (30% von 100) = 570 USD.

Im Ergebnis kommt also dasselbe raus, nur ist der Rechenweg anders wenn die Transportkosten im Gesamtbetrag stecken.

Gruß,

MecFleih

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. So in etwa hatte ich mir das auch gedacht.

In der beigelegten Rechnung meines Versenders steht:
Invoice Total: 210.00
Freight: 0.00
Total: 210.00

Tatsächlich bezahlt habe ich aber 277.00, da ich noch 67.00 Versand zahlen musste. In den ganzen Papieren kann ich aber nichts von 67.00 entdecken.

Dazu noch ein paar Fragen:
1.) Wie hat der Zoll jetzt daraus geschlossen, dass in den 210.00 schon der Versand enthalten sein soll?
2.) Wodran erkennt der Zoll, wieviel der Versand vom Gesamtpreis ausmacht? Wenn ich die „Frachtkosten“-Angaben aus allen einzelnen Posten der Zollrechnung addiere, komme ich auf fast 150.00 - Habe ich also einfach nur verdammt viel Glück gehabt?
3.) Ich war es bisher so gewohnt, dass der Zoll bei einer Frachkostenangabe von 0.00 einfach die Versandkosten selbst ermittelt hat und dann aufgeschlagen hat - So wurde vor längerer Zeit mal bei einer 60.00-Ware einfach ein Versandbetrag von 150.00 angesetzt, auf den ich dann EUSt usw. zahlen musste.
Wann geht der Zoll also von „Versand inklusive“ aus und wann von "Versand wird vom Zoll ermittelt und dazugerechnet?

Vielen Dank,
Oli

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

In der beigelegten Rechnung meines Versenders steht:
Invoice Total: 210.00
Freight: 0.00
Total: 210.00

Tatsächlich bezahlt habe ich aber 277.00, da ich noch 67.00
Versand zahlen musste. In den ganzen Papieren kann ich aber
nichts von 67.00 entdecken.

Dazu noch ein paar Fragen:
1.) Wie hat der Zoll jetzt daraus geschlossen, dass in den
210.00 schon der Versand enthalten sein soll?

Es gibt die sog. INCO-Terms, die bei internationalen Geschäften festlegen wann und wo der Waren- und der Gefahrenübergang stattfindet. Generell gilt dass bei F-Klauseln, meistens FOB, die Frachtkosten nicht enthalten sind, bei den C-Klauseln, meistens CFR, aber wohl.

Demnach ist eine Rechnung wie von dir genannt normalerweise immer FOB weil ja keine Frachtkosten genannt sind. Hat der Absender aber dennoch CFR draufgeschrieben ist es nicht stimmig. Dann geht’s meistens nicht nach dem genannten INCO-Term, sondern dem, was tatsächlich gegeben ist. Also keine Frachtkosten auf der Rechnung (nicht im Gesamt-Warenwert genannt): wird immer wie FOB gehandhabt, auch wenn CFR draufstünde.

Eigentlich müsste das auch bei deiner Rechnung so gemacht worden sein, aber ich weiß natürlich nicht ob es einen Grund gab es noch anders zu machen. Der ganze Zollkrempel ist ziemlich komplex und ohne die Rechnung zu sehen weiß man oft nicht welchen Grund es gab etwas „so“ und nicht anders zu machen. Aber die grundsätzliche Theorie ist so wie oben beschrieben - bezogen auf internationale Luftfracht.

2.) Wodran erkennt der Zoll, wieviel der Versand vom
Gesamtpreis ausmacht? Wenn ich die „Frachtkosten“-Angaben aus
allen einzelnen Posten der Zollrechnung addiere, komme ich auf
fast 150.00 - Habe ich also einfach nur verdammt viel Glück
gehabt?

Ich weiß nicht warum die Transportkosten auf der Rechnung auf die Positionen gesplittet wurde. Das ist eine der Eigenheiten deiner Rechnung, bei denen der Zolldeklarant eine Lösung zu deinen Gunsten gefunden hat.

Die Zollanmeldung muss von einem Mitarbeiter der Paketdienstes gemacht werden, der Zoll gibt die Sendung dann nur frei - oder weist die Anmeldung zurück wenn er so nicht zufrieden ist. Die Arbeit hatte also der Paketdienst, der die Sendung so angemeldet hat dass sie für dich preiswert durch ging.

Wenn gar keine Frachtkostenangaben gemacht sind (oder sie utopisch klein sind) muss der Paketdienst die tatsächlichen Kosten aus seinem System angeben.

3.) Ich war es bisher so gewohnt, dass der Zoll bei einer
Frachkostenangabe von 0.00 einfach die Versandkosten selbst
ermittelt hat und dann aufgeschlagen hat - So wurde vor
längerer Zeit mal bei einer 60.00-Ware einfach ein
Versandbetrag von 150.00 angesetzt, auf den ich dann EUSt usw.
zahlen musste.

Der Zoll ermittelt nichts, sondern der Paketdienst muss dann die entsprechenden Angaben machen um die Zollanmeldung vornehmen zu können. Ein weiterer Haken an der Sache ist dass die Frachtkosten, die dem Kunden auf der Rechnung ausgewiesen werden, oft nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, sondern Versandhäuser haben oft Sonderkonditionen und verschicken preiswerter als den Kunden in Rechnung gestellt wird. Damit kommt ein weiterer Faktor ins Spiel, der bei der Kalkulation der Versandkosten vom Zolldeklaranten des Paketdienstes - und dem Zöllner, der die Sendung freigibt oder nicht - interpretiert wird. Im besten Fall lässt der Zöllner die Ware durch, wenn nicht muss der Zolldeklarant die Anmeldung neu machen…

Wann geht der Zoll also von „Versand inklusive“ aus und wann
von "Versand wird vom Zoll ermittelt und dazugerechnet?

Je nach angegebenem INCO-Term, je nach Angabe auf der Rechnung, je nach tatsächlichen Kosten laut Preissystem des Paketdienstes, und dann gibt’s lustige Kombinationen aus allem, wobei bunte Mischungen aus zusammenpassenden und nicht zusammenpassenden Angaben möglich sind. Zolldeklaranten haben alles andere als einen leichten Job.

Gruß,

MecFleih

Es gibt die sog. INCO-Terms, die bei internationalen
Geschäften festlegen wann und wo der Waren- und der
Gefahrenübergang stattfindet. Generell gilt dass bei
F-Klauseln, meistens FOB, die Frachtkosten nicht enthalten
sind, bei den C-Klauseln, meistens CFR, aber wohl.

Demnach ist eine Rechnung wie von dir genannt normalerweise
immer FOB weil ja keine Frachtkosten genannt sind. Hat der
Absender aber dennoch CFR draufgeschrieben ist es nicht
stimmig. Dann geht’s meistens nicht nach dem genannten
INCO-Term, sondern dem, was tatsächlich gegeben ist. Also
keine Frachtkosten auf der Rechnung (nicht im Gesamt-Warenwert
genannt): wird immer wie FOB gehandhabt, auch wenn CFR
draufstünde.

Eigentlich müsste das auch bei deiner Rechnung so gemacht
worden sein, aber ich weiß natürlich nicht ob es einen Grund
gab es noch anders zu machen. Der ganze Zollkrempel ist
ziemlich komplex und ohne die Rechnung zu sehen weiß man oft
nicht welchen Grund es gab etwas „so“ und nicht anders zu
machen. Aber die grundsätzliche Theorie ist so wie oben
beschrieben - bezogen auf internationale Luftfracht.

Hallo,
habe mal die Papiere nach den Begriffen FOB und CFR gescannt und komme glaube ich langsam etwas dahinter.

Also:

Bei der ersten Rechnung, die ich erwähnt habe, hat der Zoll ja die Versandkosten, die UPS denen gemacht hat, noch auf den angegeben Wert (Warenwert plus von mir gezahlte Versandkosten) aufgeschlagen. Dort hatte der Versender keinen Incoterm angegeben und der Zoll hat FOB angenommen.
Die Kosten dort wurden für mich utopisch hoch:
Zollwert war (Warenwert+Versandkosten)+0,78*(Frachtkosten)
wobei ich alle Kosten, die durch die „Frachtkosten“ erzeugt wurden, nach Briefverkehr wiederbekommen habe, da UPS diese fälschlich angegeben hatte.

Bei meiner letzten Rechnung hat der Versender „Terms of Sale: CFR“ oben auf die Rechnung geschrieben. Dadrunter werden alle Artikel mit Preis aufgeführt, dadrunter steht wie bereits geschrieben „Freight: 0.00“. Der Zoll selbst hat die Bedingungen auch so übernommen, auch bei deren Unterlagen ist „CFR KOSTEN UND FRACHT“ vermerkt. Die Kosten dort wurden demnach für mich niedriger:
Zollwert war (Warenwert)-0,3*(Frachtkosten)
wobei die Versandkosten nicht einmal in der Rechnung auftraten.

Sollte ich also in Zukunft immer beim zweiten Versender bestellen oder war das nur Zufall, dass die Berechnungen so krass anders waren? Habe in etwa Waren in Wert von 200 Dollar bestellt, im ersten Fall musste ich Zoll und EUSt auf etwa 380 Dollar bezahlen, im zweiten Fall auf etwa 80 Dollar. Das macht schonmal locker 50 Euro Unterschied aus…

Vielen Dank,
Oli

Hallo,

Bei der ersten Rechnung, die ich erwähnt habe, hat der Zoll ja
die Versandkosten, die UPS denen gemacht hat, noch auf den
angegeben Wert (Warenwert plus von mir gezahlte Versandkosten)
aufgeschlagen. Dort hatte der Versender keinen Incoterm
angegeben und der Zoll hat FOB angenommen.
Die Kosten dort wurden für mich utopisch hoch:
Zollwert war
(Warenwert+Versandkosten)+0,78*(Frachtkosten)
wobei ich alle Kosten, die durch die „Frachtkosten“ erzeugt
wurden, nach Briefverkehr wiederbekommen habe, da UPS diese
fälschlich angegeben hatte.

Kann man aus der Entfernung heraus nicht wirklich beurteilen. Normalerweise gilt dass zur Einfuhrabgabenberechnung nicht angegeben wird welcher INCO-Term da steht, sondern ob wirklich Transportkosten im Rechnungs-Gesamtbetrag aufgeführt werden oder nicht. „FOB New York“ ist sinnlos wenn dann doch Transportkosten im Gesamtbetrag der Rechnung enthalten sind, denn dann ist es eine CFR-Rechnung und wird auch so behandelt.

Maßgebliche Transportkosten sind normalerweise die auf der Rechnung - und nicht das, was laut UPS-Preistabelle tatsächlich gezahlt wurde. Es wird nur dann nicht so gehandhabt wenn die Frachtkosten auf der Rechnung allzu unrealistisch sind.

Der Zollsatz muß angewendet werden auf Warenwert plus anteilige Frachtkosten. Sind mehrere Waren im Paket werden die Frachtkosten der Ware mit dem höchsten Zollsatz zugeordnet, zu diesem Satz werden also die anteiligen Frachtkosten verzollt.
Bei den anderen Waren im Paket werden dann aber natürlich keine Frachtkosten mehr berücksichtigt, denn die wurden ja schon in der ersten Position berücksichtigt. Damit ist der Zoll gegessen.

Zusätzlich wird aber auch noch die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Das ist dasselbe wie die MwSt bei Inlandsgeschäften, also normalerweise 19% und ermäßigt 7%.
Versteuert werden muss „alles“, also Warenwert, die VOLLEN Transportkosten und - unverschämterweise - auch der Zollbetrag.

Beides zusammen, Zollbetrag und Einfuhrumsatzsteuerbetrag, ergeben die Gesamtabgaben. Es kann natürlich sein dass aus irgendwelchen Gründen Freischreibungen möglich sind, also die Ware oder Teile davon nicht verzollt werden müssen. Das hängt aber von vielen Faktoren ab und ist bei normalen Bestellungen, also Kaufgeschäften, eher selten.

Bei meiner letzten Rechnung hat der Versender „Terms of Sale:
CFR“ oben auf die Rechnung geschrieben. Dadrunter werden alle
Artikel mit Preis aufgeführt, dadrunter steht wie bereits
geschrieben „Freight: 0.00“.

… was nicht zusammengeht weil wenn CFR da steht müssen eigentlich auch die Frachtkosten erwähnt werden und erst darunter, zusammen mit den Warenwerten, ein Endbetrag stehen.

Wenn man dir einerseits keine Frachtkosten berechnet, andererseits aber CFR hinschreibt, passt das nicht. In diesem Fall muss UPS die tatsächlich entstandenen Frachtkosten zur Eingangsabgabenberechnung berücksichtigen, auch wenn sie dir nicht berechnet wurden - oder berechnet wurden, aber nicht auf der Rechnung erwähnt werden.

Es kommt natürlich vor dass Versender ihren Kunden andere FK berechnen als sie auf die Rechnung schreiben, und vielleicht auch anders als tatsächlich bezahlt werden. Beispiel Amazon: „Ab 20 EUR versandkostenfrei“ heißt ja nur dass Amazon den Kunden keine Kosten berechnet. Deswegen befördert die Post die Sendung aber nicht kostenlos, sondern Amazon zahlt für den Transport. Diese Kosten stehen aber weder auf der Rechnung noch werden sie dem Kunden belastet…

Der Zoll selbst hat die
Bedingungen auch so übernommen, auch bei deren Unterlagen ist
„CFR KOSTEN UND FRACHT“ vermerkt. Die Kosten dort wurden
demnach für mich niedriger:
Zollwert war
(Warenwert)-0,3*(Frachtkosten)
wobei die Versandkosten nicht einmal in der Rechnung
auftraten.

Sollte ich also in Zukunft immer beim zweiten Versender
bestellen oder war das nur Zufall, dass die Berechnungen so
krass anders waren? Habe in etwa Waren in Wert von 200 Dollar
bestellt, im ersten Fall musste ich Zoll und EUSt auf etwa 380
Dollar bezahlen, im zweiten Fall auf etwa 80 Dollar. Das macht
schonmal locker 50 Euro Unterschied aus…

Das ist aus der Entfernung kaum zu beurteilen weil man dazu erstens die Rechnung sehen müsste, in der Theorie kann man solche komplexen Dinge kaum klären. Aber selbst wenn die Rechnung mir vorläge kann es sein dass sich der Zoll hier in seinen eigenen komplexen Vorgaben verstrickt. Beim nächsten Mal sitzt ein anderer Zöllner da, kennt 20 weitere Vorschriften mehr oder weniger, und weist die Sendung dann aus anderen Gründen zurück oder lässt sie passieren.

Es kann zwar auch sein dass seitens des UPS-Zolldeklaranten Fehler gemacht wurden. Im Großen und ganzen halte ich diese Leute aber für ziemlich fähig. UPS, so mies der Laden menschlich mit Mitarbeitern umgeht, so außergewöhnlich gut ist deren Ausbildung für die Zolldeklaranten. Die Leute dort haben normalerweise wirklich viel Ahnung. Fehler sind zwar auch da nicht ganz ausgeschlossen und bei 200 Zolldeklaranten gibt es sicher auch besonders gute und mittelmäßige Mitarbeiter, aber im Allgemeinen machen die einen wirklich guten Job.

Letztlich glaube ich hier eher an Verstrickungen durch nicht perfekt geschriebene Rechnungen und in der Folge problematischer Anwendung der gängigen Regeln. Nicht nur dass es eh schon viel zu kompliziert ist, wenn dann - wie hier - widersprüchliche Dinge auf der Rechnung stehen wird es zum Glücksspiel wie man dann welche Regeln zur Abgabenberechnung heranzieht.

UPS legt immer Wert darauf es korrekt zu machen (damit der Kunde bei einer Steuerprüfung nicht in Teufels Küche kommt), aber andererseits möglichst preiswert für den Kunden, wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt.

Gruß,

MecFleih

Hi,
vielen Dank für deine Antwort.
Werde also das nächste mal wieder beim zweiten Versender bestellen, die Rechnungen von denen werden ja wohl immer gleich „falsch“ sein. Vielleicht habe ich ja wieder Glück und bekomme so den gesonderten „Rabatt“.
Einen Versuch ist es ja wert…

OLi