Hallo, wer kennt sich aus?
Muss man für einen Maxibrief (Inhalt: Kinderkleidchen) nach Weißrussland eine Zollerklärung ausfüllen? Internet und Auskunft der Postfiliale sind verwirrend.
Danke, lola
Also ich würde einfach du Zollinhaltserklärung (CN22) in zweifacher Erklräung ausfüllen.
Nein, für den deutschen Zoll braucht keine Zollerklärung ausgefüllt werden. Was der Zoll in Weißrussland haben will, kann ich nicht sagen.
MfG
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass deine Sendung nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt ist. In dem Fall kannst du das Paket auch ohne Zollbeteiligung nach Weißrussland schicken.
In diesem Fall ist für das Päckchen ein vollständig ausgefülltes Paketkartenset (bestehend aus Einlieferungsschein, Aufschriftzettel, Paketkarte und Zollinhaltserklärung „CN 23“ als Durchschreibesatz) beizufügen oder für Päckchen und Briefe mit Wareninhalt ein Päckchenschein und der Klebezettel „CN 22“ auszufüllen und auf die Aufschriftseite der Sendung zu kleben. Die Formulare sind bei der Deutschen Post AG oder im Internet erhältlich.
Ich würde aber zur Post gehen und ddas „CN 22“ dort verlangen.
Vielleicht konnte ich dir ja helfen.
Gruß
Ja, danke für die Hilfe. Also CN 22!
Grüße Lola
Hallo lola24,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, hier ein Auszug von der Seite der deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de):
"Ausfuhr von Postsendungen ohne Ausfuhranmeldung
Grundsätzlich können Sie Postsendungen ohne Zollformalitäten in ein Drittland versenden, sofern die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Sendungen können Sie bei jeder Postfiliale oder Postagentur aufgegeben.
Voraussetzung ist, dass die Postsendung ausschließlich Waren enthält
die entweder nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind oder
die zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, aber deren Wert 1.000 Euro nicht überschreitet und die weder Teilsendung einer Lieferung (z.B. eine auf fünf Pakete aufgeteilte Lieferung) noch Sendung regelmäßiger Lieferungen sind und
für die keine Ausfuhrerstattung beantragt wird (z.B. landwirtschaftliche Produkte) und
für die kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei der Wiederausfuhr gestellt werden soll und
die keinen Verboten oder Beschränkungen (z.B. einer Ausfuhrgenehmigungspflicht) unterliegen und
für die keine besondere Förmlichkeiten, wie z.B. eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsrecht, erforderlich sind.
In der Regel sind die Voraussetzungen bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson erfüllt. Dementsprechend können Sie diese Geschenksendungen ohne Zollbeteiligung in ein Drittland verschicken. In diesem Fall ist für Pakete ein vollständig ausgefülltes Paketkartenset (bestehend aus Einlieferungsschein, Aufschriftzettel, Paketkarte und Zollinhaltserklärung „CN 23“ als Durchschreibesatz) beizufügen oder für Päckchen und Briefe mit Wareninhalt ein Päckchenschein und der Klebezettel „CN 22“ auszufüllen und auf die Aufschriftseite der Sendung zu kleben. Die Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Post AG oder im Internet."
Viel Erfolg,
floyd_83
Ich hatte Weihnachtsurlaub und sehe das die Frage beantwortet ist. Ich wünsche einen guten Rutsch nach 2014.
Gruss
Detlef
Hallo,
spätestens der Zoll in Weißrussland wird irgendeine Erkläung des Inhalts und des Wertes verlagen. Daher würde ich die Zollinhaltserklärung in jedem Falle ausfüllen.
Gruß
André