Zoll verweigert einfuhr

Hallo zusammen ,

Ich habe mir in den USA fünf Sportuhren gekauft, ich wurde angeschrieben, dass ich die Uhren beim Zoll abholen soll.

Die 5 Uhr waren ein Angebot kaufe 3 und du kriegst zwei geschenkt. Passte hervorragend kurz vor Weihnachten hat man ja dann genug zum Verschenken, so dachte ich.

Als ich dort war, verweigerte der Zoll mir die Herausgabe, da die Uhren Bluetooth haben, mit der Aussage es muss die Bundesnetzagentur überprüfen sie werden in drei vier Wochen angeschrieben.
das war vor fünf Tagen. Heute kriege ich ein Schreiben vom Zoll, „die Herausgabe wird verweigert, es fehlt das CE-Zeichen und die Gebrauchsanweisung, gibt’s nur in Englisch.“

Meine Frage:

Lohnt es sich Widerspruch einzulegen, gibt es überhaupt eine Chance dass ich die Uhren kriege?

Wenn ich mir in New York ein Tablet kaufe und da ist kein CE Zeichen dran, würde man mir theoretisch am Flughafen mein Tablet auch wegnehmen können?

ist es mir nicht selbst überlassen ob ich eine Gebrauchsanweisung nur in Englisch habe?

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nimmst halt die Rechnung mit und verzollst sie.
Ist zwar der Schnäppchenfaktor wieder weg, aber sonst müsste es passen.

Das hat mit der Fragestellung leider gar nichts zu tun.

Zu zahlender Zoll (& EUSt) ist etwas gänzlich anderes als ein fehlender Konformitätsnachweis

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Spielt es hier eine Rolle, ob er die Uhren als Privatmann oder geschäftlich gekauft hat? Dachte immer, bei „Inverkehrbringen“ geht es um den Handel mit importierter Ware?

Gruß,

Kannitverstan

Jein, hier geht es um das Produktsicherheitsgesetz, § 2 Nr. 8:

…ist Einführer jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Staat, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, in den Verkehr bringt…

https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/BJNR217900011.html

Bei 5 gleichartigen Uhren kann auch ein Handel nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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die Frage ist ja nicht die zollabwicklung das bin ich ja auch bereit zu bezahlen es geht halt nur noch für mich darum, lohnt es sich überhaupt Widerspruch einzulegen in der Hoffnung dass ich sie dann doch Kriege oder das sowieso keinen Sinn

Zoll ist ja auch nicht die Frage, vielmehr habe ich überhaupt die Chance diese Uhren vom Zoll noch zu kriegen lohnt es sich ein Widerspruch einzulegen.

Oder ist das alles schon aussichtslos

Siehe meine Antwort zu deiner ersten Frage
https://www.wer-weiss-was.de/t/zoll-verweigert-einfuhr/9443526/3?u=littlescare

Hallo,

Nach meinem Wissen: nein und nein. Du bist Importeur in die EU und musst dafür Sorge tragen, dass die Ware den Vorschriften in der EU entspricht. Wenn die Ware nicht den Vorschriften entspricht, kann sie nicht eingeführt werden. So einfach.

Nach meinem Wissen: ja.

Grüße
Pierre

Das steht da nimmer so drin. Lass mich mal bitte wissen, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.

Zumindest die fehlende Gebrauchsanweisung ist nämlich kein Problem. Ein fehlendes ‚CE‘-Zeichen* nebst Zertifikat der CE-Prüfung schon deutlich eher. Vermutlich gelten die Uhren als nicht verkehrssicher - und für eine Privatperson ist dann die fehlende Prüfung fast nicht wegzudiskutieren (als Händler habe ich das für Mustersendungen schon geschafft…)

Vorschlag: texte deinen Uhrenverkäufer an und frage nach dem CE-Prüfbericht oder der Konformitätserklärung.

*CE oder nicht CE ist eigentlich mumpe. Jeder halbwegs gescheite weiß eh, dass CE im umgangssprachlichen China Export heißt und die Zertifikate, so sie von einem chinesischen Labor (und nicht von namhaften Instituten wie SGS, Veritas etc.) ausgestellt sind, nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt werden, aber das ist eine andere Geschichte…

Eine CE-Prüfung braucht kein Zertifikat - der Aufkleber IST das Zertifikat, wenn du so willst. Damit bestätigt derjenige, der’s draufklebt, dass die Dinger die Vorschriften einhalten.

Und eine Gebrauchsanweisung ist Teil der CE-Anforderungen:
https://cekoordinator.de/betriebsanleitung-bedienungsanleitung.html

Wird nicht benötigt. Weil es unter Umständen mangels Prüfung gar keinen gibt.

wäre aber genau das richtige. Was der Hersteller/Lieferant dann aber auch gleich als CE-Zeichen hätte mit liefern können - wenn er sowas hätte.

Es geht wohl weniger um die Verkehrssicherheit als um die Einhaltung der Elektromagnetischen Verträglichkeit - ebenfalls wichtiger Teil der CE-Vorschriften.

Vermutlich kennt sich der Hertsteller (eher: Lieferant - die Dinger werden sicher nicht in den USA hergestellt) mit den europäischen Vorschriften in keiner Weise aus. Und hat nach gutem US-amerikanischem Brauch entsprechend gehandelt und sie einfach ignoriert. Der Zoll hat deshalb imho recht damit, sie nicht in die EU zu lassen.

Aus meiner Sicht aussichtslos.

Sag dem Zoll, die Ware soll an Absender zurück.
Und dann kannst Du nur hoffen, Du bekommst dein Geld zurück.

MfG
duck313

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