Servus,
die Ausfuhranmeldung kannst Du online vorher erledigen (per „ATLAS“), wenn Du im Besitz einer EORI-Nummer bist und einen Zugang zu ATLAS hast. Wenn nicht, muss jeder einzelne Außendienstler (es sind Gewerbetreibende, keine Freiberufler) vor Grenzübertritt beim deutschen Zollamt das Material vorführen, das er auszuführen beabsichtigt. Nützlich ist es, wenn der Wert nachgewiesen werden kann und die Warennummern bereits bekannt sind.
Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen die Waren erneut zur Beschau beim Schweizerzoll vorgeführt werden. Es wird auf die Einfuhr Mehrwertsteuer erhoben (in der Schweiz heißt sie wirklich so, ganz im Gegensatz zu Deutschland). Falls „u.ä.“ keine ganz eigenartigen Sachen sind, z.B. Bündnerfleisch, und der Ursprung der Waren in Deutschland nachgewiesen werden kann, werden außer der Schweizer Mehrwertsteuer keine Einfuhrabgaben erhoben werden.
Es wird gaube ziemlich deutlich, dass es sinnvoll ist, den ganzen Schweppel in einen Sprinter zu packen und die Ausfuhranmeldung und die Einfuhrzollbehandlung zusammengefasst in einer Fuhre zu besorgen (oder besser: besorgen zu lassen - wenn man diese Dinge ohne weitere Vorkenntnisse ‚nebenher‘ erledigen möchte, wird daraus eine sehr lästige, zeitraubende Geschichte), als jeden einzelnen der beauftragten Subunternehmer (unter denen mutmaßlich nicht wenige sind, für die das vollkommen böhmische Dörfer sind) mit dem Zollkrams alleine zu lassen.
Schöne Grüße
MM