Bin neu und weiss nicht, ob die Frage im korrekten Bereich gestellt wird:
Wir stellen ein Produkt her, welches sowohl aus Waren mit Präferenznachweis und Waren ohne Präferenz hergestellt wird. Wie hoch darf der Anteil in diesem Produkt an nicht präferenzbegünstigen Materialien sein, um dieses Produkt als Urspungserzeugnis der EEC (EU) auszuweisen. Das Produkt wird in die Schweiz geliefert und wenn es kein Urspungserzeugnis der EEC (EU) ist, wird hierauf Zoll erhoben.
LG
Schnute