Hallo,
die eleganteste und einfachste Lösung wäre der Versand deiner Sachen als Übersiedlungsgut: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun… Leider ist das an Bedingungen gebunden, die erfüllt sein müssen, beispielsweise was deine Aufenthaltsdauer oder die Dauer des Besitzes der Waren angeht.
Sollten die Bedingungen jedoch erfüllt sein kannst du deinen kompletten Hausstand abgabenfrei einführen. Beim Zoll erwirkt man dann eine Freischreibung als Übersiedlungsgut und der ganze Kram wird abgabenfrei ins Land gelassen.
Sollte diese Variante nicht funktionieren bleibt nur die Einfuhr als stinknormale Warensendung.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Bekleidung aus China ist preiswert und gebrauchte Teile haben sowieso keinen hohen Wert. Also packst du dieses Zeug ins Paket. Auf der Proforma-Rechnung, die das Paket begleiten muss, listest du alle Waren im Paket auf und kannst für die einzelnen Sachen dann relativ niedrige „Flohmarktpreise“ nennen. Die Warenwerte dürfen nicht völlig unrealistisch niedrig sein, aber gebrauchte Wäsche aus China hat keinen hohen Warenwert. So entsteht auch bei einem großen Paket ein nicht allzu großer zu verzollender Warenwert für das Paket.
Bezogen auf den Gesamtwert der Sendung sind Einfuhren bis 22 EUR abgabenfrei, zwischen 22 und 150 EUR Warenwert fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer mit 19% an (also im Prinzip der normale Mehrwertsteuersatz).
Oberhalb von 150 EUR Warenwert des Paketes kann dann zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll verlangt werden. Aber bis man mit gebrauchten T-Shirts und Hosen etc. auf 150 EUR kommt hat man schon eine große Kiste gepackt…
Teurere Gegenstände würde ich in den Koffer packen und persönlich mitführen. Als Flugreisender hast du bei der Einreise in die EU eine Freigrenze bis 430 EUR, kannst also eine größere Freimenge nutzen als beim Paket - deswegen: etwas kostspieligere Sachen in den Koffer und nicht ins Paket packen! Wobei auch hier: gebrauchte chinesische Haushaltsartikel etc. haben keinen großen Wert. Bis man da an die 430 EUR rankommt… Die Hürde dürfte wohl eher die Gewichtsbeschränkung seitens der Airline für das Gepäck sein.
Bei dem Paket ist folgendes wichtig: als Dokumentation der Waren und Werte im Paket muss eine Proforma-Rechnung beiliegen (Proforma weil du die Waren nicht bezahlst sondern nur eine Aufstellung des Inhalts mitgeben musst). Schreibe diese Liste recht genau und sorgfältig!
Diese Proforma-Rechnung klebst du mittels einer Versandtasche außen auf das Paket, zusätzlich legst du eine Kopie ins Paket hinein (falls das Ding außen verloren geht etc.).
Versende das Paket dann nicht per teurem Express sondern einer preiswerten Versandart. Die Versandkosten werden nämlich mit verzollt und versteuert - wenn man günstig versendet spart man somit doppelt und dreifach.
Waren, die du bereits bei der Ausreise mitgeführt hast (Handy, Laptop etc. ???) kannst du jetzt problemlos wieder mitbringen. Der Zoll sieht sowas normalerweise nicht als neu zu verzollende Waren an. Um im Zweifel Nachweise zu haben wäre es aber natürlich gut die Quittungen vom Kauf in Deutschland vorlegen zu können… Wahrscheinlich wird sich kein Zöllner damit aufhalten das zu kontrollieren, aber im Fall der Fälle läge die Beweispflicht bei dir wenn der Zoll Zweifel hat, dass irgendein Gegenstand bereits bei der Ausreise in deinem Besitz war.
Ansonsten: /t/faq-zoll-und-import/4873917
Gruß,
MecFleih