Zollwertberechnung -> denke ich so richtig ? + 1 weitere Frage

Ich möchte Wolfs Antwort zu meiner Frage aufgreigen, da ich ein absoluter Neuling auf diesem Gebiet bin:

meine Fragen:

  • man muss immer eine Zollwertberechnung durchführen, die dann abhängig vom jeweiligen Incoterm anders ist ?!
  • wo befindet sich die EU-Aussengrenze (physikalisch) ?

"Re: Wie verzolle ich nach EXW, DAP?Hallo Alex,

Die sogenannten Incoterms stellen die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer dar, und haben nur indirekt etwas mit einer Verzollung zu tun.

Für eine Verzollung muss der sogenannte Grenzübergangswert ermitelt werden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Wert der Ware und den Transportkosten bis zur EU-Außengrenze.

Hierbei kommen dann wieder die Incoterms zum Tragen, nämlich in Abhängigkeit davon, wie die Handelsrechnung ausgestellt wurde. Bei einer Rechnung ab Werk (EXW) wird der ausländische Anteil hinzugerechnet, bei anderer Rechnungslegung wie z.B DAP muß der Frachtkostenanteil innerhalb der EU vom Rechungswert abgezogen werden.
Dies zweite Variante wird auch retrograde Zollwertberechnung genannt.

Die Zollwertberechnung ist unabhängig von der gewählten Transportart. Wenn der Frachtbrief keine Transportkosten ausweist, muss eine entsprechende Frachtkostenbestätigung beigefügt werden.

Gruss

Wolf"