Zu 3 im lkw

Hallo.
Ich arbeite in einem Dienstleistungsunternehmen.
Von Treppenhaus Reinigung bis Umzüge machen wir alles.
Unser Arbeitsgebiet wurde radikal runter gefahren sodass wir keinerlei Kundenkontakt mehr haben.

Dennoch müssten wir zu dritt in einem LKW zur Baustelle.
Ist das noch möglich ? (rechtlich gesehen ) Die derzeitige Situation verbietet es ja…
mein chef sagt es geht…ich sage nein… wer hat recht ???

mfg.

Hallo,

seid Ihr 3 eine Familie aus einem Haushalt? Wohl eher nicht. Daher gilt auch für Euch das Kontaktverbot. We sollten also nur maximal 2 Leute im LKW sitzen. Wenn man auf die Gesundheit der Mitarbeiter achten wollte, dann würde man dafür sorgen, dass auch die an ihren Arbeitsplätzen die 1,5 bis 2m Abstand einhalten können. Geht das im LKW?

Ich stehe also mit meiner Meinung auf Deiner Seite.

Grüße
Pierre

Nunja, die Realität sieht anders aus, nicht?
Alle aktuellen Maßnahmen zielen ausschließlich auf das private Leben ab, keine einzige explizit auf das Berufliche. So sind ausschließlich solche Orte per Anordnung geschlossen, wo Leute privat zusammen kommen. Manche Firmen mögen von sich aus Maßnahmen ergreifen, aber das geht meist auch nur so weit, wie es das tagesgeschäft nicht zu sehr beeinträchtigt.
Restaurants dürfen keine Gäste empfangen, aber die drei Köche dürfen weiterhin in der winzigen Küche Essen zubereiten, das jetzt abhgeholt oder geliefert wird.

So what, welche Regelung verbietet denn, daß mehrere Personen beruflich im LKW sitzen? Zumal, was hat da mit 2 oder 3 Personen zu tun? Grade im Umzugs- und Handwerkerbereich ist es auch völlig normal, daß 3 Personen im LKW sitzen.

Ja.

Nein. Der Wortlaut des Kontaktverbotes:

(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind

  1. Verwandte in gerader Linie,

  2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,

  3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,

  4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,

  5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs).

Dein Chef.

Liebe Grüße,
Max

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Das ist nicht richtig. Die Fahrt zur Baustelle dürfte unter „zwingende berufliche Gründe“ fallen.

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Nachtrag:

Um es mal zu untermauern, hier das, was das Land NRW zu sagen hat:

Das ist doch jetzt das Paradebeispiel dafür, daß die Wirtschaft immernoch vor geht.

Blöde Frage, aber theoretisch könnten zwei von den dreien auch „privat“ zur Baustelle fahren, oder sind sie gezwungen, sich alle drei in den LKW zu quetschen?

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[i]Blöde Frage, aber theoretisch könnten zwei von den dreien auch „privat“ zur Baustelle fahren[i]

Ich würde sagen: Grundsätzlich ja. Es könnte eventuell versicherungstechnische Konsequenzen haben, aber da kenne ich mich nicht die Bohne aus.

Der Chef ist mE aber nicht verpfichtet, drei Fahrzeige zur Verfügung zu stellen. :slight_smile: